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Falsche Kontopfändung

gefragt von bubuanbubuan am 03.11.2009 um 15:28 Uhr

Durch einen angeblichen Gläubiger wurde eine Kontopfändung vorgenommen und das Konto ist gesperrt. Allerdings hat dieser sich vertan und hat gegenüber dem Kontoinhaber keine Forderungen mehr. Jetzt hat er sich telefonisch gemeldet und sich entschuldigt und sagte das er einen Brief an die Bank schicke um die Pfändung aufzuheben. Wann hebt eine Bank die Pfändung auf, mit Eingang schreiben oder würde es auch was bringen das an Bank zu faxen, damit diese die Sperre aufhebt?!


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Carlo02
beantwortet von Carlo02 am 3. November 2009 15:31
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die bank hebt die sperre auf, sobald die aufhebung zur kontopfändung vorliegt. schriftlich, per fax, oder email, ist egal.


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knattertatter
beantwortet von knattertatter am 3. November 2009 15:29
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Versuche es einfach

Kommentar von Simple_avatar4smallbubuan am 3. November 2009 15:29

die antwort hat es in sich


mops09
beantwortet von mops09 am 3. November 2009 15:29
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würde auf ein Fax vorab bestehen - ist ja schräg.... kann man da noch was an Entschädigung für die entstandenen Unannehmlichkeiten erwarten...?

Kommentar von Simple_avatar4smallbubuan am 3. November 2009 15:33

das war auch meine erste Frage. Man kommt sich total hilflos vor!

Kommentar von 8384b4a70b150f5a5dc42e46468131f3smallmops09 am 3. November 2009 15:35

...und die Banker behandeln einen, wie einen Aussätzigen...


anonym
beantwortet von anjanni am 3. November 2009 15:30
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Hast Du Nachweise darüber, daß alle Forderungen beglichen sind? Dann kannst Du damit zur Bank gehen.

Laß Dir vom Gläubiger eine Kopie des Schreibens an die Bank schicken, nimm die und geh damit selbst zur Bank. Das wird das dann sicherlich beschleunigen.

Kommentar von Simple_avatar4smallbubuan am 3. November 2009 15:34

die Forderungen wurden schon 2007 beglichen, das habe ich denen ja geschickt!

Kommentar von anjanni am 3. November 2009 16:52

Wahrscheinlich reicht es nicht, das der Bank zu schicken. Du wirst Deinen Einspruch bei Gericht geltend machen müssen. Aber die Bank sollte Dir eigentlich dabei Auskunft geben können, wie Du diese unberechtigte Pfändung möglichst schnell wegbekommst.


justika
beantwortet von justika am 3. November 2009 15:30
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um wieder geschäftsfähig zu sein, würde ich sofort schriftlich Einspruch bei der Bank erheben! Die Pfändung wurde nicht ordnungsgemäß geprüft, auch dagegen würde ich vorgehen, um die Kosten, die nun entstehen auch geltend machen zu können! Kann ja wohl nicht wahr sein!



ReinerUnsinn
beantwortet von ReinerUnsinn am 3. November 2009 15:32
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Sollten Dir nun finanzielle Schäden entstehen, kannst Du die geltend machen

Setz Dich auf jeden Fall mit Deiner Bank in Verbindung.

Ich denke, Du stehst jetzt schon in der Schufa drin.


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