Hallo,
rein hypothetisch. Ich bestelle über Ebay eine Ware bei einem Händler, z.B. einen Fernseher. Es kommt allerdings ein ganz anderer Fernseher, der ohne Zweifel höherwertiger ist.
Was sollte ich tun? Darf ich den Fernseher behalten/benutzen oder muss ich das dem Verkäufer (der offenbar einen logistischen Fehler gemacht hat) anzeigen, damit er die Ware wieder tauscht?
Danke und Gruß
Fehler dem Händler melden, Austausch ist kostenlos bzw. läßt es der Händler, weil die Rückabwicklung teurer ist, als sein "Verlust".

Versandhändler dürfen Dir ein höherwertiges Modell zum gleichen Preis zustellen, wenn dass bestellte nicht mehr lieferbar ist.
Vor Jahren habe ich einen DVD-Receiver geordert und das Nachfolgemodell erhalten.
Indy72 am 30. April 2008 14:27 Korrekt!
Rein rechtlich kann ich die Frage nicht beantworten. Aber mal Hand aufs Herz. Wo gearbeitet wird, werden auch Fehler gemacht. Ich würde zumindest nachfragen, ob das so in Ordnung ist (vielleicht, weil das andere Gerät nicht mehr verfügbar ist). Stell Dir mal vor, Du wärst angestellt, würdest einen Fehler machen und weil die Kunden unehrlich sind, musst Du alles aus eigener Tasche bezahlen. Wie würdest Du Dich fühlen. Ein Fernseher kostet bissel mehr als ein Schokoriegel.

Frag beim Händler nach. Es könnte ja sein, dass er einen höherwertigen Fernseher geschickt hat, weil der andere nicht mehr lagernd war. Besser ist Du gehst in Kommunikation und klärst es ab. Dann kannst Du ihn mit gutem Gewissen behalten. Ehrlich währt am längsten.

Ne, würd ich nicht machen. Freu Dich und behalte ihn.
Klar und bei der Inventur stellt sich dann raus, dass der TV fehlt und evtl. verliert jemand seinen Job. Zum Glück fliegen Leute wie Du irgendwann mal richtig auf die die Fresse. Vielleicht nicht heute oder morgen, aber irgendwann, dafür aber dann richtig heftig.
Hallo KinderKinder, ein respektvoller und freundlicher Umgang miteinander ist uns auf gutefrage.net sehr wichtig. Auch wenn Du eine andere Meinung vertrittst, möchte ich Dich bitten, in Zukunft etwas auf Deinen Ton und Deine Wortwahl zu achten. Vielen Dank und viele Grüße, Ted vom gutefrage.net-Support
Indy72 am 30. April 2008 14:27 Kein guter Rat! Das wäre strafbar!

Ich würde mich freuen und nichts sagen. Wäre ja nicht mein Fehler.
Ja klar, und wenn Du einen Fehler machst und sich andere auf Deine Kosten freuen, würde Dich das sicher auch nicht stören, oder?
Genau, zum Glück bist Du mit deinen Ischiasschmerzen schon bestraft genug. Leuten mit so einer Einstellung gehört's auch nicht anders.
Qetan am 30. April 2008 14:26 Welch ein falscher Moralapostel(anderen Leuten Schmerzen wünschen).
Nur solchen, die anderen auch (finanzielle) Schmerzen zufügen.
wildsurfer am 6. August 2008 22:15 Also kinderkinder für deine Gehässigkeit Daumen runter.
Indy72 am 30. April 2008 14:28 Kein guter Rat! Das wäre als OWI (Fundunterschlagung) strafbar!

schweigen und genießen....
schnubbel am 30. April 2008 17:02 Würdest du auch schweigen, wenn es ein minderwertiges Gerät wäre?
Joschy0907 am 30. April 2008 17:33 ohne meinen Anwalt sage ich hier nix.....;-)
schnubbel am 30. April 2008 17:50 Jaja, von nichts kommt nichts ;-)
Also ich denke ich werde den Händler kontaktieren. Es handelt sich auf jeden Fall um einen Fehler des Händlers, weil das Gerät bei WEITEM teurer ist als mein bestelltes (obwohl der Preis ja nichts über die Güte des Produkts sagt). Außerdem hat er ja noch andere laufende Auktionen mit dem Artikel.
Ich rufe ihn auf jeden Fall an, vielleicht springt ja noch ein kleiner Rabatt raus weil ich so ehrlich bin :).
Aber es würde mich doch mal interessieren, wie da die rechtliche Lage ist?
wildsurfer am 6. August 2008 22:18 Solange du im guten Glauben handelst kann man dir nichts vorwerfen. Durch die Anfrage hier hast du aber bereits angemerkt, daß was nicht ok sein könnte, also Problem durch Händleranfrage klären.
Ciao Wolfgang
DH!