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Fahrzeugschein original immer mitführen???

gefragt von FREAKxGERxFREAKxGERx am 31.03.2008 um 13:26 Uhr

Würde es ausreichen eine Kopie des Fahrzeugscheins mitzuführen oder muss man unbedingt das Original mitnehmen?

Bspw.: bei einer Polizeikontrolle, wären die Beamten mit einer Kopie zufrieden?

Für hilfreiche Antworten wäre ich sehr dankbar.


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Reply


Haaza
beantwortet von Haaza am 31. März 2008 13:31
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Also, eigentlich musst Du immer das original mitführen... Sonst kann es Dich ein Bußgeld kosten ( ca 10 € ) ...

Aber ich fahre seit 10 Jahren mit Kopien von Fahrzeugscheinen und hatte bis auf ein mal keine Probleme. Das eine mal musste ich das Original später bei der Polizei vorzeigen , die waren aber so nett und haben mir 10€ Bußgeld erlassen...

Kommentar von 9d94601e84629bebe63f4195175379cbsmallKlugscheisserle am 31. März 2008 13:33

Richtige Anwort.

Kommentar von E267ae81bef1fdcaf4549075e2a00969smallpooky am 31. März 2008 14:00

KORINTHENKACKERMODUS EIN ;-)

Fast ganz richtig: Bei zehn Euro ist es lediglich ein Verwarnungsgeld. Bei Beträgen von mehr als 35 Euro handelt es sich um ein Bußgeld. Es ist schon ein Unterschied, denn bei Bußgeldern wird durch die Verwaltungsbehörde ein Ermittlungsverfahren nach Ordnungswidrigkeitengesetz eingeleitet, bei Verwarnungsgeldern nicht, schließlich handelt es sich "nur" um eine Verwarnung.

Verwarnungsgelder dürfen auch sofort von den Polizisten bzw. Mitarbeitern des Ordnungsamtes (letztere je nach Bundesland) sofort kassiert werden, bei Bußgeldern ist das nicht der Fall.

Nur als Ergänzung...

KORINTHENKACKERMODUS WIEDER AUS :-)


tradaix
beantwortet von tradaix am 31. März 2008 13:35
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Nur ein Original dokumentiert die aktuelle Rechtslage. Eine Kopie kann veraltet (und manipuliert) sein und Besitzer/Versicherung beim Fahrzeugschein zwischenzeitlich gewechselt haben. Eine Verwarnung bis zur Ordnungsstrafe ist möglich.


jonny95
beantwortet von jonny95 am 31. März 2008 13:28
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meine mutter ist auch immer ohne probleme mit kopien vom führerschein und fahrzeugschein durchgekommen


RBMannheim
beantwortet von RBMannheim am 31. März 2008 13:32
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Nach Auskunft mehrere Polizisten würde bestenfalls eine amtlich beglaubigte Kopie akzeptiert werden. Wo es beim Fahrzeugschein noch erklärbar wäre, wenn das Auto von mehreren Personen genutzt wird, gbit es aber beim Führerschein gar keinen Grund, eine Kopie zu benutzen (Ausnahme, das Original ist schon im Besitz der Polizei) und somit auch keinen, die zu akzeptieren!


anonym
beantwortet von jason am 31. März 2008 13:56
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das original muss immer mitgeführt werden, ansonsten können 10 euro bußgeld verlangt werden. jedoch erweisen sich die polizisten in solchen fällen meisten als sehr kulant.





FREAKxGERx
beantwortet von FREAKxGERx am 31. März 2008 14:07
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Danke für eure Antworten!

Kommentar von Gutefrage.net Support am 1. April 2008 09:47

Liebe/r FREAKxGERx,

wenn Du Dich für hilfreiche Antworten extra bedanken möchtest, so achte bitte darauf, dass Du das in Zukunft über das Kommentarfeld zu der betreffenden Antwort tust. So kann der Bezug auch später nicht mehr verloren gehen, da die Antworten durch die Bewertungen ja ständig in Bewegung sind.

Vielen Dank im Voraus und viele Grüße

Marie vom gutefrage.net-Support


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