Ich fürchte, dass der Weg ist - kann ihn zumindest nicht mehr finden. Was macht man denn jetzt?
einen neuen holen bei der kfz-zulassungsstelle, kein problem.
wenn der schein noch da ist, am besten mitnehmen.

Beim Brief braucht man eine eidesstattliche Erklärung vom Notar daß er "unauffindbar" ist. Beim Schein hat bei mir die Unterschrift auf einem Verlustformular der Zulassungsstelle gereicht. Am besten die Zulassungsstelle mal anrufen und nachfragen.
notar? seit wann das denn?
du machst einfach auf der zulassungsstelle ein briefaufgebot und fertig.
Hunley am 23. August 2007 16:42 Der Fahrzeugbrief ist ein Dokument, der Verlust muß an Eides Statt erklärt werden, das kann nur ein Notar. Dann wird der Brief aufgeboten und nach ein paar Wochen kommt ein neuer. War vor ein paar Jahren bei mir selbst so und jetzt erst hatten wir ne Kundin mit dem Problem.
die eidesstattliche erklärung wird im amt vorgenommen, dazu bedarf es keines notars.
die zulassungsstelle regelt alles, anfrage beim kba, aufgebot im bundesanzeiger, ausstellung des neuen briefs.
Hunley am 23. August 2007 17:17 Das ging weder im LRA Würzburg noch im den LRA Kassel und Deggendorf ohne den Anwaltsbrief. Aber vielleicht handhaben es die anderen etwas laxer.
bommel65 am 23. August 2007 16:40 Richtig, die Unterschrift auf dem Formular noch.

Entweder Du gehst selbst zur Zulassungsstelle und beantragst einen neuen, oder Du läßt das Dein Autohaus machen. Kostet aber; auch wenn Du selbst hingehst.
Bei der Polizei anzeigen,sonst bekommst keinen neuen.Bei der Zulassungsstelle wird dir dann ein neuer ausgestellt.
Hallo, arbeite im Automobilverkauf. Wenn Du den Fzg.-Schein verloren hast, dann solltest Du eine Verlustanzeige bei der nächsten Polizeidienststelle machen und anschliessend mit dieser zur Zulassungstelle und Dir einen neuen ausstellen lassen. Allerdings aufpassen, da seit 10/2005 andere Zulassungsbescheinigungen gibt. Wenn Du noch den alten Fzg. schein hast, dann solltest Du auf jedenfall auch den Brief mitnehmen. Dieser wird ungültig gemacht und anschließend bekommt Du den neuen Fzg-Brief (Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2) nennen die sich jetzt. Die Europäische Union lässt grüßen .
Wiesst ihr was das kostet wenn man den Fahrzeugschein verloren hat???
Hä? Wenn der Schein noch da ist wozu dann auf die Zulassungsstelle?
ja, meine den brief, kleiner lapsus am nachmittag :o))
Ja, das geht wirklich, ich habe auch schon einen zweiten bekommen, da der erste beim Umzug "verschütt" gegangen ist...
Genau so ist's