gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ


Fahrzeug an führerscheinlosen verliehen

gefragt von smaragdtesmaragdte am 18.08.2009 um 14:24 Uhr

Hallo Leute,

mir ist es Sonntagabend im Spaß und nicht nach denken passiert, das ich einem Freund meinen Roller geliehen habe. Wollte nur um die Ecke fahren und ich bin davon ausgegangen, das er auch einen Führerschein hat :) Kam wie es kommen mußte, der gute wurde von der Polizei angehalten. Bin direkt hin und ich mußte nur bestätigem, das es mein Roller ist und er nicht geklaut ist. Aber ich frage mich nun, ob da noch was nach kommt. Kann man mich dafür belangen, dass ich ihm den Roller geliehen habe?

Und nein danke, ich brauche keine moralischen Belehrungen, mir wird das nicht noch mal passieren und ich ärger mich schon genug über mich.

Danke für gute Antworten


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Führerschein (2570)
Roller (1739)
leihen (45)
ähnliche Fragen
Frage beantworten


Vom Fragesteller als hilfreichste Antwort ausgezeichnet


anonym
beantwortet von Tierfan am 18. August 2009 14:27
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!
Hilfreichste Antwort

Hallo! Meinem Mann ist das auch schon passiert. Fast genauso. Er ist dann mit einer Verwarnung davon gekommen. Er hat der Polizei auch gesagt, daß er davon ausgegangen ist, das sein Kumpel nen Führerschein hat.

Kommentar von F09c33085fd1a674533076291fb0f9bfsmallsmaragdte am 18. August 2009 14:30

klingt gut, weil ich fühle mich recht unschuldig und weiß auch ab jetzt, das ich vorher fragem, ob es überhaupt einen Führerschein gibt

Kommentar von Tierfan am 18. August 2009 14:34

Und dann sagt der Kumpel ja, hat ihn aber nicht dabei. Dann würde ich ihm den Roller trotzdem leihen, ich gehe ja davon aus daß das stimmt was mein Kumpel sagt. Ich hätte da auch kein schlechtes Gewissen an Deiner Stelle!


Weitere gute Antworten


FvEFvE
beantwortet von FvEFvE am 18. August 2009 14:25
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

jep, denn du hättest kontrollieren müssen, ob dein freund einen führerschein hat


merci27
beantwortet von merci27 am 18. August 2009 14:26
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ja da kann was kommen weil du dich als Fahrzeughalter immer danach erkundigen musst ob der dem du dein Fahrzeug leihst auch einen gültigen Führerschein besitzt.


loanword
beantwortet von loanword am 18. August 2009 14:27
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ha, ist ja witzig. Das war wohl mal ein Griff ins Klo ;) Nee, ich glaube, da kommt nichts mehr. Da dein Freund volljährig ist, ist er auch selbst für sein Handeln verantwortlich. Er weiß ja am besten, dass er keinen Führerschein hat. Ich denke, du bist fein raus.

Kommentar von F09c33085fd1a674533076291fb0f9bfsmallsmaragdte am 18. August 2009 14:32

also ich gestehe, das war dann der Brüller der Nacht!


anonym
beantwortet von Christiangt am 18. August 2009 14:25
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

wenn man dir beweisen kann, dass du ihm den roller geliehen hast und du wußtest vorher dass er nicht fahren darf , dann kannst du ärger bekommen. Ist es so wie du sagst und du kannst glaubwürdig darlegen, dass du ausgegangen bist er hat einen Führerschein , werden die nichts machen.


user7
beantwortet von user7 am 18. August 2009 14:26
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Also abgesehen von den moralischen erklärungen, hast du ihn ja weder angestiftet ncoh gebeten damit zu fahren. Wenn es ist sein Problem. Aber dennoch Unwissenheit schützt nciht vor dem Gesezt.

Kommentar von F09c33085fd1a674533076291fb0f9bfsmallsmaragdte am 18. August 2009 14:28

na ich geh einfach davon aus, das wenn mich jemand fragt ob er fahren darf und sich dann auch äußerst geübt drauf setz und nicht den Anschein eines Anfängers macht, das er einen Führerschein hat.


aschaub
beantwortet von aschaub am 18. August 2009 14:27
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Wenn Sie die Daten aufgenommen haben kann da noch eine Anzeige nachkommen. Als Fahrzeughalter bist Du immer verpflichtet sicherzustellen, dass der Fahrer eine gültige Fahrerlaubnis besitzt.


pixilein
beantwortet von pixilein am 18. August 2009 14:27
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Du hättest dir seinen Führerschein zeigen lassen sollen. Kannst aber darauf beharren, dass er dich belogen hat, sprich gesagt hat, dass er einen hätte - oder du zumindest davon ausgegangen bist und hoffen, dass du damit durchkommst. Beim nächsten Mal weißt du es besser.

Kommentar von F09c33085fd1a674533076291fb0f9bfsmallsmaragdte am 18. August 2009 14:31

er hat der Polizei direkt gesagt, das ich es nicht wußte und alle schuld auf sich genommen :)


anonym
beantwortet von Mietnormade am 18. August 2009 14:30
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ist gar kein Problem Du darfst Deinen Roller auch an Leute ohne Führerschein verleihen. Fahren darf er halt nicht damit.


Frage beantworten

Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.