dragon100 am 25.02.2008 um 16:20 Uhr
Finde nirgendwo etwas über diese Frage. War seit 1960 bei einer Ersatzkasse krankenversichert,zuletzt als Selbständige privat.Habe jetzt ALG II beantragt.Die Sachbearbeiterin ist der Meinung,ich muß mich durch meinen Nochehemann bei der AOK versichern lassen.Wenn ja,erfährt er meine Anschrift? Ich hoffe Ihr könnt mir helfen. Danke und LG.
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Erkundige Dich doch mal bei Deiner Krankenkasse, die haben solche Situationen sicher schon gehabt und können das am besten beantworten. An der Aussage der Sachbearbeiterin habe ich Zweifel.
kannst du dir nicht einfach eine suchen? Ja er erfährt dann deine anschrift bist ja in der KK unter ihm versichert.Ich denke aber du kannst dich selbst versichern wo du willst bist doch nicht mehr selbständig
dragon100 am 25. Februar 2008 16:24 Angeblich nicht.Ich würde meine ja gerne behalten.
such dir dir doch einfach eine andere bevor du nicht versichert bist und dir was pssiert. günstig sind die bald alle nicht mehr.

Wenn du in Trennung lebst, dann ist es nicht von Vorteil und ich würde es auch nicht machen. Hast du der Sachbearbeiterin gesagt, dass du in Trennung lebst?
dragon100 am 25. Februar 2008 16:25 Ja.Sie weiß auch,daß es eine Trennung wegen Gewalttätigkeit ist.
So weit ich weiss kannste dich auch selber bei irgendeiner Krankenkasse anmelden. Wo steht im Gestzt das du Familienversichert sein musst. Weil das wäre es ja dann
Gruss
bitmap am 25. Februar 2008 18:40 Das steht im SGB V http://kuerzer.de/xOXRPbCm9 (Absatz 1 Ziffer 2a)
bei hartz 4 ist es so, dass du dich familienversichern lassen musst, wenn du noch verheiratet bist.
auch wenn ihr das trennungsjahr habt.
du kannst dich erst selber über hartz 4 bzw. die arge versichern lassen, wenn du geschieden bist.
geh zur aok und trage dein problem vor, aber bei familienversicherung muss ein fragebogen ausgefüllt werden und den muss dein mann unterschreiben.
dragon100 am 25. Februar 2008 16:28 Dann bleibe ich lieber unversichert.LG.
das geht aber nicht, die arge verlangt eine krankenversicherung.
nachzulesen:
SGB II punkt 11.2
familienversicherung geht der pflichtversicherung grundsätzlich vor.
bei mir war es nicht so. selbst im trennungsjahr war ich nicht bei meinem ex familienversichert. wurde auch nie nach gefragt.habe die unterlagen vom anwalt mitgenommen und gut war. einfach nochmal bei einer anderen mitarbeiterin nachfragen. viel glück
dragon100 am 25. Februar 2008 16:38 Danke.LG.
Die Krankenkasse wirds bestätigen http://kuerzer.de/xOXRPbCm9 (Absatz 1 Ziffer 2a)