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Fahrzeugschein verloren - was tun?

gefragt von Ruebennase am 23.08.2007 um 16:33 Uhr

Ich fürchte, dass der Weg ist - kann ihn zumindest nicht mehr finden. Was macht man denn jetzt?


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xyungeloest
beantwortet von xyungeloest am 23. August 2007 16:35
6x
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einen neuen holen bei der kfz-zulassungsstelle, kein problem.

wenn der schein noch da ist, am besten mitnehmen.

Kommentar von 0d4550e9ca310f36c442f19c90c63308smallHunley am 23. August 2007 16:35

Hä? Wenn der Schein noch da ist wozu dann auf die Zulassungsstelle?

Kommentar von Simple_avatar10smallxyungeloest am 23. August 2007 16:36

ja, meine den brief, kleiner lapsus am nachmittag :o))

Kommentar von 95c4a024bd262f242db42665ed8842dcsmallbommel65 am 23. August 2007 16:39

Ja, das geht wirklich, ich habe auch schon einen zweiten bekommen, da der erste beim Umzug "verschütt" gegangen ist...

Kommentar von Simple_avatar5smalljuekor am 23. August 2007 18:06

Genau so ist's


Hunley
beantwortet von Hunley am 23. August 2007 16:37
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Beim Brief braucht man eine eidesstattliche Erklärung vom Notar daß er "unauffindbar" ist. Beim Schein hat bei mir die Unterschrift auf einem Verlustformular der Zulassungsstelle gereicht. Am besten die Zulassungsstelle mal anrufen und nachfragen.

Kommentar von Simple_avatar10smallxyungeloest am 23. August 2007 16:39

notar? seit wann das denn?

du machst einfach auf der zulassungsstelle ein briefaufgebot und fertig.

Kommentar von 0d4550e9ca310f36c442f19c90c63308smallHunley am 23. August 2007 16:42

Der Fahrzeugbrief ist ein Dokument, der Verlust muß an Eides Statt erklärt werden, das kann nur ein Notar. Dann wird der Brief aufgeboten und nach ein paar Wochen kommt ein neuer. War vor ein paar Jahren bei mir selbst so und jetzt erst hatten wir ne Kundin mit dem Problem.

Kommentar von Simple_avatar10smallxyungeloest am 23. August 2007 16:53

die eidesstattliche erklärung wird im amt vorgenommen, dazu bedarf es keines notars.

die zulassungsstelle regelt alles, anfrage beim kba, aufgebot im bundesanzeiger, ausstellung des neuen briefs.

Kommentar von 0d4550e9ca310f36c442f19c90c63308smallHunley am 23. August 2007 17:17

Das ging weder im LRA Würzburg noch im den LRA Kassel und Deggendorf ohne den Anwaltsbrief. Aber vielleicht handhaben es die anderen etwas laxer.

Kommentar von 95c4a024bd262f242db42665ed8842dcsmallbommel65 am 23. August 2007 16:40

Richtig, die Unterschrift auf dem Formular noch.


WolfRichter
beantwortet von WolfRichter am 23. August 2007 16:35
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Entweder Du gehst selbst zur Zulassungsstelle und beantragst einen neuen, oder Du läßt das Dein Autohaus machen. Kostet aber; auch wenn Du selbst hingehst.


tinschen
beantwortet von tinschen am 23. August 2007 16:35
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Bei der Polizei anzeigen,sonst bekommst keinen neuen.Bei der Zulassungsstelle wird dir dann ein neuer ausgestellt.

Kommentar von 95c4a024bd262f242db42665ed8842dcsmallbommel65 am 23. August 2007 16:40

Ich musste nicht zur Polizei, habe so einen neuen bekommen.

Kommentar von 0d4550e9ca310f36c442f19c90c63308smallHunley am 23. August 2007 16:43

Polizei ist nicht nötig.

Kommentar von Simple_avatar2smalltinschen am 23. August 2007 16:52

ok,ich dachte das wäre wie bei Passverlust oder so,sorry.


anonym
beantwortet von sun2602 am 24. August 2007 08:07
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Hallo, arbeite im Automobilverkauf. Wenn Du den Fzg.-Schein verloren hast, dann solltest Du eine Verlustanzeige bei der nächsten Polizeidienststelle machen und anschliessend mit dieser zur Zulassungstelle und Dir einen neuen ausstellen lassen. Allerdings aufpassen, da seit 10/2005 andere Zulassungsbescheinigungen gibt. Wenn Du noch den alten Fzg. schein hast, dann solltest Du auf jedenfall auch den Brief mitnehmen. Dieser wird ungültig gemacht und anschließend bekommt Du den neuen Fzg-Brief (Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2) nennen die sich jetzt. Die Europäische Union lässt grüßen .





anonym
beantwortet von jugogentleman am 25. September 2007 19:19
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Wiesst ihr was das kostet wenn man den Fahrzeugschein verloren hat???



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