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Falsche Kontonummer beim Finanzamt

gefragt von carissima am 20.12.2007 um 15:35 Uhr

Ich habe versehentlich bei meinen Lohnsteuererklärungen 05 u. 06 eine falsche Kontonummer angegeben und das Geld wurde daher im Juli an jemand anderen überwiesen.

Im August teilte mir das Finanzamt mit, dass die das Geld vom Kontoinhaber zurück fordern und nicht wissen wie lange das dauert. Als ich im November nachgefragt habe, bekam ich die Antwort, der Kontoinhaber habe sich auf eine Anfrage nicht gemeldet und man würde das nicht zurückfordern, weil es mein Fehler war.

Ich ärgere mich ziemlich über meine eigene Dummheit, über das tatenlose Finanzamt, aber auch über den Kontoinhaber (800€ mehr fallen doch auf??).

Welche Möglichkeiten habe ich, das Geld selbst einzufordern?


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Raimund1
beantwortet von Raimund1 am 20. Dezember 2007 15:42
3x
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Vom Finanzamt Bestätigung geben lassen über folgende Daten:

Name des Empfängers Kontonummer des Empfängers Bankverbindung Überwiesen am

Mit dem schreiben an die entsprechende Bank wenden - revisionsabteilung - und mitteilen, dass die Bank hier einen Betrag gutgeschrieben hat, bei dem Kontoinhaber und Gutschriftempfänger nicht übereinstimmen. Du forderst die Bank auf, den Betrag auf dein Konto zu überweisen, da sie fahrlässig gehandelt hat.

Die Bank wird sich möglicherweise sträuben, aber dann würde ich persönlich vorsprechen.


Heeeschen
beantwortet von Heeeschen am 20. Dezember 2007 16:16
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Wenn Kontodaten und Empfängername nicht übereinstimmen - was ja nicht der Fall sein kann - kannst Du von der Bank das Geld zurückfordern. Aber Achtung: Hier gibt es bestimmt irgendwelche Fristen die eingehalten werden müssen, also warte nicht zu lang...


xyungeloest
beantwortet von xyungeloest am 20. Dezember 2007 16:03
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es war nicht nur alleine dein fehler.

der fehler lag auch bei der bank, denn bei solch einer summe sind sie verpflichtet die kontonummer mit den empfängerdaten abzugleichen.

als erstes würde ich mit der bank in verbindung treten.


anonym
beantwortet von carissima am 20. Dezember 2007 18:09
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Das Finanzamt überweist die Lohnsteuer-Beträge per Online-Überweisung. Bei der Online-Überweisungen ist die Bank seit etwa 6? Jahren nicht mehr verpflichtet den Namen und die Kontonummer abzugleichen (wusste ich bis mir das erklärt wurde auch noch nicht...).

Das Finanzamt hat mir gestern den Ablehnungsbescheid meines Einspruchs zugesandt und mir mitgeteilt, dass es mir definitiv keinerlei Daten über den Kontoinhaber bzw. den Überweisungsvorgang geben darf (Steuergeheimnis). Ebenfalls aus Gründen des Steuergeheimnisses darf es mir nicht das Recht an der Forderung abtreten.

Ich muss also irgendwie das Geld von einem mir unbekannten Kontoinhaber zurück fordern, dem das Geld nicht zusteht. Lt. BGB kann ich das Wohl unter dem Grundsatz der unrechtmäßigen Bereicherung 3 Jahre lang. Aber ich hab keine Ahnung wie. Lohnt sich das überhaupt, da einen Anwalt einzuschalten?

Mein Freund meint, ich soll die fast 800 Euro in den Wind schießen. Aber irgendwie macht mich das fuchsig. Ich weiß, dass es mein eigener Fehler war, trotzdem ist es MEIN Geld und das könnte ich verdammt gut gebrauchen...

lg cari


anonym
beantwortet von Rolfe am 20. Dezember 2007 23:24
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Das muss doch aufgefallen sein! Bei abweichender Kontonummer stimmt doch der Empfänger nicht, weswegen die Empfängerbank das Geld hätte sofort zurückbuchen müssen. Übermittle sofort den bisherigen mit dem Finanzamt geführten Schriftwechsel an die BaFin (Bundesanstalt für Finanzienstleistungen) und wende dich beschwerdeführend dahin, weil die Empfängerbank offenbar falsch gehandelt hat. Das Steuergeheimnis hat übrigens damit gar nichts zu tun! Sollte das Finanzamt sich weiterhin weigern, die Empfängerdaten rauszurücken, wende dich beschwerdeführend an die zuständige Oberfinanzdirektion (OFD) unter Hinweis darauf, dass du ja auch Anzeige wegen Untreue erstatten bzw. dich an den für dein Bundesland zuständigen Datenschutzbeauftragten wenden könntest - man kann auch gegen den Datenschutz verstossen, indem man ihn missbraucht und Daten nicht herausgibt, obwohl diese gar nicht geschützt sind. Wer ein rechtliches Interesse (hier: Rückforderung unberechtigt erlangter Leistungen) glaubhaft macht, hat generell Anspruch auf Herausgabe dieser Daten! Wenn ich beim Einwohnermeldeamt wissen will, wo eine bestimmte Person wohnt, muss ich auch nur ein rechtliches Interesse (z.B. zivilrechtliche Forderungen) belegen und bekomme dann auch diese Infos. Selbst evtl. privat errichtete Sperren kann man bei Nachweis des Überwiegens eigener Interessen aufheben lassen! Die Rückforderung unberechtigt erlangter Leistungen verjährt übrigens erst nach 30 Jahren...








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