Ein Freund von mir denkt, dass er von seinem Bankberater falsch beraten wurde. Eigentlich hatte er bei der Wahl seiner Geldanlage ein geringes finanzielles Risiko zum Hauptkriterium gemacht. Aber der Bankberater hat anscheinend dennoch zu einer Geldanlageform geraten, die der vorher festgelegten Riskioklasse nicht entspricht. Kann man sich dagegen irgendwie wehren? Hat man eventuell sogar Anspruch auf Schadensersatz?
Im Prinzip muss der Berater richtig beraten, sonst hat man Anspruch auf Schadensersatz. Und der Bankberater muss, soweit ich richtig informiert bin, das Gespräch mit dem Kunden protokollieren. Damit hat man ja dann eventuell was in der Hand.Wenn man herausfinden möchte, ob man Chancen auf Schadensersatz hat, würde ich empfehlen, sich vielleicht mal an einen Aktionärsschützer zu wenden. Die sollten sich auf dem Gebiet eigentlich auskennen.
Leider muss er erstmal belegen, dass er falsch beraten wurde... Die Bank sichert sich da immer ganz gut ab!