Falsche Angaben bei Usenet.nl

4 Antworten

Ich hatte unter angabe falscher daten

Danke, reicht schon...

Mensch...du versaust dir die Zukunft...dieser Schufa-Eintrag wird dir jahrelang Probleme bereiten ;-(

Versuch das auf jeden Fall zu bezahlen^^

Leihen ? Familie ? Pfandhaus ? Flohmarkt ?

Es gibt so viele Möglichkeiten an Geld zu kommen

Und wenn gar nixx mehr geht...versuch auf jeden Fall mit denen eine Ratenzahlung zu vereinbaren

Wenn du grade gar nixx zahlen kannst...kann ja auch sein...egal...rede mit denen

Rede mit denen und öffne jeden Brief

Auch mit solchen Firmen kann man verhandeln :-)

BtW...wenn die Nummer ganz dumm läuft...könnte auch eine Strafanzeige auf dich zukommen

Ein Schufaeintrag bedingt eine Titulierung der Forderung bzw.

  • Ein Einverständnis zu einer Schufaklausel bei Vertragsschluss
  • Dass die Forderung offen und unbestritten ist
  • Dass der Betreiber Mitglied der Schufa ist.

Ich fürchte letzteres ist nicht der Fall. Die Mitgliedschaft ist für die Firmen kostenpflichtig und nicht jeder ist bereit das Geld auszugeben. Wer aber kein Mitglied ist kann auch keinen Eintrag bewirken.


Das Machen falscher Angaben alleine erfüllt noch nicht den Tatbestand nach § 263 StGB. Dazu ist ein nachweisbarer Vorsatz notwendig sich einen Vermögensvorteil zu verschaffen. Dies müsste die Staatsanwaltschaft nachweisen.

Vorab:

  • Die Webseite gibt mir einen Alarm bei meinem WOT-Plugin (Web-Of-Trust). Hat also schonmal einen recht unseriösen Ruf.
  • Das Impressum beinhaltet keine ladungsfähige deutsche Anschrift, keinen namentlich benannten Geschäftsführer und keine Umsatzsteuer-ID. Wer in Deutschland Handel treiben will muss sich deutschem Recht unterwerfen.
  • Wurde dir bei Anmeldung per Email eine wirksame Widerrufsbelehrung zukommen lassen? Wenn die Belehrung nicht erfolgt ist oder formal nicht korrekt war, so beginnt die 14 Tage Frist auch NICHT zu laufen.
  • Bei Verstößen gegen §§ 305c, 307 BGB sowie § 6 Abs.1 PAngV sind Verträge recht leicht anfechtbar.
  • Zur Schufa habe ich ja bereits was im Kommentar geschrieben.

Zum Thema Inkasso:

  • Wenn ich als Gläubiger eine Forderung habe, von der ich überzeugt bin sie sei berechtigt. Warum beauftrage ich ein nutzloses Inkassobüro statt direkt das gerichtliche Mahnverfahren einzuleiten? Es ist sinnfrei und Kostentreiberei, daher musst du das Inkassobüro nicht bezahlen, auch wenn die Hauptforderung berechtigt wäre. Kontofürhungsgebühren sind auch lächerlich.
  • 11,- € Mahnauslagen entsprächen ca. 4,5 Briefen, die man dir hätte zukommen lassen. Halte ich für unwahrscheinlich.

Zu IP-Adressen

  • Die Verbindungsdaten zu den IP-Adressen haben nur die Provider. Diese dürfen nur an die Staatsanwaltschaft auf richterlichen Beschluss herausgegeben werden (z.B. bei Urheberrechtssachen oder Straftaten).
  • Die Zeit dafür ist knapp bemessen. Spätestens 8 Wochen nach Rechungsstellung müssen die Daten gelöscht sein. Die Vorratsdatenspeicherung hat das BVG zum Glück vor einigen Jahren gekippt.

Du solltest schleunigst bezahlen. Es wird sonst sehr teuer für dich. Über deine IP-Adresse bist du ruck-zuck ermittelt.

Nur wenn der Betreiber eine Straftat vermutet und Anzeige erstattet. Auch dafür bleibt nicht viel Zeit. Die Provider müssen nach Rechnungsversand die Daten recht schnell löschen.

Bezahlen! die könnten dich über IP orten!

Oder sie löscht schleunigst ihre E-Mail Adresse! o:

@S0M3B0DY

ne die schauen ja die IP von der der Acc erstellt wurde

@milos1012000

IP Adressen werden allgemein überschätzt.