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Fall für die Haftpflichtversicherung?

gefragt von hugendubelhugendubel am 16.04.2008 um 21:32 Uhr

Bin gestern am Abend (es war schon dunkel) mit meiner Freundin einen Gehwegh entlang gegangen (ich links, sie rechts) und vor einem Straßenschild ein wenig nach links ausgewichen. Dabei habe ich mir an einem ca. 15 cm in den Gehweg ragenden, ca. 2 mm dünnen Blech, das von einem Geschäft an der Wand angebracht war, die Jacke aufgerissen. Laut Axa-Versicherung (Haftpflicht des Geschäftsinhabers) soll dies kein Fall für die Versicherung sein, da dies mit einer Türklinke zu vergleichen sei und man da bei einem Einhängen auch nichts bekommt. Meiner Ansicht nach ist ein herausragendes dünnes Blech mit scharfen Ecken eher mit einem herausstehenden Nagel zu vergleichen!


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WolfRichter
beantwortet von WolfRichter am 16. April 2008 21:41
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Dein Haftungsgegner ist zunächst der Geschäftsinhaber, der insoweit die Verkehrssicherungspflicht hat. (Das ist hier anders, als bei einer Kfz-Versicherung.)

Es kommt hier natürlich noch auf weitere Faktoren an, aber als aussichtslos würde ich eine Klage nicht bezeichnen.

Kommentar von Simple_avatar10smallhugendubel am 16. April 2008 21:45

Hat der Geschäftsinhaber nicht deswegen eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen?

Oder: Sagt die Versicherung, dass es vom Inhaber fahrlässig war?

Ich habe zur Sicherheit Photos gemacht und der Inhaber hat bereits angekündigt, das Blech nun entfernen zu wollen.

Klage bei 60 € Wert der Jacke sinnvoll? Denke da eher an eine Einstellung wegen Geringfügigkeit!

Kommentar von 3fbf5ae46c56cf6a0189124c48debdfcsmallWolfRichter am 16. April 2008 21:52

Die Versicherung ist nicht Dein Problem. Dein Haftungsgegner ist der Geschäftsinhaber. Die Versicherung ist sein Problem. Es geht hier auch nicht um eine Strafanzeige, sondern um eine Zivilklage; da gibt es keine Geringfügigkeit.


larsemann63
beantwortet von larsemann63 am 16. April 2008 22:30
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  1. Schauen, was die Jacke gekostet hat! (Rechnungen oder Internet)
  2. Dem Geschäftsinhaber das sagen! Und ihn auffordern die Jacke zu ersetzen (Zeitwert meistens, kaum Neuwert)
  3. Wenn es nicht klappt dann RA einschalten. (Verhältnissmässigkeit beachten)
  4. Wenn Du RS-Versicherung hast - durchziehen! Viel Erfolg

Wenne
beantwortet von Wenne am 16. April 2008 21:43
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Ein Blech das 15cm von der Wand wegragt mit einer Türklinke zu vergleichen ist meiner Ansicht nach schon etwas dreist!

Welche Türklinke trägt schon 15cm auf?

Außerdem hinkt der Vergleich noch an anderer Stelle.

Eine Türklinke ist meist durch die daran angehängte Tür von Weitem erkennbar oder vermutbar.

Ein kleines Blech das unvermutet irgendwo von einer Wand oder ähnlichem absteht eher weniger.


sunpoint
beantwortet von sunpoint am 16. April 2008 21:37
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Glaube schon das Du "gute Chancen" hast. Eine Türklinge ist meist "abgerundet" und nicht scharfkantig. Ich würde es darauf ankommen lassen.....


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