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falscher Steuerbescheid: Bis wann Rückforderung des Finanzamts möglich?

gefragt von mrsdidgemrsdidge am 04.05.2007 um 20:28 Uhr

Wenn bei einem Steuerbescheid das Finanzamt einen Fehler gemacht hat zu meinen Gunsten: Innerhalb welchen Zeitraums hat das Finanzamt die Möglichkeit, den Bescheid rückwirkend für ungültig zu erklären und das Geld von mir zurück zu verlangen?


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HirnClaudia
beantwortet von HirnClaudia am 4. Mai 2007 20:36
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Pauschal kann diese Frage nicht beantwortet werden, da verschiedene Kriterien zu beachten sind. Wenn Du "Otto-Normal-Verbraucher" bist, würde ich das zuviel erhaltene Geld zunächst nicht verbrauchen und erst einmal abwarten.

Wenn Du selbständig oder Hausbesitzer bist, wird das Finanzamt sicherlich sehr schnell dahinter kommen, dass es zuviel bezahlt hat und den Betrag zurück fordern.

Aber eigentlich verrechnet sich das Finanzamt nicht. Bist Du ein ehrlicher Bürger, dann weise das Finanzamt auf den möglichen Fehler hin.


anonym
beantwortet von DarkRhein am 4. Mai 2007 20:53
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Also gebe HirnClaudia recht. Das Finanzamt hat kein Geld zuverlieren und wird es auch wieder entdecken das zuviel Geld jemand bekommen hat. Verjähren dauert eine Zeit. Also sei am Besten Ehrlich und Melde es dem Amt.

Kommentar von Ab98211e7b1d77c97bd8fb71c15f81c9smallmrsdidge am 4. Mai 2007 21:07

Genau um die Verjährung geht es. Weißt Du, welche Verjährungsfrist hier gilt oder wo ich nachschlagen kann?


anonym
beantwortet von Braendleclan am 5. Mai 2007 12:41
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... innerhalb der Einspruchsfrist, die auf dem Bescheid vermerkt sein sollte.

Bei vorläufigem Bescheid (Wiederum auf dem Bescheid vermerkt.) allerdings läuft eine Verjährung erst nach Ende dieser Vorläufigkeit, was Jahre dauern kann und in erster Linie vom FA bzw. schwebenden (Gerichts-)Verfahren abhängt.


komaberl18m
beantwortet von komaberl18m am 6. Mai 2007 13:50
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Um welche Summe geht es??? Wenn du eine Hunderter bekommen hast: Anlegen und über Zinsen freuen, bis die es mitbekommen. Auch bei höheren Summen Zinsen kassieren, denn die können Sie nicht zurückfordern. In welchem Zusammenhang sollte es denn auffallen? Woraus resultiert dieser "falsche Betrag"? Glaubst du, wenn das Finanzamt einen Fehler zu seinen Gunsten macht und du widersprichst nicht fristgerecht, dass die sich bei Dir melden und das Geld zurückzahlen? lol


anonym
beantwortet von Sintihowie am 25. November 2007 20:19
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die so genannte Festsetzungsfrist endet 4 Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres in dem die Steuererklärung abgegeben wurde.






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