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falsches baujahr bei wohnungskauf angegeben,was würdet ihr machen?

gefragt von nad05nad05 am 14.11.2008 um 15:50 Uhr

wie würdet ihr reagieren, wenn ihr eine wohnung gekauft habt und erst hinterher stellt sich heraus das der ehemalige eigentümer das falsche baujahr angegeben hat. wieviel jahre schwindel wären für euch in ordnung, so das ihr nichts unternehmen würdet?


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Nellina
beantwortet von Nellina am 14. November 2008 15:51
0x
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Das Baujahr steht im Grundbuch. Zur Ueberschreibung solltest Du einen Grundbuchauszug erhalten haben.

Kommentar von Simple_avatar4smallnad05 am 14. November 2008 16:00

ja, letztendlich weiß ich es auch nur dadurch.

Kommentar von Bdeea491ff109356d11da59e864ad080smallNellina am 14. November 2008 16:03

Jetzt kommt es darauf an, ob die Wohnung dadurch ausserhalb der Baugarantie liegt oder nicht. Denn wenn sie mit dem von dem Verkaeufer angegebenen Baujahr noch in der Baugarantie lag, kannst Du Nachlass verlangen. Du musst jedoch beweisen koennen, dass er Dir ein verkehrters Grundjahr genannt hatte.

Kommentar von Simple_avatar4smallnad05 am 14. November 2008 16:11

Danke! Ja, habe Zeugen dafür und das alles schwarz auf weiß. Wie lange zählt denn so eine Baugarantie?War deshalb schon beim Anwalt, aber der machte mir wenig Hoffnung, anscheinend kommt es auf ein paar jahre hin oder her nicht an! Oder es entscheidet die Laune des Richters.


anonym
beantwortet von Michael1967 am 14. November 2008 15:52
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In dem Fall würde ich mindestens 10% zurückverlangen, wenn es mehr als ein Jahr ist.

Kommentar von Simple_avatar4smallnad05 am 14. November 2008 16:02

es ist mehr als ein jahr, kaufvertrag war nicht rückgängig zu machen, das ganze ist nun beim anwalt gelandet und der machte mir nicht gerade hoffnungen, da anscheinend ein paar jahre nichts ausmachen! kann ich nicht glauben sowas!



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