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Falsch beraten bei der Geldanlage - Anspruch auf Schadensersatz?

gefragt von klaviator am 13.10.2008 um 13:59 Uhr

Ein Freund von mir denkt, dass er von seinem Bankberater falsch beraten wurde. Eigentlich hatte er bei der Wahl seiner Geldanlage ein geringes finanzielles Risiko zum Hauptkriterium gemacht. Aber der Bankberater hat anscheinend dennoch zu einer Geldanlageform geraten, die der vorher festgelegten Riskioklasse nicht entspricht. Kann man sich dagegen irgendwie wehren? Hat man eventuell sogar Anspruch auf Schadensersatz?

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Recht x 35.320 finanzen x 23.773 schadensersatz x 132 anlageberatung x 7 risikoklasse x 5

anonym
beantwortet von herrkaiser am 13. Oktober 2008 14:05
1x
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Im Prinzip muss der Berater richtig beraten, sonst hat man Anspruch auf Schadensersatz. Und der Bankberater muss, soweit ich richtig informiert bin, das Gespräch mit dem Kunden protokollieren. Damit hat man ja dann eventuell was in der Hand.Wenn man herausfinden möchte, ob man Chancen auf Schadensersatz hat, würde ich empfehlen, sich vielleicht mal an einen Aktionärsschützer zu wenden. Die sollten sich auf dem Gebiet eigentlich auskennen.


anonym
beantwortet von Alinchen am 13. Oktober 2008 14:00
0x
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Leider muss er erstmal belegen, dass er falsch beraten wurde... Die Bank sichert sich da immer ganz gut ab!



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