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Falsche Ware über ebay, aber HÖHERWERTIGER

gefragt von Howard am 30.04.2008 um 14:17 Uhr

Hallo,

rein hypothetisch. Ich bestelle über Ebay eine Ware bei einem Händler, z.B. einen Fernseher. Es kommt allerdings ein ganz anderer Fernseher, der ohne Zweifel höherwertiger ist.

Was sollte ich tun? Darf ich den Fernseher behalten/benutzen oder muss ich das dem Verkäufer (der offenbar einen logistischen Fehler gemacht hat) anzeigen, damit er die Ware wieder tauscht?

Danke und Gruß


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anonym
beantwortet von KinderKinder am 30. April 2008 14:18
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Fehler dem Händler melden, Austausch ist kostenlos bzw. läßt es der Händler, weil die Rückabwicklung teurer ist, als sein "Verlust".

Kommentar von Dc4c79131239cf3453f777d2db32e0fdsmallIndy72 am 30. April 2008 14:26

DH!


tradaix
beantwortet von tradaix am 30. April 2008 14:25
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Versandhändler dürfen Dir ein höherwertiges Modell zum gleichen Preis zustellen, wenn dass bestellte nicht mehr lieferbar ist.

Vor Jahren habe ich einen DVD-Receiver geordert und das Nachfolgemodell erhalten.

Kommentar von Dc4c79131239cf3453f777d2db32e0fdsmallIndy72 am 30. April 2008 14:27

Korrekt!


Gartenfee1971
beantwortet von Gartenfee1971 am 30. April 2008 14:20
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Rein rechtlich kann ich die Frage nicht beantworten. Aber mal Hand aufs Herz. Wo gearbeitet wird, werden auch Fehler gemacht. Ich würde zumindest nachfragen, ob das so in Ordnung ist (vielleicht, weil das andere Gerät nicht mehr verfügbar ist). Stell Dir mal vor, Du wärst angestellt, würdest einen Fehler machen und weil die Kunden unehrlich sind, musst Du alles aus eigener Tasche bezahlen. Wie würdest Du Dich fühlen. Ein Fernseher kostet bissel mehr als ein Schokoriegel.


MatthiasK1
beantwortet von MatthiasK1 am 30. April 2008 14:26
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Frag beim Händler nach. Es könnte ja sein, dass er einen höherwertigen Fernseher geschickt hat, weil der andere nicht mehr lagernd war. Besser ist Du gehst in Kommunikation und klärst es ab. Dann kannst Du ihn mit gutem Gewissen behalten. Ehrlich währt am längsten.


Gozilla
beantwortet von Gozilla am 30. April 2008 14:18
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Ne, würd ich nicht machen. Freu Dich und behalte ihn.




Kommentar von KinderKinder am 30. April 2008 14:20

Klar und bei der Inventur stellt sich dann raus, dass der TV fehlt und evtl. verliert jemand seinen Job. Zum Glück fliegen Leute wie Du irgendwann mal richtig auf die die Fresse. Vielleicht nicht heute oder morgen, aber irgendwann, dafür aber dann richtig heftig.

Kommentar von support am 30. April 2008 14:42

Hallo KinderKinder, ein respektvoller und freundlicher Umgang miteinander ist uns auf gutefrage.net sehr wichtig. Auch wenn Du eine andere Meinung vertrittst, möchte ich Dich bitten, in Zukunft etwas auf Deinen Ton und Deine Wortwahl zu achten. Vielen Dank und viele Grüße, Ted vom gutefrage.net-Support

Kommentar von Dc4c79131239cf3453f777d2db32e0fdsmallIndy72 am 30. April 2008 14:27

Kein guter Rat! Das wäre strafbar!


Qetan
beantwortet von Qetan am 30. April 2008 14:20
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Ich würde mich freuen und nichts sagen. Wäre ja nicht mein Fehler.

Kommentar von Simple_avatar5smallGartenfee1971 am 30. April 2008 14:22

Ja klar, und wenn Du einen Fehler machst und sich andere auf Deine Kosten freuen, würde Dich das sicher auch nicht stören, oder?

Kommentar von KinderKinder am 30. April 2008 14:23

Genau, zum Glück bist Du mit deinen Ischiasschmerzen schon bestraft genug. Leuten mit so einer Einstellung gehört's auch nicht anders.

Kommentar von C457a976f16fe866efafc545a63e22fcsmallQetan am 30. April 2008 14:26

Welch ein falscher Moralapostel(anderen Leuten Schmerzen wünschen).

Kommentar von KinderKinder am 30. April 2008 14:28

Nur solchen, die anderen auch (finanzielle) Schmerzen zufügen.

Kommentar von 4a33d7888796861bd56bfde059eeb4dbsmallwildsurfer am 6. August 2008 22:15

Also kinderkinder für deine Gehässigkeit Daumen runter.

Kommentar von Dc4c79131239cf3453f777d2db32e0fdsmallIndy72 am 30. April 2008 14:28

Kein guter Rat! Das wäre als OWI (Fundunterschlagung) strafbar!


Joschy0907
beantwortet von Joschy0907 am 30. April 2008 14:26
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schweigen und genießen....

Kommentar von 4a0b6fce0b5399457527c0a723764dd7smallschnubbel am 30. April 2008 17:02

Würdest du auch schweigen, wenn es ein minderwertiges Gerät wäre?

Kommentar von Eddd1e866a7e975e2eb070a3a9dcb564smallJoschy0907 am 30. April 2008 17:33

ohne meinen Anwalt sage ich hier nix.....;-)

Kommentar von 4a0b6fce0b5399457527c0a723764dd7smallschnubbel am 30. April 2008 17:50

Jaja, von nichts kommt nichts ;-)


anonym
beantwortet von Howard am 30. April 2008 23:26
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Also ich denke ich werde den Händler kontaktieren. Es handelt sich auf jeden Fall um einen Fehler des Händlers, weil das Gerät bei WEITEM teurer ist als mein bestelltes (obwohl der Preis ja nichts über die Güte des Produkts sagt). Außerdem hat er ja noch andere laufende Auktionen mit dem Artikel.

Ich rufe ihn auf jeden Fall an, vielleicht springt ja noch ein kleiner Rabatt raus weil ich so ehrlich bin :).

Aber es würde mich doch mal interessieren, wie da die rechtliche Lage ist?

Kommentar von 4a33d7888796861bd56bfde059eeb4dbsmallwildsurfer am 6. August 2008 22:18

Solange du im guten Glauben handelst kann man dir nichts vorwerfen. Durch die Anfrage hier hast du aber bereits angemerkt, daß was nicht ok sein könnte, also Problem durch Händleranfrage klären.

Ciao Wolfgang




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