krueschahn am 26.09.2007 um 14:01 Uhr
Ich erwäge am 2.Oktober eine Fahrt mit der DB zu machen und entsprechend die Karten online zu reservieren und auch zu bezahlen. Das wäre ein Spar50 Tarif, der nur gilt wenn man online, HR + mind. 3Tage vor Fahrtantritt bucht. Heute Abend am 26.Sep. soll die Stillhaltefrist ablaufen + was dann passiert ist noch offen. Und was mit den evt. vefallenden Reservierungen/Karten passiert ist für mich offen...

Streiks gehören zu höhere Gewalt. Die DB ist nicht regresspflichtig, kann aber kulant sein.

da die Bahn sich auf höhere Gewalt beruft bzw. der Streik und dessen Folgen nicht in Verantwortlichkeit der DB laufen , hast du keinen Anspruch auf irgendwelche Entschädigungen
krueschahn am 26. September 2007 14:06 Danke Andreas, hast Du Verweise, o. links hierzu?
andreas48 am 26. September 2007 14:34 schaue mal hier bei GF nach, weil diese Frage schon beim ersten Streik aktuell war und zu diesem Zeitpunkt auch sich schon jemand auf ein Urteil von einem Gericht berufen hat
krueschahn am 27. September 2007 13:43 Danke Andreas

Was ist passiert?
krueschahn am 7. November 2008 14:05 Hi fairsite, es ging mir nicht im mindesten um die "106"Punkte, sondern in diesem geschilderten Fall (die DB-Beschäftigten planten einen Streik!) um einen guten Rat!
Danke Tradaix, hast Du Verweise, o. links hierzu?
@krueschahn: Der direkte Link ist mir zu lang. Gib in Google Suchbegriff "Deutsche Bahn Streik Hotline" ein. Wähle dort den Link "Bahn richtet Streik-Hotline für..." (handelsblatt.com). Am Ende steht auch die Telefonnummer.
Danke Tradaix
@ krueschahn: Damit die Antwort in den Vordergrund rückt hilft ein Klick auf *Daumen hoch".