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Falsche Angabe bei Kfz-Versicherung

gefragt von SeehuhnSeehuhn am 22.08.2007 um 8:43 Uhr

In einer Kfz-Versicherung ist der Erstbesitzerrabatt eingeschlossen. Bei Abschluss der Versicherung wurde aber versehentlich ein falsches Datum angegeben. Muss man mit Konsequenzen bei einem Hagelschaden rechnen, wenn man vorher auf diesen Fehler aufmerksam macht?


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Reply


doccs
beantwortet von doccs am 22. August 2007 08:51
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Wenn du den Fehler nachweislich (schriftlich) beanstandet hast und um Korrektur gebeten hast und nun alles Rechtens ist dann sollte es keine Probleme geben.

Kommentar von Simple_avatar7smallSeehuhn am 22. August 2007 09:06

Der Fehler wurde jetzt erst festgestellt.


vincent
beantwortet von vincent am 22. August 2007 12:33
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Falsche Angaben bei Vertragstellung, stellen im Schadenfall, den Versicherer von der Leistung frei (Teilkasko). Da ein Hagelschaden aus der Teilkasko zu zahlen wäre, hast du deine Ansprüche verwirkt. Unberüht von allem ist die KFZ-Haftplicht. Deinen Kommentar deute ich so, dass jetzt bei einer Schadenmeldung aus der Teilkasko die Ungereimtheit aufgefallen ist.




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