Hallo Zusammen! Habe im Dez. 2008 ein neues Auto gekauft und die Versicherung gewechselt (aus Kostengründen). Diese hat mich auf SF8 gestuft und mir dann den Versicherungsbetrag in Rechnung gestellt. Diesen habe ich direkt bezahlt. Feb. 2009 schreiben die, dass sie von meiner alten Vericherung den Rabatt nicht übernehmen können. Ich habe geantwortet, dass ich nur Fahrer war und den Zweitwagen meines Vater gefahren bin, dieser mir den Rabatt aber überträgt. Dies ging hin und her. Vor 2 Wochen senden die mir einen Aufhebungsvertrag und stellen mir die Differenzkosten in Rechnung. Ich hatte keine Lust mehr mich damit auseinander zu setzen und hab diesen bezahlt. Gestern stand die Polizei vor meiner Tür und hat mir den Fahrzeugschein eingezogen und mir erklärt, dass ich seit dem 17.07. nicht mehr versichert sei!!! Habe direkt bei der Versicherung angerufen und gefragt wie das denn passiert ist. Man erklärte, dass eine Mahnung im Juli an mich raus ist & gleichzeitig eine automatische Anzeige an die Staatsanwaltschaft. Diese habe ich wirklich nicht erhalten! Habe heute bei der Polizei eine Aussage dazu gemacht und gestern schon eine neue Versicherung abgeschlossen. Leider bekomme ich den Fahrzeugschein nicht von der Polizei und soll jetzt mit der Einzugsbescheinigung das Auto anmelden. Der Polizist konnte nicht sagen ob es funktioniert.
Wisst Ihr Rat? Vielen Dank!
Hä??-- entweder du wirfst hier einiges richtig durcheinander, o. du gibst hier Müll von dir der nicht stimmen kann.-- Wenn du tatsächlich bezahlt hast, hat die Vers. keine Veranlassung den Vertrag zu Kündigen.-- Es gibt auch erstmal keine Anzeige bei der Straatsanwaltschaft.-- du kriegst erstmal n EINSCHREIBEN v. der Vers., dass der Vers-schutz erloschen ist.-dann kommt meistens so mach ca. 2 Wochen n Gelber Brief v. Straßenverkehrsamt, mit ner frist, in der du ne gültige Vers.-Bestätigung vorlegen sollst. ( 1 Woche o. 3 Tage, je nachdem welcher Kreis das ist).- Machste nix, haste punktlich nach Fristablauf + Postweg wiedern Gelben Brief, in dem du aufgefordert wirst, das FZ innerhalb v. 3 Tagen abzumelden.--Wenn die gnädig sind, kannste dann immernoch ne neue Vers-Bestätigung abgeben.-- Du hättest also nur ne neue Vers-Bestätigung (Doppelkarte) abgeben müssen.-zur Not erstmal von ner anderen Versicherung wenn die jetzige Bockig ist.--Du hattest also mindesten 3 Einschreiben und entsprechend Zeit das zu regeln.-- Zum Thema Wiederanmeldung: sicher geht das mit FZ-Brief und dem Zettel.--Die lassen sich aber erstmal alle durch das "Außerbetriebsetzungsverfahren" aufgelaufenen Gebühren bezahlen.--Da kann man, wenn man Pech hat durchaus mit 2 - 300 € rechnen.- je nach Kreis.-- Manche Kreise verweigern die Zulassung, wenn Außenstände (Gebühren Steuern usw) da sind.
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Sorry, habe die Frage umständlich vormuliert: Kann mir jemand sagen, ob zur Anmeldung auch die Einzugsbescheinigung reicht oder zwingend der Fahrzeugschein erforderlich ist? Danke!
Der Zettel diend als Quittung für den Verbleib der FZ-Scheins
Danke!
Der Umstand ist etwas komplizierter. Habe zu wenig Zeichen für Erklärungen gehabt. Sorry. Bin nicht Halter nur Eigentümer und der Halter hat das Auto in seinem Landkreis angemeldet. Habe leider von ihm keine Nachricht über eingeganene (gelbe) Briefe bekommen. Habe von der Versicherung Mahnungen erhalten aber immer darauf reagiert (nicht mit einer Zahlung sondern mit der Forderung nach Richtigstellung). Als der Aufhebungsvertrag gekommen ist und sie den Differenzbetrag (zwischen bereits beglichenem zu Anfang und dem neu berechneten Vertrag laut SF-Klasse) haben wollten, habe ich gezahlt weil ich es leid war. Aber das Auto war dann trotzdem in einer gewissen Zeitspanne nicht versichert, da ich ja nicht auf den letzten Brief reagiert habe (diesen habe ich nicht erhalten). Danke für Deine schnelle Antwort!
Wenn du selbst nicht Halter bist, würde ich mir keinen Kopp machen, von wegen Staatsanwaltschaft. Die info,(gelber Brief) das das FZ Stillzulegen ist, muss nämlich in DEINEN Einzugsbereich gelagt sein.-- Wenn der Halter die Dinger Bekommen hat, heißt das noch nicht, das du das (dass gelbe Briefe da sind) weißt.--
Vielen Dank für Deine Antwort! Das einzige Problem das ich hier sehe ist, dass ich das Auto mitlerweile selbst fahre und es nur noch nicht auf meinen Landkreis umgemeldet hab. Hoffe ich kann es morgen mit der Einzugsbescheinigung anmelden. Benötige das Fahrzeug am Samstag dringend und bin sogar bereit die Gebühren zu bezahlen wenn ich es direkt anmelden kann. Nochmals vielen Dank!
Die Gebühren Löhnt der Halter, wenn er selbstn FZ anmelden will, nicht du.-Rechtlich sieht das wohl so aus als wenn der Halter das FZ ganz normal an n Fremden veräußert hat.-Also gehst mit der FZ-Schein Quittung und dem Brief zur Zulassungsstelle und meldest die Karre ganz normal an. -fertig-