Frage von Spassbremse1 22.08.2012

Fakes in Kennlernforen

  • Hilfreichste Antwort von Ardtik 22.08.2012
    2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Grundsätzlich ist dies in den AGB der jeweiligen Website verzeichnet. Fake-Accounts sollten gemeldet werden, da vom Support meist die IP-Adresse gesperrt wird (bzw. die XUID), was ein nochmaliges anmelden unmöglich macht. Von der Veröffentlichung eines Fotos würdeich abraten, sollte der wahre Besitzer des Fotos dahinter kommen, wurde über sein Foto von dir (/Ihnen) über ihn Rufmord betrieben. Das kann übel enden.

  • Antwort von GoetheDresden 22.08.2012
    2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Ja, das ist strafbar, denn die Person auf dem Foto kann praktisch jeder sein! Glaubst du ein Betrüger benutzt sein eigenes Foto? Genau so kommen immer wieder unschuldige Menschen in große Schwierigkeiten: Weil Leute beschissen werden und glauben, dass sie dann einfach Fotos und/oder Adressen veröffentlichen um angeblich zu warnen, dabei aber vergessen, dass der Betrüger sicher nicht seine eigenen Fotos oder Daten verwenden wird!

    Also tue der Welt und dir einen Gefallen und stürze nicht evtl. eine unschuldige Person ins Unglück, dessen Foto dieser Betrüger evtl. benutzt hat!

    Und noch etwas zum Schluss: Zum betrügen gehören immer 2. Offensichtlich waren das sehr verzweifelte Frauen, die Angst hatten keinen Mann mehr abzubekommen. Dass da einfach der Verstand ausgeschalten wird, ist ein weit verbreitetes Symptom. Vor dieser Masche (unbekannter neuer Mann will Geld für Flug) wird schon seit Jahren gewarnt!

  • Antwort von Hanskrampf 22.08.2012
    2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Wendet euch an den Seitenbetreiber. Sollte im Impressum stehen.

  • Antwort von Lindi23 22.08.2012
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Eine warnung zu veröffentlichen ist bestimmt nicht strafbar... Aber sonst gibt es auf Internetseiten doch immer so ein Zeichen wo man jemanden "melden" kann?!

  • Antwort von SiliconeSoul 22.08.2012
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Nein es ist nicht strafbar, zumal der Verdacht ja nicht wirklich besteht, sondern ihr euch untereinander aufgewiegelt habt. Es ist nur albern.

    Es sei denn er findet es natürlich, dann ist es Rufmord / üble Nachrrede.

  • Antwort von Jessi3752 22.08.2012

    Ja, ich würde solche Geschichten auch immer nur bei den Administratoren melden. Die haben die Übersicht über alles und können am besten eingreifen und Accounts sperren. Wer dagegen fremde Bilder verbreitet, läuft selbst Gefahr, Ärger zu bekommen, denn Fotos unterliegen auch dem Persönlichkeitsrecht und wenn man Bilder (die vermutlich auch noch gestohlen wurden) ohne Zustimmung weiterverbreitet, ist das höchst problematisch!

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