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falsche abbuchung vom finanzamt oder fehlbuchung der bank?

gefragt von black am 09.01.2008 um 20:42 Uhr

das 3. mal wurde von dem konto meiner tochter eine "kontopfändung" KFZ-Autosteuer abgezogen. sie lebt in amerika, hat hier gar kein auto. als wir es festgestellt hatten, haben wir es natürlich sofort reklamiert. nach Prüfung hat die bank keine schuld,sondern das finanzamt.es ist halt zufällig der selbe name. die bank hat dem finazamt geschrieben, um richtigstellung gebeten. was ich aber nicht verstehe, die bank bucht doch diese Pfändung bzw belastet das jeweilige Konto oder? den fehler hat natürlich keiner gemacht. super, dieses andere mädchen kann sich freuen. von der bank kam außer einer entschuldigung nichts, und das dürfte jetzt nic


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paradies
beantwortet von paradies am 9. Januar 2008 20:47
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Durch die Technik wird das Konto einfach direkt durchbelastet. In diesem Fall läuft der Umsatz nirgends auf, um vorab von der Bank geprüft werden zu können. Da der Name ja stimmte (Namensgleichheit), konnte es der Bank auch in keinster Weise auffallen. Eindeutiger Fehler des Finanzamtes.

Kommentar von black am 9. Januar 2008 20:54

vielen dank für die schnelle antwort

Kommentar von 3eae58927a0f7286d90bf3dd40119c65smallparadies am 9. Januar 2008 21:04

bitteschöööööööönnn

Kommentar von black am 9. Januar 2008 22:23

hm und wie sollte ich mich jetzt verhalten?

Kommentar von 3eae58927a0f7286d90bf3dd40119c65smallparadies am 9. Januar 2008 22:40

Ich würde direkt zum Finanzamt gehen, mir eine Nummer ziehen und dann dem Angestellten alles erklären. Jener soll sich Notizen und Kopien machen und diese weiterleiten an die Stelle, die ständig die falsche Kontonummer nimmt. Deine Tochter soll jedesmal, wenn schon wieder die Belastung auf dem Konto ist, eine Rücklastschrift veranlassen (und zwar mit Rückgabegrund "2". Die Angestellten von deiner Bank kennen diesen Grund, zumindest die Angestellten vom Rücklastschriftenplatz dieser Bank. Dies bedeutet, Konto - Name - etc. falsch). Dann erhält das Finanzamt nicht den Rückgabegrund Widerspruch, sondern den Hinweis, daß etwas falsch ist. 6 Wochen ab Belastungsdatum hat man Zeit, bei Fehlbuchungen natürlich länger. Deine Tochter bekommt das Geld ja zumindest immer wieder zurück, hat also immerhin keinen finanziellen Schaden.

Kommentar von 3eae58927a0f7286d90bf3dd40119c65smallparadies am 9. Januar 2008 22:47

Die Mitarbeiter vom Finanzamt würde ich bitten, doch einfach mal in ihrem PC den Namen deiner Tochter einzugeben. Dann müßten sie doch vielleicht sehen, daß es 2 Personen gibt, die den selben Namen haben. Vermutlich haben diese nach einer Bankverbindung zum Einziehen des Geldes gesucht, den Namen eingegeben und dann einfach das Konto deiner Tochter genommen, ohne Geburtsdatum oder sonstiges zu vergleichen... So schnell passieren dann Fehlbuchungen. Ich drücke dir die Daumen.


xyungeloest
beantwortet von xyungeloest am 9. Januar 2008 20:50
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finanzamt ist eindeutig schuldig.

bank hat kontoinhabername geprüft und ist somit der pflicht dazu nachgekommen.

Kommentar von black am 9. Januar 2008 22:24

danke, und was schlägst du mir vor? gruß

Kommentar von Simple_avatar10smallxyungeloest am 9. Januar 2008 23:00

wie oben schon gesagt, wende dich ans finazamt, die sollen endlich ihre unterlagen in ordnung bringen.



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