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Fahrzeug-Rechtsschutz oder Fahrer-Rechtsschutz?

gefragt von Foehnwelle am 26.08.2008 um 14:08 Uhr

Hallo!

Ich habe zur Zeit einen Fahrzeug-Rechtsschutz weil mein Versicherer meinte, diese greift sowohl wenn ich mit meinem eigenen PKW unterwegs bin (auf den die RS auch läuft) und auch wenn ich z.B. mit einem Mietwagen und dem Wagen eines Bekannten rumfahre.

Stimmt das? Ich kann das nimmer noch nicht ganz glauben und bin der Meinung ich bräuchte da eine Fahrer-Rechtsschutzversicherung?

Danke.


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Senselessways
beantwortet von Senselessways am 26. August 2008 14:10
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Nimm einfach eine Verkehrs Rechtsschutz, da ist alles drin was mit KFZ zu tun hat!

Die beiden Begriffe hab ich noch nie gehört. Ich kenne nur Arbeits / Privat / Mieter / Vermieter / Familien / Verkehrs Rechtsschutz!

Kommentar von Simple_avatar8smallMietnormade am 26. August 2008 14:15

Fahrzeug Rechtschutz nimmst Du bei einem Firmenwagen den mehrere Angestellte nutzen. Die Fahrer Rechtschutz für den Angestellten der mehrere Fahrzeuge (Mietwagen) benutzt.

Kommentar von 484ee5192fe50e3beb52a405e9df6ae6smallSenselessways am 26. August 2008 15:37

Ah! Danke für die Info! wieder was dazu gelernt


Mietnormade
beantwortet von Mietnormade am 26. August 2008 14:13
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Die Fahrzeug Rechtschutz ist ans Fahrzeug gebunden (Fahrerunabhängig) die Fahrer Rechtschutz an den Fahrer(Fahrzeugunabhängig).

Kommentar von Foehnwelle am 26. August 2008 14:16

So dachte ich mir das auch, sagen die Begriffe ja gewissermassen. Nur meine Versicherungsagentur behauptet immer das Gegenteil und deshalb hab ich zur Zeit eine Fahrzeug-RS... werd ich gleich mal wieder anrufen. ;)


anonym
beantwortet von gutefrage321 am 5. November 2008 21:50
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Alles rund ums Thema Rechtsschutz kann man auf der Website http://www.rechtsschutz.de/ nachsehen.





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