Astrum am 20.08.2009 um 19:05 Uhr
Hallo, ich war vor kurzem für 2 Wochen im Urlaub, als ich wiederkam musste ich leider feststellen das die Stadt mein Auto das auf einem ausgeschriebenen Anwohnerparkplatz stand abgeschleppt hat. Mein Anwohnerparkausweis lag natürlich gut sichtbar im Fahrzeug. Meine Nachforschungen ergaben das die Stadt 1 Woche bevor mein Auto Abgeschleppt wurde mobile Halteverbotsschilder aufstellen ließ (Grund war der Umzug von einem Geschäft in der Nachbarschaft). Von dem ganzen hab ich natürlich nichts mitbekommen da ich ja nicht mal in Deutschland war... wenn das ganze rechtens ist könnte man ja im Gegenzug sein Auto nirgends länger als eine Woche abstellen, da die gleiche Situation ja auf jedem andern Parkplatz auch stattfinden hätte können. Ist es rechtens das die Stadt die Gebühr für die Fahrzeugumsetzung von mir verlangt ?

Ja - auch auf "erlaubten" Parkplätzen hat ein PKW-Führer dafür Sorge zu tragen, das das Fahrzeug bei einer Baustelle oder einem Notfall weggefahren weren kann. Im Urlaubsfall muss er deshalb jemanden beauftragen, der regelmässig nach dem Wagen bzw. dessen Umgebuung schaut.
Leider ist das rechtens. Im öffentlichen Straßenraum bist Du vor so was nicht sicher. Das nächste Mal: Jemanden beauftragen, das Auto im Auge zu behalten (und ihm einen Schlüssel überlassen).

die Stadt hat leider Recht. Du musst alle paar Tage kontrollieren, ob Parken noch erlaubt ist.

Lese bitte mal hier ,vielleicht hilft es: http://www.recht-find.de/parken,abschleppenkosten.htm
es gibt da so ein spruch und der staat versteckt sich auch noch hinter dem spruch das heisst "torheit schützt vor strafe nicht" also mit anderem worten unwissenheit ist leider keine endschuldigung

http://www.gutefrage.net/frage/mobiles-halteverbotsschild-im-urlaub-wer-hat-rech...
Da kommste leider nicht drumrum...

Die Stadt ist im Recht, es muß ein paar Tage vorher avvisiert werden, daß ein Parkverbot kommt
nein eigenlisch nicht aber das müsstest du denen dann mitteilen weil die wissen das ja nicht