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Fahrzeug abmelden - wie lange bleibt das Kennzeichen?

gefragt von Tigerauge am 15.08.2008 um 17:45 Uhr

Ich möchte mein Fahrzeug abmelden und habe dort aber ein, für mich besonderes Kennzeichen, das ich nicht verlieren möchte. Wie lange kann ich das Fahrzeug still legen ohne die Nummer zu verlieren?


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anonym
beantwortet von maganz am 15. August 2008 17:49
6x
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Außer Betrieb gesetzte Fahrzeuge behalten nicht mehr automatisch das bisherige Kennzeichen! Nach alter Rechtslage wurde ein vorübergehend stillgelegtes Fahrzeug auf das alte Kennzeichen wieder zugelassen, so dass ein zugeteiltes Kennzeichen maximal 18 Monate ruhte. Bei Abmeldungen ab 1.3.2007 wird das Kennzeichen nach wenigen Tagen vom Kraftfahrtbundesamt für andere Zulassungen wieder freigegeben.

Allerdings kann sich der Halter das bisherige Kennzeichen zum Zwecke der Wiederzulassung befristet reservieren lassen, wobei eine Reservierungsgebühr von 2,60 € anfällt. Der maximale Reservierungszeitraum ist - je nach Bundesland - unterschiedlich und beträgt 6 und 12 Monaten. Der bisherige Halter eines außer Betrieb gesetzten Fahrzeuges hat auch die Möglichkeit, das bisherige Kennzeichen auf ein anderes Fahrzeug zu übernehmen. Auch hier wird eine Vorreservierungsgebühr von 2,60 € sowie eine Wunschkennzeichengebühr von 10,20 € (zusätzlich zur allgemeinen Zulassungsgebühr) fällig. Zwischen der Außerbetriebsetzung und der erneuten Vergabe muss jedoch eine Frist von mindestens einem Tag liegen.
(http://www.adac.de/Search/SearchResult/RW_SearchResult.asp?id=0&location=2)

Kommentar von 002b90f5d0a42ed1cc16e36d4de98626smallregideur am 15. August 2008 17:52

Besten Dank, wieder etwas gelernt.

Kommentar von B39d7261ce02cb022b556357092446afsmallCoccodrillo am 15. August 2008 20:39

sehr fundierte kompetente auskunft! gratulation!


cherr
beantwortet von cherr am 15. August 2008 17:47
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ich habe gerade ein auto abgemeldet und mein neues mit dem gleichen kennzeichen wieder angemeldet. am gleichen tag. also heute kein problem mehr.


regideur
beantwortet von regideur am 15. August 2008 17:46
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Praktisch bis in alle Ewigkeit.

Kommentar von maganz am 15. August 2008 17:50

Das stimmt nicht.


anonym
beantwortet von Lucas am 15. August 2008 17:49
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Das KFZ-Kennz. ist nur jeweils EINEM KFZ zugeordnet. Somit bleibt es IMMER gültig, jedoch nur für EIN KFZ. Es soll hier aber bald Änderungen geben (oder gibt`s diese schon?), die besagen, daß ein Kenzzeichen einem HALTER zugewiesen werden kann, der das dnn an JEDES seiner Autos schrauben kann.

Kommentar von B1bcb463ead7b0551f3c4c3850f50c01smallcherr am 15. August 2008 17:50

gibt es schon. siehe meinen kommentar


Geisterfahrer
beantwortet von Geisterfahrer am 15. August 2008 17:50
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Du kannst das Kennzeichen, wenn du kein neues Auto anmelden willst, reservieren lassen. Das kostet aber ein wenig. Und zeilich begrenzt ist es auch glaube ich. Oder du meldest gleich dein neues Auto wieder an und nimmst dein geliebtes Kennzeichen fürs neue.








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