Hallo habe vor 10 tagen einen wagen privat gekauft. in der anzeige stand das eine bluetooth freisprecheinrichtung hat. nachdem ich beim hersteller nach gefragt habe wurde mir gesagt das dass fahrzeug keine hat. habe mich mit dem verkäufer in verbindung gesetzt der meinte das wäre nicht so. eine nachrüstung in der werkstatt kostet 1900 euro. was kann ich da gegen unternehmen. kann ich ansprüche stellen
wenn davon nichts im kaufvertrag steht, kannst du das auto dem verkäufer wieder hinstellen und das geld wieder kassieren oder er rüstet es dir nachträglich nach auf SEINE kosten
Ja, du kannst ihn verklagen. Er hat seine Verpflichtung nicht erfüllt, so wie es nach Anzeige erwartet war. Daher könntest du sogar komplett vom Vertrag zurücktreten. Es sei denn, er kommt seiner Pflicht noch nach.
Wäre besser gewesen, Du hättes den Hersteller vorher gefragt.

Was steht im Kaufvertrag ?
das war ein ganz normaler kaufvertrag, da wurden garkeine extras aufgeführt nur in der beschreibung bei mobile.de er hatte mir ja noch versprochen das er seinen geschäftsführer fragt wie das mit der einrichtung funktioniert.
zj1000 am 29. Juli 2009 19:25 Wie sieht es mit Zeugen aus ?
keine,
zj1000 am 29. Juli 2009 19:30 Dann kannst Du nur versuchen evtl. eine Nachrüstfreisprecheinrichtung z.B. von Pariot oder ein entsprechendens Radio (z.B. Becker Grand Prix - beste bluetooth- Freisprecheinrihtung die ich je hatte) auszuhandeln.