FREAKxGERx am 31.03.2008 um 13:26 Uhr
Würde es ausreichen eine Kopie des Fahrzeugscheins mitzuführen oder muss man unbedingt das Original mitnehmen?
Bspw.: bei einer Polizeikontrolle, wären die Beamten mit einer Kopie zufrieden?
Für hilfreiche Antworten wäre ich sehr dankbar.

Also, eigentlich musst Du immer das original mitführen... Sonst kann es Dich ein Bußgeld kosten ( ca 10 € ) ...
Aber ich fahre seit 10 Jahren mit Kopien von Fahrzeugscheinen und hatte bis auf ein mal keine Probleme. Das eine mal musste ich das Original später bei der Polizei vorzeigen , die waren aber so nett und haben mir 10€ Bußgeld erlassen...

Nur ein Original dokumentiert die aktuelle Rechtslage. Eine Kopie kann veraltet (und manipuliert) sein und Besitzer/Versicherung beim Fahrzeugschein zwischenzeitlich gewechselt haben. Eine Verwarnung bis zur Ordnungsstrafe ist möglich.

meine mutter ist auch immer ohne probleme mit kopien vom führerschein und fahrzeugschein durchgekommen

Nach Auskunft mehrere Polizisten würde bestenfalls eine amtlich beglaubigte Kopie akzeptiert werden. Wo es beim Fahrzeugschein noch erklärbar wäre, wenn das Auto von mehreren Personen genutzt wird, gbit es aber beim Führerschein gar keinen Grund, eine Kopie zu benutzen (Ausnahme, das Original ist schon im Besitz der Polizei) und somit auch keinen, die zu akzeptieren!
das original muss immer mitgeführt werden, ansonsten können 10 euro bußgeld verlangt werden. jedoch erweisen sich die polizisten in solchen fällen meisten als sehr kulant.

Danke für eure Antworten!
Liebe/r FREAKxGERx,
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Vielen Dank im Voraus und viele Grüße
Marie vom gutefrage.net-Support
Richtige Anwort.
KORINTHENKACKERMODUS EIN ;-)
Fast ganz richtig: Bei zehn Euro ist es lediglich ein Verwarnungsgeld. Bei Beträgen von mehr als 35 Euro handelt es sich um ein Bußgeld. Es ist schon ein Unterschied, denn bei Bußgeldern wird durch die Verwaltungsbehörde ein Ermittlungsverfahren nach Ordnungswidrigkeitengesetz eingeleitet, bei Verwarnungsgeldern nicht, schließlich handelt es sich "nur" um eine Verwarnung.
Verwarnungsgelder dürfen auch sofort von den Polizisten bzw. Mitarbeitern des Ordnungsamtes (letztere je nach Bundesland) sofort kassiert werden, bei Bußgeldern ist das nicht der Fall.
Nur als Ergänzung...
KORINTHENKACKERMODUS WIEDER AUS :-)