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Fahrzeugbrief oder -schein?

gefragt von Blacky2006Blacky2006 am 20.03.2008 um 9:56 Uhr

Wir haben unser Auto verkauft. Derjenige wollte heute das Auto anmelden, aber er hat keinen Fahrzeugschein, sondern nur den Brief. Naja, so weit so gut. Wir wollten jetzt wissen, da der Käufer in Raten zahlt, was sollen wir den Käufer noch nicht aushändigen: Den Schein oder den Brief??


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kiralee
beantwortet von kiralee am 20. März 2008 09:57
5x
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Den Brief!!!! Der, der den Brief hat, ist offiziell der Eigentümer

Kommentar von Simple_avatar2smallkiralee am 20. März 2008 10:00

Um ein Auto zulassen zu können, muss man mit Brief, alter Zulassung und Personalausweis zum Landkreis (Zulassungsstelle) gehen. D.h. ihr müsst dorthin mitgehen, weil ihr den Brief, so lange das Auto nicht bezahlt ist, nicht aus der Hand geben solltet

Kommentar von 10d8215561d9904c978f28fbd5aea7c5smallBlacky2006 am 20. März 2008 10:02

Danke, denn bei uns gab es gerade eine Diskussion deswegen.


Bibo1527
beantwortet von Bibo1527 am 20. März 2008 10:05
4x
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Ich würde so vorgehen:
Brief aushändigen, damit der neue Besitzer das Auto an- bzw. ummelden kann.
Danach Brief gegen Auto austauschen, somit habt ihr den Breif und er das Auto.

Kommentar von Simple_avatar2smallkiralee am 20. März 2008 10:07

Genau - oder so, warum kompliziert (wie mein Vorschlag), wenn es auch einfacher geht :-)

Kommentar von Simple_avatar2smallBibo1527 am 20. März 2008 10:10

Aber denkt daran: wenn der Käufer gerissen ist, kann er die Herausgabe des Fahrzeuges verlangen (er ist ja laut Brief der rechtmäßige Eigentümer); somit solltet ihr alles in dem Vertrag schriftlich festhalten (Ratenzahlung, briefverwahrung, Nutzung des Fahrzeuges)!!!!!


suesszahn
beantwortet von suesszahn am 20. März 2008 10:00
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scheinbar habt ihr ihm ja schon den brief gegeben...der schein ist uninteresant...bis der wagen bezahlt ist behält man den brief...also schnell wiedergeben lassen...


anonym
beantwortet von SFOR2000 am 20. März 2008 09:58
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Den Fahrzeugschein braucht er um das Fahrzeug auf seinen Namen anzumelden. Das ist sozusagen der Besitznachweiß. Der Fahrzeugschein ist nur eine verkleinerte Kopie die zum Prüfen der Technischen einrichtungen notwendig ist. Wenn er den Fahrzeugschein nicht hat ist es auch noch nicht sein KFZ.

Kommentar von Simple_avatar1smallwauwie am 20. März 2008 13:39

falsch, der Besitznachweis ist der Fahrzeugbrief, ohne ihn kann man das Fahrzeug nicht ummelden. Der Schein wird bei der Zulassungstelle eingezogen und ein neuer erstellt.


Joschy0907
beantwortet von Joschy0907 am 20. März 2008 10:22
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den Brief, den der ist Euer Eigentumsnachweis, der der den Brief in Händen hält ist Eigentümer.Das heißt ihr dürft diesen nicht aus den Händen geben und müßt mit zum Straßenverkehrsamt um das Auto umzumelden.Erst wenn das Fahrzeug bezahlt ist könnt ihr den Fahrzeugbrief aushändigen....





RBMannheim
beantwortet von RBMannheim am 20. März 2008 10:23
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Wenn der mal den Brief hat, könnt ihr raten, ob ihr die restlichen Raten noch seht!



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