Frage von weini26 31.05.2012

Fahrverbot in Probezeit was passiert bei einem weiteren Punkt ?

  • Hilfreichste Antwort von Eichbaum1963 31.05.2012
    6 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Seltsam wie viele Ahnungslose hier wieder antworten...

    Mit Punkten hat das nur bedingt was zu tun.^^

    Beim zweiten Mal (wieder ein A-Verstoß oder zwei B-Verstöße) empfiehlt dir Die Behörde die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung. Die Teilnahme ist freiwillige und bringt 2 Punkte Rabatt.

    Aber beim 3. Mal (wieder ein A-Verstoß oder zwei B-Verstöße) wird dir die Fahrerlaubnis für mindestens 3 Monate entzogen.

    Und wenn du dann nach Neuerteilung wieder einen A-Verstoß begehst, gehts ab zur MPU.

    http://www.bussgeldkataloge.de/uprobe.html

    PS: die Aufforderung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar kommt sicher noch - dauert halt ne Weile.

  • Antwort von JotEs 31.05.2012
    3 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Ergänzend zu der richtigen Antwort von Eichbaum1963:

    Solange du das kommende Aufbauseminar noch nicht absolviert hast, hast du "Narrenfreiheit" bzgl. weiterer Probezeitmaßnahmen. Jede weitere Stufe der Probezeitmaßnahmen kann nämlich immer erst dann angeordnet werden, wenn die vorausgehende Stufe abgeschlossen ist.

    Bis zum Ablauf der Frist für das Aufbauseminar kannst du also nach Herzenslust "cruisen" und brauchst keine weiteren Probezeitmaßnahmen zu befürchten. Allerdings: Die "normalen" Maßnahmen bei Verkehrsverstößen, also Bußgelder, Punkte und Fahrverbote gemäß Bußgeldkatalog, können natürlich auch innerhalb dieser "Schonzeit" gegen dich verhängt werden.

  • Antwort von Dackelmann888 31.05.2012

    Dann könntest du im Schlimmsten Fall die Prüfung nach einmal machen.

  • Antwort von pilot350 31.05.2012

    Deine Probezeit ist hinfällig, wird entweder verlängert oder der Führerschein kommt ganz weg.

  • Antwort von tapri 31.05.2012

    dann ist er weg weil man dann davon ausgeht dass du noch nicht die nötige Reife hast, um verantwortungsvoll am Strassenverkehr teilzunehmen.....deshalb Probezeit

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