Frage von Tigerauge 15.08.2008

Fahrzeug abmelden - wie lange bleibt das Kennzeichen?

  • Antwort von maganz 15.08.2008
    6 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Außer Betrieb gesetzte Fahrzeuge behalten nicht mehr automatisch das bisherige Kennzeichen! Nach alter Rechtslage wurde ein vorübergehend stillgelegtes Fahrzeug auf das alte Kennzeichen wieder zugelassen, so dass ein zugeteiltes Kennzeichen maximal 18 Monate ruhte. Bei Abmeldungen ab 1.3.2007 wird das Kennzeichen nach wenigen Tagen vom Kraftfahrtbundesamt für andere Zulassungen wieder freigegeben.

    Allerdings kann sich der Halter das bisherige Kennzeichen zum Zwecke der Wiederzulassung befristet reservieren lassen, wobei eine Reservierungsgebühr von 2,60 € anfällt. Der maximale Reservierungszeitraum ist - je nach Bundesland - unterschiedlich und beträgt 6 und 12 Monaten. Der bisherige Halter eines außer Betrieb gesetzten Fahrzeuges hat auch die Möglichkeit, das bisherige Kennzeichen auf ein anderes Fahrzeug zu übernehmen. Auch hier wird eine Vorreservierungsgebühr von 2,60 € sowie eine Wunschkennzeichengebühr von 10,20 € (zusätzlich zur allgemeinen Zulassungsgebühr) fällig. Zwischen der Außerbetriebsetzung und der erneuten Vergabe muss jedoch eine Frist von mindestens einem Tag liegen.
    (http://www.adac.de/Search/SearchResult/RW_SearchResult.asp?id=0&location=2)

  • Antwort von cherr 15.08.2008
    2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    ich habe gerade ein auto abgemeldet und mein neues mit dem gleichen kennzeichen wieder angemeldet. am gleichen tag. also heute kein problem mehr.

  • Antwort von Geisterfahrer 15.08.2008
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Du kannst das Kennzeichen, wenn du kein neues Auto anmelden willst, reservieren lassen. Das kostet aber ein wenig. Und zeilich begrenzt ist es auch glaube ich. Oder du meldest gleich dein neues Auto wieder an und nimmst dein geliebtes Kennzeichen fürs neue.

  • Antwort von Lucas 15.08.2008
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Das KFZ-Kennz. ist nur jeweils EINEM KFZ zugeordnet. Somit bleibt es IMMER gültig, jedoch nur für EIN KFZ. Es soll hier aber bald Änderungen geben (oder gibt`s diese schon?), die besagen, daß ein Kenzzeichen einem HALTER zugewiesen werden kann, der das dnn an JEDES seiner Autos schrauben kann.

  • Antwort von regideur 15.08.2008
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Praktisch bis in alle Ewigkeit.

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