Eine Arbeitskollegin ist den Wagen ihrer Freundin gefahren während die imUrlaub war. Sie hat an den Wagen vor der Rückkehr der Freundin freundlicherweise voll getankt – leider mit Benzin anstatt mit Diesel. Jetzt ist der Wagen also erstmal in der Werkstatt. Deckt die Vollkasko solche Schäden ab?
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Wird zum Beispiel ein Dieselfahrzeug mit Benzin betankt, kann ein schwerer Motorschaden die Folge sein - und der Schaden muss aus eigener Tasche gezahlt werden.
Nach Angaben des BdV handelt es sich beim Falschtanken um einen nicht versicherten Betriebsschaden.
Daher muss die Vollkaskoversicherung für den Schaden nicht aufkommen.
Bei einem geliehenen Auto muss auch die Privathaftpflichtversicherung für den Schaden nicht zahlen - sie ist nicht für Schäden im Zusammenhang mit dem Kfz-Betrieb zuständig, auch gemietete und geliehene Sachen sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Bund der Versicherten (BdV): www.bundderversicherten.de
Natürlich Vollkasko zahlt alles.
Quandt am 6. Oktober 2008 11:25 Eigenbeteiligung und Höherstufung nicht vergessen!! ;-)
Ich will bezweifeln das eine Höherstufung erfolgt. Nur weil sie Vollkasko zahlt heißt das nicht das der Verursacher nicht haftet. Ist halt wie ein Vandalismusschaden. Kasko zahlt und holt sich ohne Höherstufung das Geld beim Verursacher. Eine Selbstbeteiligung ist optional und nicht vorgeschrieben.
Die Vollkasko muss nicht zahlen
Siehe Urteil BGH: http://heidekamp.com/de/tip-kfz-kasko/tip-kfz-kasko/03.08.2005--schaden--falsch-getankt---kein-versicherungsschutz.html

Die Haftpflicht zahlt auch nicht, weil es grob fahrlässig war. Wir hatten den Fall auch in der Firma. Der Kollege hat den Firmenwagen falsch betankt und musste die Reparatur selbst bezahlen.

Nein!
Shira am 6. Oktober 2008 11:24 Klare Ansage! DH
... aber leider falsch!

Nein
Doch
ich denke mal, dass die Haftpflicht der Arbeitskollegin da einspringen wird.
Quandt am 6. Oktober 2008 11:26 Nicht bei Nutzung von Fahrzeugen!
Die zahlen nur nicht bei Schäden im Zusammenhang vom betreiben eines KFZ. Diese Fahrzeug wurde stehend beschädigt.
Die Haftpflicht greift nicht, wenn es sich um Schäden bei Bewegung des Fahrzeuges handelt -- sie tragen nur Kosten für Beschädigung am stehenden Auto und als Beifahrer im Innenraum!