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Falsche Schuhe eingepackt

gefragt von Hirschler am 29.11.2007 um 15:15 Uhr

Am 08.11. habe ich ein paar Schuhe gekauft. Auf Empfehlung der Schuhverkäuferin habe ich mich für die Größe 39 entschieden, da meine eigentliche Größe 38 etwas eng war. Für diesen Vorgang gibt es einen Zeugen. Leider hat mir die Verkäuferin die Schuhe in der Größe 38 eingepackt, was mir erst nach 2maligem Tragen aufgefallen ist. Die Schuhe sind für mich nicht tragbar, da ich dadurch große Druckstellen bekomme. Diesen Umstand habe ich am 18.11. schriftlich und am 17.11. mündlich reklamiert. Das Geschäft möchte die Schuhe nun nur umtauschen, wenn sie nicht getragen wurden. Meine Frage ist welche rechtlichen M&ou


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HerrLich
beantwortet von HerrLich am 29. November 2007 15:17
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Gar keine - Du hättest sie nicht tragen dürfen. Wer soll dem Geschäft denn die dann getragenen Schuhe abkaufen?


boriswulff
beantwortet von boriswulff am 29. November 2007 15:24
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Einige Dich mit dem Geschäft, daß sie die Weitung der Schuhe bei einem Schuster Ihrer Wahl bezahlen.

Kommentar von F61069d1563c93579d711465a7fac6e6smallLuise am 29. November 2007 16:24

Genau, guter Tipp. DH


dock69
beantwortet von dock69 am 29. November 2007 16:13
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Ich habe echt Probleme Deiner Darstellung zu folgen. Ob ein Schuh zu eng ist, merke ich doch nicht erst, wenn ich damit quer durch die Stadt gestöckelt bin!? Der Normalfall ist doch, dass ein Mensch einen Schuh im Geschäft probiert und kauft, wenn er passt. D.h. wenn tatsächlich die Schuhe vertauscht wurden, müsste Dir das Problem doch schon beim Anziehen in Deiner Wohnung aufgefallen sein. Dann hättest Du sie ohne Gebrauchspuren umtauschen können. Als GEschäft würde ich mich auf einen Umtausch der Schuhe mit deutlichen Gebrauchsspuren nicht einlassen - sonst würde sich ja jeder für die nächste Party ein paar Schuhe im Geschäft "ausleihen", um sie danach wieder zurückzugeben.

Kommentar von Hirschler am 4. Dezember 2007 10:49

Manchmal ist man bei der Schuhgröße nicht ganz sicher. Lass mich ein anderes Beispiel konstruieren: Du hast ein neues Auto bestellt 2 Liter Diesel 170 PS, aus irgendeinem Grund bekommst Du den 2 Liter Diesel mit 140 PS geliefert. Du liest Dir nicht den Fahrzeugbrief durch. Da die Performance beider Fahrzeuge ähnlich ist, merkst und beanstandest Du den Unterschied erst nach einigen Kilometern. Musst Du das Auto behalten?

Kommentar von 6bde64de31a93ecf6d9d83860f720248smalldock69 am 4. Dezember 2007 17:49

Nein, Du musst das Auto nicht behalten, schon deshalb, weil laut Kaufvertrag einen bestimmte Leistung vereinbart ist. Das ist beim Schukauf in der Regel nicht so. Nur halte ich es für lebensfremd, dass jemand Schuhe 2x trägt (und zwar so, dass deutliche Gebrauchs- oder Abnutzungsspuren zu sehen sind) und dann erst merkt, dass die Schuhe nicht passen. Wenn man wirklich erst Kilometer zurücklegen muss, um Schuhe zu testen, dann würde ein Anprobieren im Laden nie Sinn machen. Auch wenn Dir die Verkäuferin versehentlich die falsche Größe gegeben hat, hättest Du genauso gut selbst die falsche Größe kaufen können, um es erst viel später zu bemerken.
Nocheinmal zusammengefasst: Im Prinzip sehe ich ein Umtauschrecht, wenn dir Verkäuferin die falschen Schuhe einpackt. Aber deutlich gebrauchte Schuhe zurückzugeben, halte ich aus aus o.g. Gründen für ungerechtfertigt.

Kommentar von Hirschler am 5. Dezember 2007 12:26

Das mit dem deutlich gebraucht ist lediglich Deine Annahme.

Kommentar von 6bde64de31a93ecf6d9d83860f720248smalldock69 am 17. Dezember 2007 00:59

Ja, das war meine Annahme. Du schreibst, dass das Geschäft die Schuhe nur umtauscht, wenn sie nicht getragen wurden. Wenn man an den Schuhe keine Tragespuren sehen würde, wäre doch der Umtausch problemlos möglich gewesen und Du hättest Deine Frage hier nicht stellen müssen.


KleineFrage
beantwortet von KleineFrage am 29. November 2007 15:22
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Ich muss HerrLich leider zustimmen. Hättest du sie nicht getragen, wär alles in Butter aber da du sie getragen hast und somit "beschädigt" hast, können sie ja nicht in den Weiterverkauf. Das würde für den Betrieb einen Verlust bedeuten. Das die Verkäuferin sich geirrt hat, ist nicht gut aber interessiert nicht, wenn du sie getragen hast. Das einzige, was du evtl. probieren könntest wäre, mit dem Kassenzettel hingehen und sie sollen anhand der Artikelnummer prüfen, welche Größe dir verkauft wurde. Vielleicht geht das ja... und wenn zu erkennen ist, dass du tatsächlich die falschen erhalten hast, lassen sie ja evtl. noch mit sich reden oder kommen dir entgegen. Die Chancen stehen aber meiner meinung nach schlecht...


HelmutRn
beantwortet von HelmutRn am 29. November 2007 15:22
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Den Fehler hat nachweislich das Geschäft(die Verkäuferin) gemacht, Du bist nicht verpflichtet, zu Hause nochmal die Große zu kontrollieren. Appelliere in dem Geschäft an deren Kulanz, zumal der Fehler bei denen liegt. Nicht locker lassen, das klappt schon!!!





comarel
beantwortet von comarel am 29. November 2007 15:47
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Da du sie getragen hast, sehe ich keine Möglichkeit des Umtausches. Würdest du denn im umgekehrten Fall Schuhe, die offensichtlich schon getragen wurden in einem Geschäft kaufen???? Tipp: Verkaufe sie meistbietend bei eBay und kaufe dir neue.





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