Wenn in einem Onlineshop ein falscher Preis hinterlegt ist und mit diesem Preis bestellt wird, muss der Verkäufer dann liefern?
In einem Shop war ein LCD Fernseher, mit einem Normalpreis von fast 2000 EUR. Angebot war mit 20 EUR hinterlegt.

nein. muss er nicht. das ist ein offensichtlicher irrtum. nach neuester rechtsprechung könnte er sogar 2.200 euro verlangen obwohl er online 2000 euro ausgepreist hat. vor dem bestellen muss man sich neuerdings den preis und die verfügbarkeit per e-mail bestätigen lassen. das wurde vor kurzem entschieden.
wenn du einen fernseher im schaufenster siehst hast du auch kein recht auf den ausgeschilderten preis. im rechtlichen ist das kein bindenes angebot sondern nur "die aufforderung zur abgabe einer willenserklärung an einen unbestimmten personenkreis".

Nein, wenn der falsch Preis war muss der Verkäufer Dir den Artikel nicht zu dem falschen Preis liefern. Ein Vertrag kommt erst zustande wenn beide Seiten ihn bestätigen.

Unter Umständen kannst du Glück haben. Denn es gibt ein Urteil, das in diesem Zusammenhang ganz interessant ist:
Das habe ich auch gefunden. Na ja mal abwarten. Wäre ein super Schnäppchen.
thebrain am 10. August 2007 15:13 für den preis und bei dem urteil bestelle ich auch einen wo kann man den ordern ;-)
selbst schuld wenn er das bestätigen der ware und des preises einem automatischen system überlässt.

Wenn die Wahrscheinlichkeit eines Irrtums besteht, mußt du dir den Preis bestätigen lassen, sonst kannst du nicht auf dem Preis bestehen!
der verkäufer muss nicht liefern, er kann sich auf irrtum berufen.
du kannst zum wahren preis kaufen oder vom verkauf zurücktreten.
Hallo. Bisschen alt der Eintrag hier, aber ich hätte da eine sehr aktuelle Frage zu. Sagen wir mal, ich hab einen Artikel bestellt der mit 0€ ausgezeichnet war, aber einen Neuwert von ungefähr 500€ hat. Der Verkäufer hat mir eine Bestätigungsmail geschickt und die Ware per Nachname zu den 0€ geliefert. Gezahlt habe ich lediglich Porto und Nachnahmegebühr.
Welche Handhabe hat der Verkäufer im Nachhinein? Kann er die Ware zurückfordern? Kann er den normalen Preis nachverlangen? kann er bei Rücksendung eine Nutzungsgebühr (ähnl. wie bei Reklamation/Wandlung) verlangen? Kann er mir Rechtsmissbrauch (siehe http://www.heise.de/newsticker/meldung/53234) vorwerfen? Was kann mir passieren wenn ich die Ware schon gar nicht mehr habe?
danke schon mal an alle Antwortenden.
Wenn dann aber die Rechnung mit 2200 EUR kommen, ist das doch wieder ein neues Angebot, das von mir angenommen werden muss, oder?
ja quasi. du müsstest den vertrag dann nicht erfüllen wegen irrtums und somit wäre der neue betrag als neues angebot zu verstehen.
aber grundsätzlich lieber mit ner e-mail vorher absichern.