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Falsche Angabe vor Gericht

gefragt von waldswinkelwaldswinkel am 07.07.2008 um 18:20 Uhr

Eine verklagte Partei im Zivilprozess macht bewusst vor Gericht, nach Aufforderung schriftlich, zum eigenen Vorteil, eine schwerwiegende vorsätzliche falsche Angabe, darf der Richter dies bewusst, stillschweigend im Beschluss übersehen, um den Beklagten zu schonen! Trotz hohem Streitbetrag?


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andreas48
beantwortet von andreas48 am 7. Juli 2008 18:22
2x
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Falschaussagen vor Gericht sind Straftaten und können gerichtlich belangt werden...


Qetan
beantwortet von Qetan am 7. Juli 2008 18:21
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Nein, dass darf der Richter nicht.


anonym
beantwortet von AALFI am 7. Juli 2008 18:23
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Nein und das macht der auch nicht!

Kommentar von Simple_avatar1smallwaldswinkel am 7. Juli 2008 18:52

Hat er! Ist passiert in Deutschland. Bin Deutscher verbringe aber mein Alterabend in der Schweiz. Gebe gerne weiteres Auskunft. Junker.willi@vtxmail.ch


anonym
beantwortet von southwest am 7. Juli 2008 18:24
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Ein Richter darf alles ! Er kommt gleich nach dem " Lieben Gott ". Deshalb gibt's auch weitere Instanzen, damit kein Richter auf die Idee kommt, sich vor den " lieben Gott " zu stellen. :-)

Kommentar von Simple_avatar1smallwaldswinkel am 7. Juli 2008 18:55

Bei letzter Instanz ist Schluss. Ausserdem wird sich kein Richter hergeben um seinen Kollegen strafrechtlich zu verurteilen. Standesehre!

Kommentar von southwest am 7. Juli 2008 19:01

Geht dann nicht darum einen Richter " zu verurteilen ", man spricht dann z.B.von Formfehlern.

Kommentar von Simple_avatar1smallwaldswinkel am 7. Juli 2008 19:06

Richtig


geige
beantwortet von geige am 7. Juli 2008 18:28
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Als Beschuldigter oder Angeklagter darf man nach Belieben lügen.

Es ist dann Angelegenheit deiner Streitpartei, dies auch als Lüge zu widerlegen und zu beweisen.




Kommentar von 5158c3ec2673b97e7143207edfb155cesmallgeige am 7. Juli 2008 19:02

Muß mich korrigieren, gilt nur für den Strafprozess, sorry.


WolfRichter
beantwortet von WolfRichter am 7. Juli 2008 18:34
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Bewußt falsche Angeben im Zivilprozeß nennt man Prozeßbetrug. Wenn der Richter das merkt - das ist natürlich die Voraussetzung - wird er das an die Staatsanwaltschaft abgeben. (Zuständig ist dafür das Straf- und nicht das Zivilgericht.)

Kommentar von Simple_avatar1smallwaldswinkel am 7. Juli 2008 19:04

Nach Aktenlage war die Sache klar. Aber der Beklagte war Rechtsanwalt? Könnte daher Strafanzeige machen. Aber der Richter muss noch geboren werden, der für seinen Kollegen, kein Ausweg findet. Es war letzte Instanz, also ferig.

Kommentar von 3fbf5ae46c56cf6a0189124c48debdfcsmallWolfRichter am 7. Juli 2008 21:17

Tja, wenn Du eh schon so genau weißt, daß Juristen immer gemeinsame Sache machen, möchte ich einem Kollegen natürlich auch nicht gerne in die Parade fahren.


pegolina
beantwortet von pegolina am 7. Juli 2008 18:40
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Nein.


anonym
beantwortet von dobach am 9. Juli 2008 10:01
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man muss nichts sagen aber wenn man was sagt muss man die Wahrheit sagen. Weitere Infos hier: http://www.advotv.com/mediadetails.php?key=1db650db948621e0442e



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