Hallo!
Ich habe zur Zeit einen Fahrzeug-Rechtsschutz weil mein Versicherer meinte, diese greift sowohl wenn ich mit meinem eigenen PKW unterwegs bin (auf den die RS auch läuft) und auch wenn ich z.B. mit einem Mietwagen und dem Wagen eines Bekannten rumfahre.
Stimmt das? Ich kann das nimmer noch nicht ganz glauben und bin der Meinung ich bräuchte da eine Fahrer-Rechtsschutzversicherung?
Danke.

Nimm einfach eine Verkehrs Rechtsschutz, da ist alles drin was mit KFZ zu tun hat!
Die beiden Begriffe hab ich noch nie gehört. Ich kenne nur Arbeits / Privat / Mieter / Vermieter / Familien / Verkehrs Rechtsschutz!
Die Fahrzeug Rechtschutz ist ans Fahrzeug gebunden (Fahrerunabhängig) die Fahrer Rechtschutz an den Fahrer(Fahrzeugunabhängig).
So dachte ich mir das auch, sagen die Begriffe ja gewissermassen. Nur meine Versicherungsagentur behauptet immer das Gegenteil und deshalb hab ich zur Zeit eine Fahrzeug-RS... werd ich gleich mal wieder anrufen. ;)
Alles rund ums Thema Rechtsschutz kann man auf der Website http://www.rechtsschutz.de/ nachsehen.
Fahrzeug Rechtschutz nimmst Du bei einem Firmenwagen den mehrere Angestellte nutzen. Die Fahrer Rechtschutz für den Angestellten der mehrere Fahrzeuge (Mietwagen) benutzt.
Ah! Danke für die Info! wieder was dazu gelernt