gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ
45 

Fallen Kaminkehrerkosten unter die sog. "haushaltsnahen Dienstleistungen" die von der Steuer absetzbar sind?

gefragt von wiggerl42 am 23.09.2007 um 22:02 Uhr

Mal wieder hat sich der Kaminkehrer angekündigt. Kann ich die Rechnung absetzen?

Frage beantworten

Hier finden Sie weitere Fragen zu den Themen:

Finanzen x 23.690 Geld x 22.592 Haus x 3.431 Steuer x 2.328

schurke
beantwortet von schurke am 23. September 2007 22:11
12x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ja, kannst Du. Ist in meiner Steuererklärung auch anerkant worden.

Kommentar von Dc4c79131239cf3453f777d2db32e0fdsmallIndy72 am 23. September 2007 22:16

Da hast Du aber Schwein gehabt, weil das eng genommen nicht sein durfte!

Kommentar von 731c5ad6dd97e7d6fb61ba4d6b44bf08smallRaimund1 am 24. September 2007 00:19

klar wird das anerkannt. Wenn nicht, Widerspruch einlegen!

Kommentar von 2b1ff6e8d67ad9d9dfa0303cca7be9d2smallichweissnichts am 24. September 2007 19:38

@ Indy, doch es gibt ein entsprechendes Gerichtsurteil.

Kommentar von 344c7f33ec5d90c2b730c1352202a760smallschurke am 24. September 2007 21:38

@Indy, wie ichweissnichts schon schrieb, ich hatte meiner Erklärung eine Kopie des Textes bei gelegt. Stand in einer Zeitung, schlag mich tod, ich weiß nicht mehr welche.


anonym
beantwortet von Lissa am 23. September 2007 22:13
6x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Unabhängig von Art und Höhe der Aufwendungen kommt die Anwendung des § 35 a EStG nicht in Betracht, wenn es sich um Arbeiten handelt, die regelmäßig nur von qualifiziertem Fachpersonal durchgeführt (handwerkliche Leistungen) werden. Dies gilt auch dann, wenn der Steuerzahler selbst z.B. Heizungsmechaniker oder Schornsteinfeger ist und die Wartung auch selbst durchführen könnte.

Dazu gehören z.B.:

Wartung/Reparatur der Heizungsanlage, Schornsteinfegerarbeiten

Reparatur eines Wasserrohrbruches/defekter Gasleitungen

Arbeiten/Reparaturen an den elektrischen Anlagen (auch Elektrogeräte)

Reparaturen im Sanitärbereich.

http://beamte4u.de/dienstleistungen.html

Kommentar von Dc4c79131239cf3453f777d2db32e0fdsmallIndy72 am 23. September 2007 22:15

Korrekt, Lissa!

Kommentar von 36ea780fa5d85085cafc9a9842944636smallholodeck am 23. September 2007 22:17

Auch nicht anteilig, wenn ich z.B. ein Arbeitszimmer absetzen kann?

Kommentar von Lissa am 23. September 2007 22:19

Wo ist da der Zusammenhang?

Kommentar von 36ea780fa5d85085cafc9a9842944636smallholodeck am 23. September 2007 22:23

Ein steuerabzugsfähiges Arbeitszimmer, sprich eines, welches zur Erlangung von Einkünften dient, muß ja eingerichtet, gewartet und beheizt werden. Demzufolge sollten entsprechende Kosten anteilig (qm Zahl) angesetzt werden können.

Kommentar von Lissa am 23. September 2007 22:23

Aber dann doch nicht als haushaltsnahe Dienstleistung, ein Arbeitszimmer ist doch kein Haushalt, oder?

Kommentar von 36ea780fa5d85085cafc9a9842944636smallholodeck am 23. September 2007 22:27

;-)) nee, natürlich nicht

Die Absetzungsbezeichnung müßte der Steuerpflichtige dann natürlich ändern in sagen wir mal - Betriebskosten?

Kommentar von rainerle38 am 23. September 2007 22:36

Das ist der Rechtsstand 2006. Ab 2007 müssen es keine Arbeiten mehr sein die man selber machen kann.


heiermann
beantwortet von heiermann am 23. September 2007 23:05
3x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Schornsteinfegerkosten fallen nicht unter haushaltsnahe Dienstleistungen. Sie können in einem Mietshaus allenfalls mit der Heizkostenabrechnung auf die Mieter umgelegt werden.


anonym
beantwortet von Albrecht am 24. September 2007 01:25
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Dies ist keine haushaltsnahe Dienstleistung, aber nach einem Anwendungsschreiben des Bundesfinanzministeriums (http://haushaltsnahe-dienstleistungen.de/cms/front_content.php?idcat=4) eine nach demselben Paragraphen des Einkommenssteuergesetzes ebenfalls grundsätzlich steuerlich absetzbare Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen (§ 35a Absatz 2 Satz 2 EStG).

Dies gilt für alle handwerklichen Tätigkeiten für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen, die in einem inländischen Haushalt des Steuerpflichtigen erbracht werden. Dazu zählt unter anderem die Reparatur, Wartung oder Austausch von Heizungsanlagen, Elektro-, Gas- und Wasserinstallationen. Auch Kontrollaufwendungen (z.B. Gebühr für den Schornsteinfeger oder für die Kontrolle von Blitzschutzanlagen) sind begünstigt.


comarel
beantwortet von comarel am 23. September 2007 22:10
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Interessante Frage, der war letzte Woche auch bei uns und diese "Dienstleistung" ist wieder mal teuerer geworden um satte 2 Euro.

Kommentar von 344c7f33ec5d90c2b730c1352202a760smallschurke am 23. September 2007 22:12

Das ist keine Antwort auf die Frage.

Kommentar von support am 24. September 2007 10:57

Liebe/r comarel,

schurke hat Recht. Für Kommentare kannst du die Kommentarfelder unterhalb der Antworten nutzen.

Viele Grüße

Verena vom gutefrage.net-Support


Frage beantworten

Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.