jacobi06 am 07.06.2007 um 17:25 Uhr
Habe regelmäßig, das an der Ware (Regal) ein anderer Preis steht, als an der Kasse eingescannt wird. Das passiert so von ca. 10 x einkaufen dann 8x das was falsch ist. Bis heute hatte ich auch immer den Regalpreis dann bezahlt.
War heute zufällig wiedermal bei "Plus" da ist man aber NICHT so Kulant!!! Wollte 4 Dosen Felix-Katzenfutter für 39cent kaufen und die Kasse wollte 65cent. Bei der Diverenz habe ich dann abgelehnt, da die Begründung gelogen war! Filialleiterin: "Wir stellen gerade die Preise um". Sie war aber mit der Kassenkraft alleine und kam selbst von der Pap-Presse und der Preis hing schon seid 3 Wochen dran. ! Muß man sich
Der Preis der Ware am Regal ist nicht bindend, sondern nur ein Angebot, das an der Kasse dann vom Verkäufer verifiziert wird, oder eben nicht. Zum höheren Preis muss ich nicht kaufen, zum angebotenen niedrigeren Preis muss der Verkäufer nicht verkaufen, wenn das Kassensystem einen anderen Preis verlangt.
Für mich wäre der Laden als Einkausquelle schon längst gestorben!! Hier wird das Problem auch behandelt: http://www.juraforum.de/forum/archive/t-42439/falsche-preisauszeichnung---anspru...

Fest steht: Es gilt der Preis, der am Regal steht - und zwar im Zeitpunkt der Herausnahme aus dem Regal.
EDEKA - bzw. Neukauf - kann diese Differenz zwischen Preis am Regal und Preis an der Kasse auch sehr gut. Ich habe es nicht so oft, aber bei jedem zweiten Einkauf sind 1 - 3 Artikel dabei, die laut Kassenzettel teurer waren als am Regal. Wenn der Kassierer mir die Differenz nicht herausgibt, lasse ich die Ware ganz da. Und die Sympathie der Kunden hast Du auch. Ich habe es bereits mehrfach erlebt, dass Kunden dann auch ihren Kassenzettel kontrollieren und ähnliches feststellen.
jacobi06 am 7. Juni 2007 17:36 Leider gilt das nicht mehr, da haben Sie die Gesetzte irgendwann mal geändert. Hab schon im Internet geschaut und immer nur gefunden das es auf die Kulanz des Händlers ankommt. Leider!
Aber Danke für Deine Antwort, weiß jetzt -bin nicht ganz alleine ;-)
HelmutRn am 7. Juni 2007 17:56 ja, aber Du mußt es nicht zum teureren Preis kaufen!
netztoury am 7. Juni 2007 18:07 Es gilt aber definitv noch, dass der Händler mir die Ware zum am Regal ausgezeichneten Preis angeboten hat und ich somit sein Kaufangebot angenommen habe. Wenn er jetzt mehr Geld verlangt, bin ich nicht mehr an meinen Willen zum Kauf gebunden.
Somit gilt, dass wenn nach meinem Besuch an der Kasse immer noch der günstigere Preis am Regal hängt, eine Falschauszeichnung vorliegt.
jacobi06 am 7. Juni 2007 18:23 na die gehen doch aber dann ans Regal und holen sich das Schild, in dem Moment hängt das Schild nicht mehr am Regal, wobei ich an der Kasse stehe aber noch nicht bezahlt habe.
Hast Du einen Link wo man das mal lesen kann oder auch einen Paragraphen für mich?
dock69 am 7. Juni 2007 22:19 @MichaelH: Da befindest Du Dich im Irrtum. Der Kaufvertrag entsteht hier an der Kasse mit der Bezahlung. Solange Du nicht bezahlt hast, kann der Händler sein Angebot zurückziehen. Er ist auch nicht verplichtet Dir überhaupt etwas zu verkaufen - egal zu welchem Preis.
Ein anderes Thema ist der Unterschied bei Sonderangeboten mit Preisen in einem Wochenprospekt und den Preisen in der Kasse. Habe es schon mehrmals erlebt, dass an der Kasse noch der "alte Preis" gespeichert war. Auf meine Frage antwortete man mir, es wäre wohl ein Fehler bei der Umstellung der Preise in der Zentrale. Also immer auf den Kassenbon achten!!