Falschparken vor nicht erkennbarer Einfahrt
Wie schon gesagt habe ich falsch geparkt undzwar in einem Rondell in einer Wohnsiedlung wo mein Freund wohnt. Heute morgen hat die Polizei also bei mir angerufen und meine Schwester (ich war wiegesagt bei meinem Freund in der Siedlung) hat kurz darauf mich angerufen und mir gesagt ich solle mein Auto von dort wegstellen, weil dort eine Einfahrt sei und die Dame jetzt nicht einkaufen könnte. Die Frau war auch recht freundlich zu mir und ich habe mich natürlich tausendfach entschuldigt. Meine Frage: Warten jetzt noch weitere Strafrechtliche Maßnahmen auf mich? Vorallem weil ich noch in der Probezeit bin und schoneinam 5€wegen Falschparkens bezahlen musste (sonst bin ich aber noch nicht strafrechlich aufgefallen) Vielen Dank für Antworten.
-
3 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich
Hallo Inga
wegen deiner Probezeit:
die 5€ wegen Falschparkens wurden nirgends vermerkt, du bist so sauber wie am ersten Tag deiner Probezeit.
-
3 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich
Im schlimmsten Fall kommt ein Verwarnungsgeld von 25€ auf Dich zu. Das hat aber keinen Einfluß auf Deine Probezeit.
Mit Strafrecht hat das aber alles nichts zu tun, es ist nur eine Ordnungswidrigkeit. ;)
Kommentar von Inga1994 15.09.2012Vielen Dank für die Antwort und mit 25€ würde ich denke ich mal klarkommen, sonst lerne ich ja nie :D Vielen Dank
-
-
1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich
Mir ist das auch schon zweimal passiert, daß ich mein Auto hergeliehen habe und dann wurde das vor einer Einfahrt geparkt. Die Polizei hat mich kontaktiert und ich konnte das Auto wegfahren. Damit war der Fall für alle Beteiligte erledigt. Wenn die Polizei keine Verwarnung einleiten muß, ist das für die der geringste Aufwand. Du warst kooperativ und einsichtig. Aus welchem Grund sollte jetzt noch eine Verwarnung kommen?
Kommentar von Inga1994 15.09.2012Supi! Vielen Dank
-
-
1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich
Ich glaube nicht, dass da noch etwas kommt. die Polizei war ja wohl gar nicht vor Ort sondern hat nur telefoniert.
Kommentar von Inga1994 15.09.2012Vielen Dank für die Antwort :)
Ohh vielen Dank für die schnelle Antwort jetzt bin ich echt beruhigt ! :) Danke
es werden nur Probezeitmaßnahmen ergriffen ab 35€ Bußgeld oder wenn du Punkte bekommst.
ab 40 Euro, falls es sich bei dem zugrundeliegenden Verstoß um eine schwerwiegende Zuwiderhandlung ("A-Verstoß") oder um die zweite weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung ("B-Verstoß") handelt.
Ab 40 Euro gibt's immer mindestens einen Punkt, darunter niemals.
Ich geb dennoch nen DH, denn der Rest ist korrekt.
so steht es wenigstens hier http://www.verkehrsportal.de/bussgeldrechner/index.php?speed=20&place=0&...