Ich habe im Januar ein Kart und einen Anhänger verkauft. Ich habe mit dem Käufer einen Ratenzahlungs-Vertrag geschlossen. Er hat nun 4 mal gezahlt (immer mit verspätung) mußte immer hinterher laufen und nun zahlt er nicht mehr. Kann ihn auch über seine angegebene Handy Nr. nicht mehr erreichen. Kann ich zum Käufer hin fahren und das Fahrzeug sofort abholen. In unserem Vertrag steht, daß daß Fahrzeug bis zur vollständigen Bezahlung in meinem Besitz bleibt. Weiter das bei verzögerter Zahlung der Restbetrag sofort fällig wird. Was kann ich da genau machen? Es handelt sich um einen Betrag von 12600,-€ istja nicht gerade wenig! Bin et
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Tja,
das mit dem zurückholen ist sooo einfach nicht. Natürlich ist das Fahrzeug dein Eigentum, das bedeutet aber nicht, dass Du sozusagen "Selbstjustiz" üben darfst - zB hast du so das Kart in seiner Garage steht in dieser nix verloren.
"Eigentlich" müsstet du einen Mahnbescheid beantragen, Gerichtsvollieher beauftragen und dieser holt das Kart dann für Dich.
"Uneigentlich" ist es hingegen sicherlich keine dumme Idee Dein Eigentum schnellstmöglich zu sichern, bevor der Schuldner abhaut, das Kart zu Schrott fährt oder Insolvenz anmeldet - wir wissen ja auch nicht ob du die wirtschaftlichen verhältnisse des Käufers vorher geprüft hast bzw wie diese sind.

nach der Vorgehensweise des Käufers, wird der wahrscheinlich zuhause mit den Mahnbescheiden schon tapezieren können und mit Sicherheit wird er Dein Kart nicht in greifbarer Nähe haben, ist jetzt nicht so einfach wieder an dein Eigentum zu kommen.