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Falsche Anschrift u. Anredename im Mahnschreiben -> Widerspruch?

gefragt von Struppi26 am 29.09.2008 um 15:24 Uhr

Halloechen, folgendes Problem: Mir wurde vor kurzem ein Mahnschreiben vom Amtsgericht XX zugesandt für eine nicht bezahlte Zahnarztrg., die noch auf meinen Namen vor der Scheidung lief. Nach der Scheidung habe ich aber meinen Geburtsnamen wieder angenommen und bin zwischenzeitlich auch umgezogen. In dem Mahnschreiben ist nun 1. mein Familienname mit 2.Namen falsch geschrieben und 2. in der Strasse ein Schreibfehler sowie die gesamte PLZ mit Wohnort stimmt nicht. (komisch nur das die Post trotzdem bei mir ankam) Überlege nun ob ich dagegen einen Widerspruch einlegen kann, obwohl die Forderung ja berechtigt ist. Wäre natürlich schön wenn ich das ganze abschmettern könnte wegen eines Irrtums/Verfahrensfehlers !!! Wer kann helfen/Auskunft geben.


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AndyArbeit
beantwortet von AndyArbeit am 29. September 2008 15:27
4x
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Du möchtest also eine erbrachte Leistung nicht bezahlen! Was würdest Du als Arbeitnehmer sagen, wenn Dein Chef Dir Deinen Lohn nicht mehr bezahlen möchte?


Kabark
beantwortet von Kabark am 29. September 2008 15:26
3x
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Das Schreiben richtigen Inhalts hat die richtige Person erreicht. Dumm gelaufen. :-)


crubble
beantwortet von crubble am 29. September 2008 15:27
3x
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Behindere nicht unsere Wirtschaft und bezahl den Zahnarzt. Du willst auch nicht hart arbeiten gehen und nichts dafür bekommen, oder?


anonym
beantwortet von Alinchen am 29. September 2008 15:27
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So lange klar ist, an wen dieses Schreiben gerichtet ist, ist es egal, ob ein Schreibfehler vorliegt. Außerdem wurde Dir dieses Schreiben ja berechtigter Weise zu gestellt und kam ja auch bei Dir an. Also, kannst Du an dem Mahnbescheid wohl nix ändern!


Tremor
beantwortet von Tremor am 29. September 2008 15:28
2x
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du kannst die anschrift korigieren lassen, aber das heißt nicht, das du die erbrachte leistung nicht bezahlen mußt, je länger du wartest umso teurer wird es für dich





Ostrichfan
beantwortet von Ostrichfan am 29. September 2008 15:31
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Wegen solcher Leute wie dir bin ich mit meiner Firma in Schwierigkeiten. Ich krieg das ko.... Ostrichfan.


andreas48
beantwortet von andreas48 am 29. September 2008 15:41
1x
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gehe nur in Widerspruch..ist doch völlig korrekt eine Leistung nicht zu bezahlen und dann rumzumaulen, wenn Name und Adresse nicht stimmt..

und nach dem Widerspruch erfolgt die Gerichtsverhandlung und die kostet auch Geld...manche Gedankengänge sind schier unergründlich

Kommentar von 84b82c2e1f4ac57b061270ad12ae6458smallWolfi0410 am 29. September 2008 17:19

.... und die Gerichtsverhandlung darfst Du natürlich auch bezahlen.
Oder glaubst Du im Ernst, dass Du wg. eines Schreibfehlers Rechts bekommst. Der Richter wird feststellen, dass du es bist der die Kosten verursacht hat und Dich zur Zahlung verurteilen.
Damit hat der Kläger sofort einen vollstreckbaren Titel in der Hand und kann den GV losschicken.
Vile Spaß beim Geld ausgeben. Wie kann man nur so blauäugig sein.



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