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Familienrecht - oder wieviel steht einer verheirateten Frau Geld zu?

gefragt von ChristophW am 29.10.2007 um 18:45 Uhr

Erstmal ein Hallo an alle,

Meine Frage bezieht sich auf das sogenannte "Taschengeld" das nicht erwerbstätige Frauen (verheiratet) von ihrem Mann bekommen. Gibt es eine Mindestsumme abhängig vom Lohn des Mannes und wie wird diese berechnet? Muss der Mann überhaupt Taschengeld geben? Ist das ganze einklagbar? Das ganze Fragerei bezieht sich auf die österreichische Rechtssprechung.

Vielen dank im Vorraus GLG

Christoph


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solf1
beantwortet von solf1 am 29. Oktober 2007 18:49
4x
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Da läuten aber sämtliche Alarmglocken!!! Gib ihr halt was anständiges, dann hast du Ruhe! ;-)) Gruss Solf

Kommentar von D5e2b26c84d5b6e2ba03e80b0e6c8220smalllittletiger am 29. Oktober 2007 18:52

Am besten gleich die ganze Geldbörse ;-))


anonym
beantwortet von Vinc1 am 29. Oktober 2007 19:14
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Spätestens nach der Scheidung, darf er ihr richtig Taschengeld zahlen. Also sollte er sie nicht zu kurz halten.


anonym
beantwortet von Regenmacher am 29. Oktober 2007 18:50
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Egal ob Österreich oder Deutschland. Wenn über dieses Thema zwischen Eheleuten keine Einigung besteht und nach Recht und Gesetz gerufen wird, dann gute Nacht für diese Ehe.

Sollte die Frau mal ihrerseits für ihre Hausarbeiten eine Gegenrechnung aufmachen? Und dann noch für diverse andere Liebesdienste?


Morris
beantwortet von Morris am 29. Oktober 2007 18:52
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Handelt es sich um Dich und Deine Frau? Fragst Du für Euch? Dann frage ich mich: Lebst Du noch im 19. Jahrhundert?
Ihr seid doch verheiratet, also eine Lebensgemeinschaft, oder?

Kommentar von ChristophW am 29. Oktober 2007 18:55

gott sei dank nicht, ich versuche nur die rechtliche lage für eine verwandte von mir abzuchecken da sie sich, aus welchen gründen auch immer , nicht scheiden lassen will.


anonym
beantwortet von ChristophW am 29. Oktober 2007 18:52
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also das habt ihr schon mal falsch verstanden. es geht hier nicht um mich sondern um eine verwandte von mir. leider ist die ehe total kaputt, und ihr mann hält sie kurz. so schauts aus, meine freundin arbeitet selber und verdient gutes geld :)

bitte keine polemik sondern wirklich rechtlich relevante tipps, danke





koira1975
beantwortet von koira1975 am 29. Oktober 2007 19:29
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Als Taschengeldanspruch bezeichnet man das Recht eines Ehegatten, der kein oder ein sehr geringes eigenes Einkommen erzielt, gegenüber seinem Partner auf Zahlung eines Barbetrags zur Befriedigung persönlicher Bedürfnisse. Der Taschengeldanspruch ist ein Teil des Unterhaltsanspruchs.

Das Taschengeld in der Ehe ist vom Wirtschaftsgeld (Haushaltsgeld) zu unterscheiden, das sich auf die Unterhaltung des gemeinsamen Haushalts bezieht. Wenn keine ausdrückliche Absprache getroffen ist, ist das Taschengeld jedoch im Haushaltsgeld enthalten. Deutsche Gerichte billigen dem einkommenslosen Ehepartner („haushaltsführender Ehegatte“) ein Taschengeld von fünf bis sieben Prozent des Nettoeinkommens des anderen zu. Die Höhe des Taschengeldanspruchs ist gesetzlich nicht geregelt und hängt von den Lebensumständen im Einzelfall ab.(wikipedia)

Kommentar von ChristophW am 29. Oktober 2007 19:31

recht herzlichen dank :)


auchmama
beantwortet von auchmama am 29. Oktober 2007 19:36
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In Deutschland sind es ca. 5 % des Nettoeinkommens - aber mal ganz ehrlich - ist es nicht traurig, wenn es für jeden Cent ne Regelung gibt!!! In der Ehe Taschengeld einklagen ????? Das hört sich aber sehr ZERRÜTTET an. Muss der Mann Taschengeld zahlen ??? Muss die Frau seine Wäsche waschen, muss sie sein Essen kochen, muss SIE muss ER ????

Kommentar von ChristophW am 29. Oktober 2007 19:40

bin ich ganz deiner meinung. meine beziehung läuft anders. ich versuche nur für eine verwandte die ich gerne mag ein paar tipps einzuholen. jemand ratschläge zu geben ist schön und gut aber im endeffekt ist jeder für sein leben selbst verantwortlich. deshalb halt ich mich mit tipps zurück und versuche für sie da zu sein.


anonym
beantwortet von tinarammstein am 20. November 2007 13:35
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hallo ,

man nennt dies haushaltsgeld.

1/3 des nettoeinkommens = haushaltsgeld 1/3 " dient den wohnkosten 1/3 " vorsorge u. anschaffungen
sind richtlinien der gerichte.





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