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Fahrzeug abgeschleppt :(

gefragt von AstrumAstrum am 20.08.2009 um 19:05 Uhr

Hallo, ich war vor kurzem für 2 Wochen im Urlaub, als ich wiederkam musste ich leider feststellen das die Stadt mein Auto das auf einem ausgeschriebenen Anwohnerparkplatz stand abgeschleppt hat. Mein Anwohnerparkausweis lag natürlich gut sichtbar im Fahrzeug. Meine Nachforschungen ergaben das die Stadt 1 Woche bevor mein Auto Abgeschleppt wurde mobile Halteverbotsschilder aufstellen ließ (Grund war der Umzug von einem Geschäft in der Nachbarschaft). Von dem ganzen hab ich natürlich nichts mitbekommen da ich ja nicht mal in Deutschland war... wenn das ganze rechtens ist könnte man ja im Gegenzug sein Auto nirgends länger als eine Woche abstellen, da die gleiche Situation ja auf jedem andern Parkplatz auch stattfinden hätte können. Ist es rechtens das die Stadt die Gebühr für die Fahrzeugumsetzung von mir verlangt ?

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verkehr x 1.851 Stadt x 880 Parken x 367 Parkplatz x 128 Verkehrszeichen x 25 Anwohner x 13 Umsetzen x 7 Abgeschleppt x 5 Bewohner x 5

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RolfHoegemann
beantwortet von RolfHoegemann am 20. August 2009 19:07
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Ja - auch auf "erlaubten" Parkplätzen hat ein PKW-Führer dafür Sorge zu tragen, das das Fahrzeug bei einer Baustelle oder einem Notfall weggefahren weren kann. Im Urlaubsfall muss er deshalb jemanden beauftragen, der regelmässig nach dem Wagen bzw. dessen Umgebuung schaut.


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anonym
beantwortet von anjanni am 20. August 2009 19:10
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Leider ist das rechtens. Im öffentlichen Straßenraum bist Du vor so was nicht sicher. Das nächste Mal: Jemanden beauftragen, das Auto im Auge zu behalten (und ihm einen Schlüssel überlassen).


myslife
beantwortet von myslife am 20. August 2009 19:06
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die Stadt hat leider Recht. Du musst alle paar Tage kontrollieren, ob Parken noch erlaubt ist.


britel
beantwortet von britel am 20. August 2009 19:11
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Lese bitte mal hier ,vielleicht hilft es: http://www.recht-find.de/parken,abschleppenkosten.htm


anonym
beantwortet von silberboy2 am 20. August 2009 19:10
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es gibt da so ein spruch und der staat versteckt sich auch noch hinter dem spruch das heisst "torheit schützt vor strafe nicht" also mit anderem worten unwissenheit ist leider keine endschuldigung


Melly1878
beantwortet von Melly1878 am 20. August 2009 19:09
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albundysohn
beantwortet von albundysohn am 20. August 2009 19:08
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Die Stadt ist im Recht, es muß ein paar Tage vorher avvisiert werden, daß ein Parkverbot kommt


anonym
beantwortet von kfiboy am 20. August 2009 19:06
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nein eigenlisch nicht aber das müsstest du denen dann mitteilen weil die wissen das ja nicht


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