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Falsch getankt- zahlt die Vollkasko?

gefragt von milchkaffee am 06.10.2008 um 11:18 Uhr

Eine Arbeitskollegin ist den Wagen ihrer Freundin gefahren während die imUrlaub war. Sie hat an den Wagen vor der Rückkehr der Freundin freundlicherweise voll getankt – leider mit Benzin anstatt mit Diesel. Jetzt ist der Wagen also erstmal in der Werkstatt. Deckt die Vollkasko solche Schäden ab?


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anonym
beantwortet von Auskunft am 6. Oktober 2008 11:31
3x
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Wird zum Beispiel ein Dieselfahrzeug mit Benzin betankt, kann ein schwerer Motorschaden die Folge sein - und der Schaden muss aus eigener Tasche gezahlt werden.

Nach Angaben des BdV handelt es sich beim Falschtanken um einen nicht versicherten Betriebsschaden.

Daher muss die Vollkaskoversicherung für den Schaden nicht aufkommen.

Bei einem geliehenen Auto muss auch die Privathaftpflichtversicherung für den Schaden nicht zahlen - sie ist nicht für Schäden im Zusammenhang mit dem Kfz-Betrieb zuständig, auch gemietete und geliehene Sachen sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

Bund der Versicherten (BdV): www.bundderversicherten.de


Mietnormade
beantwortet von Mietnormade am 6. Oktober 2008 11:20
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Natürlich Vollkasko zahlt alles.

Kommentar von 2ab4e0d2e7990e3aadff5b3c7b2111b5smallQuandt am 6. Oktober 2008 11:25

Eigenbeteiligung und Höherstufung nicht vergessen!! ;-)

Kommentar von Simple_avatar8smallMietnormade am 6. Oktober 2008 11:28

Ich will bezweifeln das eine Höherstufung erfolgt. Nur weil sie Vollkasko zahlt heißt das nicht das der Verursacher nicht haftet. Ist halt wie ein Vandalismusschaden. Kasko zahlt und holt sich ohne Höherstufung das Geld beim Verursacher. Eine Selbstbeteiligung ist optional und nicht vorgeschrieben.

Kommentar von Regenmacher am 6. Oktober 2008 11:59

andreah131
beantwortet von andreah131 am 6. Oktober 2008 11:29
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Die Haftpflicht zahlt auch nicht, weil es grob fahrlässig war. Wir hatten den Fall auch in der Firma. Der Kollege hat den Firmenwagen falsch betankt und musste die Reparatur selbst bezahlen.


freakli
beantwortet von freakli am 6. Oktober 2008 11:21
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Nein!

Kommentar von C8d3f6d10fc8cdba93db90ece3f90e6dsmallShira am 6. Oktober 2008 11:24

Klare Ansage! DH

Kommentar von Simple_avatar10smallkuntzkids am 6. Oktober 2008 11:27

... aber leider falsch!


linuxopa
beantwortet von linuxopa am 6. Oktober 2008 11:19
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Nein




Kommentar von Simple_avatar8smallMietnormade am 6. Oktober 2008 11:20

Doch


juezi
beantwortet von juezi am 6. Oktober 2008 11:20
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ich denke mal, dass die Haftpflicht der Arbeitskollegin da einspringen wird.

Kommentar von 2ab4e0d2e7990e3aadff5b3c7b2111b5smallQuandt am 6. Oktober 2008 11:26

Nicht bei Nutzung von Fahrzeugen!

Kommentar von Simple_avatar8smallMietnormade am 6. Oktober 2008 11:32

Die zahlen nur nicht bei Schäden im Zusammenhang vom betreiben eines KFZ. Diese Fahrzeug wurde stehend beschädigt.

Kommentar von Simple_avatar10smallkuntzkids am 6. Oktober 2008 11:28

Die Haftpflicht greift nicht, wenn es sich um Schäden bei Bewegung des Fahrzeuges handelt -- sie tragen nur Kosten für Beschädigung am stehenden Auto und als Beifahrer im Innenraum!





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