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Falscher Preis im Onlineshop

gefragt von SeehuhnSeehuhn am 10.08.2007 um 14:15 Uhr

Wenn in einem Onlineshop ein falscher Preis hinterlegt ist und mit diesem Preis bestellt wird, muss der Verkäufer dann liefern?

In einem Shop war ein LCD Fernseher, mit einem Normalpreis von fast 2000 EUR. Angebot war mit 20 EUR hinterlegt.

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Recht x 35.154 Shopping x 636 Kaufvertrag x 266

thebrain
beantwortet von thebrain am 10. August 2007 14:18
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nein. muss er nicht. das ist ein offensichtlicher irrtum. nach neuester rechtsprechung könnte er sogar 2.200 euro verlangen obwohl er online 2000 euro ausgepreist hat. vor dem bestellen muss man sich neuerdings den preis und die verfügbarkeit per e-mail bestätigen lassen. das wurde vor kurzem entschieden.

wenn du einen fernseher im schaufenster siehst hast du auch kein recht auf den ausgeschilderten preis. im rechtlichen ist das kein bindenes angebot sondern nur "die aufforderung zur abgabe einer willenserklärung an einen unbestimmten personenkreis".

Kommentar von Simple_avatar7smallSeehuhn am 10. August 2007 14:21

Wenn dann aber die Rechnung mit 2200 EUR kommen, ist das doch wieder ein neues Angebot, das von mir angenommen werden muss, oder?

Kommentar von 7ee69ce6c4bf6d2090b5a7eacb9dfb43smallthebrain am 10. August 2007 14:28

ja quasi. du müsstest den vertrag dann nicht erfüllen wegen irrtums und somit wäre der neue betrag als neues angebot zu verstehen.

aber grundsätzlich lieber mit ner e-mail vorher absichern.


Volume
beantwortet von Volume am 10. August 2007 14:17
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Nein, wenn der falsch Preis war muss der Verkäufer Dir den Artikel nicht zu dem falschen Preis liefern. Ein Vertrag kommt erst zustande wenn beide Seiten ihn bestätigen.

Kommentar von Simple_avatar7smallSeehuhn am 10. August 2007 14:20

Und wenn der Verkäufer nach der Bestellung für den Preis die Lieferung per Mail zusagt?

Kommentar von 7ee69ce6c4bf6d2090b5a7eacb9dfb43smallthebrain am 10. August 2007 14:21

wenn du eine email hast in dem er zusagt dir den lcd für 20 euro zu liefern hast du gute aussichten.


pooky
beantwortet von pooky am 10. August 2007 14:37
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Unter Umständen kannst du Glück haben. Denn es gibt ein Urteil, das in diesem Zusammenhang ganz interessant ist:

http://www.heise.de/newsticker/meldung/53234

Kommentar von Simple_avatar7smallSeehuhn am 10. August 2007 14:40

Das habe ich auch gefunden. Na ja mal abwarten. Wäre ein super Schnäppchen.

Kommentar von 7ee69ce6c4bf6d2090b5a7eacb9dfb43smallthebrain am 10. August 2007 15:13

für den preis und bei dem urteil bestelle ich auch einen wo kann man den ordern ;-)

selbst schuld wenn er das bestätigen der ware und des preises einem automatischen system überlässt.


fourseasons
beantwortet von fourseasons am 10. August 2007 14:28
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Wenn die Wahrscheinlichkeit eines Irrtums besteht, mußt du dir den Preis bestätigen lassen, sonst kannst du nicht auf dem Preis bestehen!


xyungeloest
beantwortet von xyungeloest am 10. August 2007 14:21
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der verkäufer muss nicht liefern, er kann sich auf irrtum berufen.

du kannst zum wahren preis kaufen oder vom verkauf zurücktreten.


anonym
beantwortet von Krysis am 25. November 2009 12:04
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Hallo. Bisschen alt der Eintrag hier, aber ich hätte da eine sehr aktuelle Frage zu. Sagen wir mal, ich hab einen Artikel bestellt der mit 0€ ausgezeichnet war, aber einen Neuwert von ungefähr 500€ hat. Der Verkäufer hat mir eine Bestätigungsmail geschickt und die Ware per Nachname zu den 0€ geliefert. Gezahlt habe ich lediglich Porto und Nachnahmegebühr.

Welche Handhabe hat der Verkäufer im Nachhinein? Kann er die Ware zurückfordern? Kann er den normalen Preis nachverlangen? kann er bei Rücksendung eine Nutzungsgebühr (ähnl. wie bei Reklamation/Wandlung) verlangen? Kann er mir Rechtsmissbrauch (siehe http://www.heise.de/newsticker/meldung/53234) vorwerfen? Was kann mir passieren wenn ich die Ware schon gar nicht mehr habe?

danke schon mal an alle Antwortenden.


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