Bin gestern am Abend (es war schon dunkel) mit meiner Freundin einen Gehwegh entlang gegangen (ich links, sie rechts) und vor einem Straßenschild ein wenig nach links ausgewichen. Dabei habe ich mir an einem ca. 15 cm in den Gehweg ragenden, ca. 2 mm dünnen Blech, das von einem Geschäft an der Wand angebracht war, die Jacke aufgerissen. Laut Axa-Versicherung (Haftpflicht des Geschäftsinhabers) soll dies kein Fall für die Versicherung sein, da dies mit einer Türklinke zu vergleichen sei und man da bei einem Einhängen auch nichts bekommt. Meiner Ansicht nach ist ein herausragendes dünnes Blech mit scharfen Ecken eher mit einem herausstehenden Nagel zu vergleichen!

Dein Haftungsgegner ist zunächst der Geschäftsinhaber, der insoweit die Verkehrssicherungspflicht hat. (Das ist hier anders, als bei einer Kfz-Versicherung.)
Es kommt hier natürlich noch auf weitere Faktoren an, aber als aussichtslos würde ich eine Klage nicht bezeichnen.

Ein Blech das 15cm von der Wand wegragt mit einer Türklinke zu vergleichen ist meiner Ansicht nach schon etwas dreist!
Welche Türklinke trägt schon 15cm auf?
Außerdem hinkt der Vergleich noch an anderer Stelle.
Eine Türklinke ist meist durch die daran angehängte Tür von Weitem erkennbar oder vermutbar.
Ein kleines Blech das unvermutet irgendwo von einer Wand oder ähnlichem absteht eher weniger.

Glaube schon das Du "gute Chancen" hast. Eine Türklinge ist meist "abgerundet" und nicht scharfkantig. Ich würde es darauf ankommen lassen.....
Hat der Geschäftsinhaber nicht deswegen eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen?
Oder: Sagt die Versicherung, dass es vom Inhaber fahrlässig war?
Ich habe zur Sicherheit Photos gemacht und der Inhaber hat bereits angekündigt, das Blech nun entfernen zu wollen.
Klage bei 60 € Wert der Jacke sinnvoll? Denke da eher an eine Einstellung wegen Geringfügigkeit!
Die Versicherung ist nicht Dein Problem. Dein Haftungsgegner ist der Geschäftsinhaber. Die Versicherung ist sein Problem. Es geht hier auch nicht um eine Strafanzeige, sondern um eine Zivilklage; da gibt es keine Geringfügigkeit.