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Falschparken

gefragt von manoloo am 28.01.2008 um 13:50 Uhr

Hallo hab folgendes problem habe mein auto auf einem parkplatz abgestellt wo man sich einen parkschein ziehen sollte was ich nicht tat daraufhin wurde mein wagen abgeschleppt ist das normal ??????


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Abgeschleppt (5)
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gri1su
beantwortet von gri1su am 28. Januar 2008 13:55
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Normaler geht es gar nicht.

Du hast ohne Parkschein, also widerrechtlich geparkt. Da sind die Behörden dann durchaus zu entsprechenden Maßnahmen berechtigt.


Katzentatze
beantwortet von Katzentatze am 28. Januar 2008 13:51
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Je nach Parkplatz, ist das durchaus normal. Ohne gültigen Parkschein bist du nicht berechtigt dort zu parken und der Eigentümer kann von seinem Hausrecht gebrauch machen.


Indy72
beantwortet von Indy72 am 28. Januar 2008 13:53
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Je nach Kommune ist das normal.


Andylu
beantwortet von Andylu am 28. Januar 2008 14:05
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Das ist nicht nur normal, das ist sogar richtig so !

Kommentar von Simple_avatar2smallAndylu am 28. Januar 2008 14:30

siehe auch: .....Wiederspruch einlegen ?


anonym
beantwortet von drickes am 28. Januar 2008 14:44
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Das ist durchaus rechtens. Durch die Nicht-Zahlung der Parkgebühren fügst Du dem Besitzer einen wirtschaftlichen Schaden zu, dem er abhelfen darf, z.B. durch Entfernen des Autos, damit die Fläche wieder frei wird ud der so Gebühren erlangen kann.

Ist doof, aber nicht zu ändern.


Pinbuster
beantwortet von Pinbuster am 28. Januar 2008 14:01
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Ist zwar hart, aber gerecht. Anscheinend hast Du grundsätzlich ein Problem mit dem Parken.

Kommentar von A7ee77a58b6a4f516be279d53e83a9aesmallevistie am 28. Januar 2008 14:32

Nicht nur damit... :o( => Fragen


anonym
beantwortet von anjanni am 28. Januar 2008 14:02
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Du scheinst ja öfter Abschlepp-Probleme zu haben. Wenn Du häufiger ähnliche Verkehrsverstöße hast, würde ich mal lieber schweigend alles zahlen - sonst zieht das womöglich noch einen ganz anderen Rattenschwanz hinter sich her!


aline1507
beantwortet von aline1507 am 28. Januar 2008 14:09
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Ich kenne nur den Fall, dass man abgeschleppt wird, wenn man jemanden behindert/ behindern könnte oder in Feuerwehreinfahrten steht. Ansonsten gibt´s nen Strafzettel. Da dies wohl ein "normaler Anwohnerparkplatz" war, wo Fremde nur gegen Gebühr parken dürfen, wundert es mich schon. Oder hattest du dein Auto dort sehr lange abgestellt?


Marvello
beantwortet von Marvello am 28. Januar 2008 14:19
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hab meinen Führerschein zwar schon ziemlich lang, aber ich kann mich daran erinnern, so ganz hinten in meinem Hirn, das ich das 1981 schon gelehrt bekommen habe, das sowas absolut nicht geht. Selber Schuld!


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