smaragdte am 18.08.2009 um 14:24 Uhr
Hallo Leute,
mir ist es Sonntagabend im Spaß und nicht nach denken passiert, das ich einem Freund meinen Roller geliehen habe. Wollte nur um die Ecke fahren und ich bin davon ausgegangen, das er auch einen Führerschein hat :) Kam wie es kommen mußte, der gute wurde von der Polizei angehalten. Bin direkt hin und ich mußte nur bestätigem, das es mein Roller ist und er nicht geklaut ist. Aber ich frage mich nun, ob da noch was nach kommt. Kann man mich dafür belangen, dass ich ihm den Roller geliehen habe?
Und nein danke, ich brauche keine moralischen Belehrungen, mir wird das nicht noch mal passieren und ich ärger mich schon genug über mich.
Danke für gute Antworten
Hallo! Meinem Mann ist das auch schon passiert. Fast genauso. Er ist dann mit einer Verwarnung davon gekommen. Er hat der Polizei auch gesagt, daß er davon ausgegangen ist, das sein Kumpel nen Führerschein hat.

jep, denn du hättest kontrollieren müssen, ob dein freund einen führerschein hat

Ja da kann was kommen weil du dich als Fahrzeughalter immer danach erkundigen musst ob der dem du dein Fahrzeug leihst auch einen gültigen Führerschein besitzt.

Ha, ist ja witzig. Das war wohl mal ein Griff ins Klo ;) Nee, ich glaube, da kommt nichts mehr. Da dein Freund volljährig ist, ist er auch selbst für sein Handeln verantwortlich. Er weiß ja am besten, dass er keinen Führerschein hat. Ich denke, du bist fein raus.
smaragdte am 18. August 2009 14:32 also ich gestehe, das war dann der Brüller der Nacht!
wenn man dir beweisen kann, dass du ihm den roller geliehen hast und du wußtest vorher dass er nicht fahren darf , dann kannst du ärger bekommen. Ist es so wie du sagst und du kannst glaubwürdig darlegen, dass du ausgegangen bist er hat einen Führerschein , werden die nichts machen.

Also abgesehen von den moralischen erklärungen, hast du ihn ja weder angestiftet ncoh gebeten damit zu fahren. Wenn es ist sein Problem. Aber dennoch Unwissenheit schützt nciht vor dem Gesezt.
smaragdte am 18. August 2009 14:28 na ich geh einfach davon aus, das wenn mich jemand fragt ob er fahren darf und sich dann auch äußerst geübt drauf setz und nicht den Anschein eines Anfängers macht, das er einen Führerschein hat.

Wenn Sie die Daten aufgenommen haben kann da noch eine Anzeige nachkommen. Als Fahrzeughalter bist Du immer verpflichtet sicherzustellen, dass der Fahrer eine gültige Fahrerlaubnis besitzt.

Du hättest dir seinen Führerschein zeigen lassen sollen. Kannst aber darauf beharren, dass er dich belogen hat, sprich gesagt hat, dass er einen hätte - oder du zumindest davon ausgegangen bist und hoffen, dass du damit durchkommst. Beim nächsten Mal weißt du es besser.
smaragdte am 18. August 2009 14:31 er hat der Polizei direkt gesagt, das ich es nicht wußte und alle schuld auf sich genommen :)
Ist gar kein Problem Du darfst Deinen Roller auch an Leute ohne Führerschein verleihen. Fahren darf er halt nicht damit.
klingt gut, weil ich fühle mich recht unschuldig und weiß auch ab jetzt, das ich vorher fragem, ob es überhaupt einen Führerschein gibt
Und dann sagt der Kumpel ja, hat ihn aber nicht dabei. Dann würde ich ihm den Roller trotzdem leihen, ich gehe ja davon aus daß das stimmt was mein Kumpel sagt. Ich hätte da auch kein schlechtes Gewissen an Deiner Stelle!