Ich möchte mein Fahrzeug abmelden und habe dort aber ein, für mich besonderes Kennzeichen, das ich nicht verlieren möchte. Wie lange kann ich das Fahrzeug still legen ohne die Nummer zu verlieren?
Außer Betrieb gesetzte Fahrzeuge behalten nicht mehr automatisch das bisherige Kennzeichen! Nach alter Rechtslage wurde ein vorübergehend stillgelegtes Fahrzeug auf das alte Kennzeichen wieder zugelassen, so dass ein zugeteiltes Kennzeichen maximal 18 Monate ruhte. Bei Abmeldungen ab 1.3.2007 wird das Kennzeichen nach wenigen Tagen vom Kraftfahrtbundesamt für andere Zulassungen wieder freigegeben.
Allerdings kann sich der Halter das bisherige Kennzeichen zum Zwecke der Wiederzulassung befristet reservieren lassen, wobei eine Reservierungsgebühr von 2,60 € anfällt. Der maximale Reservierungszeitraum ist - je nach Bundesland - unterschiedlich und beträgt 6 und 12 Monaten. Der bisherige Halter eines außer Betrieb gesetzten Fahrzeuges hat auch die Möglichkeit, das bisherige Kennzeichen auf ein anderes Fahrzeug zu übernehmen. Auch hier wird eine Vorreservierungsgebühr von 2,60 € sowie eine Wunschkennzeichengebühr von 10,20 € (zusätzlich zur allgemeinen Zulassungsgebühr) fällig. Zwischen der Außerbetriebsetzung und der erneuten Vergabe muss jedoch eine Frist von mindestens einem Tag liegen.
(http://www.adac.de/Search/SearchResult/RW_SearchResult.asp?id=0&location=2)

ich habe gerade ein auto abgemeldet und mein neues mit dem gleichen kennzeichen wieder angemeldet. am gleichen tag. also heute kein problem mehr.

Praktisch bis in alle Ewigkeit.
Das stimmt nicht.
Das KFZ-Kennz. ist nur jeweils EINEM KFZ zugeordnet. Somit bleibt es IMMER gültig, jedoch nur für EIN KFZ. Es soll hier aber bald Änderungen geben (oder gibt`s diese schon?), die besagen, daß ein Kenzzeichen einem HALTER zugewiesen werden kann, der das dnn an JEDES seiner Autos schrauben kann.
cherr am 15. August 2008 17:50 gibt es schon. siehe meinen kommentar

Du kannst das Kennzeichen, wenn du kein neues Auto anmelden willst, reservieren lassen. Das kostet aber ein wenig. Und zeilich begrenzt ist es auch glaube ich. Oder du meldest gleich dein neues Auto wieder an und nimmst dein geliebtes Kennzeichen fürs neue.
Besten Dank, wieder etwas gelernt.
sehr fundierte kompetente auskunft! gratulation!