wenn Kilometerangaben im Vertrag nicht mit der tatsächlichen Laufleistung übereinstimmen?!

Jein. Wenn der Kilometerzähler absichtlich (mit Vorsatz) zurückgestellt wurde, hast du das Recht zur Wandlung oder Minderung. Wenn allerdings der Kilometerzähler mal wegen einer Fehl-Funktion ausgetauscht wurde und es der Verkäufer nicht wissen konnte, kann man ihn wohl kaum belangen.
ich würde sagen ja, denn auch auf einen gebraucht oder neuwagen gibt es garantie, wer den tachostand mit absicht mehr geld zu erhalten- nachjustiert hat macht sich strafbar.

naja so ne sache wäre doch die frage gefällt dir das auto? wie weit ist er zurückgedreht? man kann es aber auch anders angehen. den verkäufer zur rede stellen und preisnachlass verlangen. ansonsten ist es eine arglistige teuchung sage es ihm und du wirst sehen wie der verkäufer reagiert. wenn alles nicht hilft und er das auto nicht zurücknimmt bleibt nur der gang zur polizei, wenn alle versuche scheitern es auf gute weise zu versuchen. messemann