Wie ist die rechtliche Stellung?
Ja, sofern sie nicht "Leitende Angestellte" im Sinne des Gesetzes sind.
vollyhn am 19. Mai 2008 22:42 Auch leitende Angestellte sind Arbeitnehmer, auf die "das Arbeitsrecht" Anwendung findet. Es gibt nur manche Besonderheiten wie etwa, dass sie nicht zur Betriebsratswahl zugelassen sind oder dass das Kündigungsschutzgesetz die Auflösung des Anstellungsverhältnisses gegen Abfindung erleichtert.