kodiaksa am 26.03.2009 um 19:23 Uhr
Meine Tochter, 12 Jahre, hat sich auf einer Internetseite angemeldet, die AGBs angeklickt und beim Geburtsdatum das Jahr 1990 angegeben. Sie wußte nicht, dass sie damit ein Abo abschließt. Ich wußte von der ganzen Sache gar nichts, bis ich gestern die Inkassorechnung bekam. Sie soll jetzt 96 Euro Jahresgebühr zahlen und nächstes Jahr nochmal, da 2-Jahresabo. Frage: Muß ich das jetzt bezahlen? Es steht drin, dass , wenn beim Alter gelogen wurde, Strafanzeige egen Betruges gestellt wird. Wie muß ich mich jetzt verhalten. Kann ich das ignorieren?
Das sind mit Sicherheit bekannte Abzocker und Internetbetrüger. Schau mal auf diese Seite, da wirst du sie bestimmt finden:

Mit 12 ist sie noch nicht strafmündig, laß es auf die Anzeige ankommen!!!! Aber ich würde ihr gehörig den Marsch blasen!!!!!!!!!!
Leichnam69 am 26. März 2009 19:25 stimmt leider nicht Sie ist bedingt geschäftsfähig!
Felix820 am 26. März 2009 19:27 mit 12?????????????

Widerspruch einlegen, da das Kind minderjährig ist und dann ignorieren. Und mit dem Kind mal ein ernstes Wort reden - grins.

Welche Seite ist das?
Felix820 am 26. März 2009 19:28 die 96 € klingen nach abzockseite
kodiaksa am 26. März 2009 19:29 Ist keine schlimme Seite. Gesichtsanalyse. Da wird ein Foto hingeschickt und die lesen dann irgendwelche Ähnlichkeiten mit Promis heraus oder so ein Quatsch. Auf jeden Fall hätten sie eindeutig auf dem Foto sehen können, dass das keine 18-jährige ist. Ich denke aber, die leben davon, Erw. würden für so etwas nie Geld bezahlen.
Felix820 am 26. März 2009 19:30 das ist eine bekannte abzockerseite
also auf keinen fall zahlen
niemand kann dir was anhaben
inkassodrohungen sind nur ein trick
einmal sagen dass die forderung strittig ist und fertig
Felix820
hat so was von Recht. Abzocker drohen nur, gehen aber mit ihrr Betrugsmasche nie vor Gericht.
Felix820 am 26. März 2009 19:37 genau
und jeder klapperkopf kann "inkasso"briefe versenden
das soll nur einschüchtern
und ein paar zahlen eben auch
leicht verdientes geld

Hinschreiben und erklären - wenn es so war. Die Kleine ist ja nicht strafmündig.

Da diese Seiten oft selber nicht ganz "sauber" sind solltest Du einfach mal mit Wort "Anwalt" kommen. Bei mir hat sich sowas dadurch von alleine erledigt. Das sind die reinsten Blutsauger. Ahnung vortäuschen reicht meistens.
meinereins am 26. März 2009 21:02 Genau. Zieht immer. POLIZEI-ANZEIGE. ANWALT das sind die Schlagwörter.Gleich zeigen dass du nicht einzuschüchtern bist und dich auskennst. und schon ist Ruhe. Hab ich jetzt 2x durch und hat funktioniert. Kann sein dass sie´s in nem halben Jahr nochmal versuchen und dann fährst du die sekbe Schiene wie beim erten mal. Klappt!!!!!

Teil den Leuten mit, Deine Tochter hätte sich bei der Altersangabe vertippt. Und dann lernst Du das Scheigen im Walde. Die können Dir nix!!!
Kein Problem, gegen wen wollen die denn vorgehen ? Keinesfalls zahlen !!!! Das ist die "klassische" Inkassosumme.
Leichnam69 am 26. März 2009 19:30 gegen den Inhaber der IP Adresse wenns eine legale Firma ist wird Sie dieses auch tun eine Abzockerfirma droht zwar mit Inkassofirmen wird aber nie die Kosten für ein Gerichtsverfahren auflaufen lassen.(das heisst wenn ein Mahnbescheid kommt war es wohl doch ernst)
Quatsch Leichnam,
was du da schreibst. Der tatsächliche Inhaber einer IP Adresse kann nur von den Strafverfolgungsbehörden ermittelt werden, nie von Internetfirmen.

Moin Kodiaksa,
deine Tochter ist minderjährig und kann noch keine Verträge abschließen, teile es der Firma mit, falls sie einen Altersnachweis haben möchten, schicke eine Kopie des Ausweises, damit dürfte es sich erledigt haben. Mit meiner Tochter hatte ich etwas ähnliches, lächl.
BlacknW

der vertrag ist nicht zutande gekommen. 1. mit 12 ist man nicht geschäftsfähig, ausnahme taschengeldparagraph das drifft hier nicht zu. 2.liegt die einwilligung der eltern nicht vor. widerspruch einlegen, nicht einschüchtern lassen. der gesetzgeber hat hier ganz klar die regelung herausgegeben das dienstleistungen die nicht erbracht wurden auch nicht bezahlt werden brauchen. das ist hier der fall. bezahle einfach nicht. das mit den abbos im internet ist eh nur abzocke. der anbieter der dich hier versucht übern tisch zu ziehen muss 300 euro löhnen wenn er das ganze verfahren vor gericht bringen will und das wird er sich überlegen(schwarze schafe). also wie bereits erwähnt: widerspruch einlegen und den rest nicht wahrnehmen. mit der tochter würde ich aber mal nen wörtchen reden und evtl. ne kindersicherung einbauen.

ich vermute das das bezahlt werden muss da ihre tochter ( somit du) wegen betruges ordentlich streß bekommen
WEISTDUS am 26. März 2009 19:28 Quatsch, mein Lieber.
Seit wann müssen Abzocker bezahlt werden?
Felix820 am 26. März 2009 19:31 außerdem... welcher betrug........?
BlackyNW am 26. März 2009 19:30 Moin Schmuskatze,
die Tochter kann sich ja vertippt haben, das sehe ich als wahrscheinlich an.
BlackyNW
Schmuskatze am 26. März 2009 19:57 is ja gut -.-
betrug kann man nicht ignorieren und ist strafbar, eltern haften für ihre kinder
Die Seite ist klasse!!! hab sie gleich meinen Favoriten zugeordnet:DH