Hallo,
habe eine Hose gekauft, da wurde auf das Preisschild noch ein Aufkleber mit dem Preis 39 € draufgeklebt.
Fragte daraufhin die Verkäuferin, ob ich denn die Ware noch umtauschen könnte, weil
die ja reduziert ist. Sie sagte, ja klar das ist nicht reduziert.
Naja, zuhause wollte ich wissen, was drunter steht und machte den Aufkleber ab
und da stand 19€ !!!!
Und das bei Mango! Kann ich hingehen und sagen, ich will die Differenz zurück,
weil die das ja überklebt haben? Dürfen die das?

Wenn es stimmt was du schreibst musst du sogar reklamieren. Wenn du den Aufkleber nicht ganz abgemacht hast steht dir sogar noch eine "Entschuldigung" zu.
Was "drunter" steht ist egal. Es zählt der Preis, der offiziell ausgepreist und damit bezahlt wurde. Kaufvertrag ist Kaufvertrag! Einen Umtausch schließt das im Übrigen nicht aus!
Dürfen dürfen die das schon. Denn der Kaufvertrag kommt erst an der Kasse zu Stande, wenn Du den geforderten Preis bezahlst.
Aber gib doch die Hose zurück, lass Dir die 39€ auszahlen und dann versuch die Hose nochmal für 19 zu kaufen.
Da der aufgeklebte Preis im Falle deiner Hose gilt, kannst du diese nicht reklamieren. Rechtlich gesehen hast du keinen Anspruch darauf. Mit dem Recht kenne ich mich aus, da ich beruflich damit zu tun habe
Guldi am 5. November 2009 21:51 auch das ist nicht ganz richtig! der preis wird an der kasse gemacht (zweiseitige Willenserklärung). es gilt nicht der preis am produkt und auch nicht im schaufenster, sondern der an der kasse genannte!
Auch falsch! Es gilt, der Preis der bezahlt wird, denn das ist die Willenserklärung des Kunden bzw. der Verkäufers! Und die zweiseitige Willenserklärung (§§ 133, 157 BGB) ergibt sich schon aus der Natur der Sache, da es sich um einen Kaufvertrag ((§ 433 BGB) handelt ;-) ... Also nicht die Nicht-Rechtskundigen verwirren!! Ein Preisschild ist eine verbindliche Willenserklärung und keine "invitatio ad offerendum". Nur bei einem Versehen kann es vielleicht geändert werden!
Guldi am 5. November 2009 21:56 die zahlung ist nur der abschluss des vertrages! ich denke allerdings, dass wir das selbe meinen!!
Ja, weil es sich aus dem § 433 BGB ergibt ;-) ... Und "Abschluss" ist zwar an sich richtig, aber es gibt immer noch die Möglichkeit es eines Rücktrittes oder einer Anfechtung, aber das würde hier zu weit führen ;-) ...

gehe auf jeden Fall hin...wenn sie dir die Differenz nicht auszahlen, gib die Hose zurück...ich finde das ganz schön dreist...
Was ist das dreist daran?? Die Hose hat offiziell 39 Euro gekostet und das ist so völlig in Ordnung. Was "drunter" klebt ist völlig irrelevant!
Zauberhexe5 am 5. November 2009 21:39 den vorherigen Preis könnte man auch entfernen. So verärgert man sich auch Kunden.

Der kaufvertrag entseht erst an der kasse. bedeutet: wenn der vk dir den preis sagt und du zahlst, dann habt ihr eine willenserklärung abgeschlossen. preisschilder sind keine verbindlichen angebote. in diesem fall kannst du nicht reklamieren. kannst es zwar versuchen, aber hast keine rechtliche grundlage.
Schätze schon das die des dürfen ist ja schließlich ihr Eigentum bis du es gekauft hast aber ich hab da nicht wirklich ne Ahnung.
mfg

klar dürfen die das, die können die preise für ihre produkte selber bestimmen und wenn die hose vllt vorher reduziert war und nun nicht mehr... also ich denke nicht das du da großen erfolg haben wirst

"....Rücktrittes oder einer Anfechtung, aber das würde hier zu weit führen ;-) ......." da bin ich ganz deiner meinung!! :)
Aber es ist sooooo schööönn (und einfach)..... Schade! Aber wenn irgendwie passt es sogar zur Frage, aber egal ...
Sorry, aber das ist Unsinn, sowohl rechtlich als auch sonst! Niemand muss reklamieren und eine Entschuldigung ist kein Rechtsanspruch!
das ist leider nicht richtig! du hast zum beispiel auch keinen anspruch auf einen falsch angegeben preis, wenn dieser niedriger ausfällt als normal. wenn der laden da was macht, dann geschieht das nur aus toleranz
@Guldi @ Joe17
Merkt euch mal, jedem steht das Recht auf Reklamation zu. Ob gerechtfertigt oder nicht entscheidet meist das Gericht. Aus Kulanz sind die meisten Läden bereit zum Tausch.
du sagst es --> TOLERANZ! Die frage war :Dürfen die das? Antwort: ja sie dürfen (kann ja auch ein versehen sein). und wenn du lesen kannst, ich schrieb in meiner ersten antwort: "kannst es zwar versuchen, aber hast keine rechtliche grundlage." Soviel zu deinem: merkt euch mal........." Danke
@Guldi Ich schrieb KULANZ nicht TOLERANZ, damit habe ich wohl bewiesen das ich besser lesen kann als du.
Zitat Guldi: Die frage war :Dürfen die das? Antwort: ja sie dürfen (kann ja auch ein versehen sein).
Was soll das denn???
Spinner!!!
kennst du mich? Wegen dem "Spinner". Ich frag mich, wo bei manchen leuten die Erziehung geblieben ist!
Tja so ist, der eine stellt sich hintenrum besser, der andere teilt Ohrfeigen grad aus. Du zum ersten, und ich zum zweiten.
"Meist zu Streit nicht bereit" sind halt die Händler.
So ist es Anglflight.