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Fahrverbot bei Geschwindigkeitsüberschreitungen wegen Lärmschutz?

gefragt von derAussendienst am 03.12.2007 um 18:12 Uhr

Ich wurde in einer Tempo 80 Zone auf der Autobahn mit 120km/h geblitzt und mir droht nun ein Fahrverbot. Dieses Tempolimit gilt ab 22:00 Uhr bis 06:00Uhr und dient nur dem Lärmschutz. Ist denn ein Fahrverbot gerechtfertigt, da diese Regelung schließlich nicht der Verkehrssicherheit dient und somit auch niemand gefährdet wurde.


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Reply


schurke
beantwortet von schurke am 3. Dezember 2007 18:17
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Geschwindigkeitsüberschreitung ist Geschwindigkeitsüberschreitung und 40 km/h ist eine ganze Menge. Außerdem hast Du die Nachtruhe der Anwohner "gefährdet". Ich finde das Fahrverbot schon gerechtfertigt.


boriswulff
beantwortet von boriswulff am 3. Dezember 2007 18:21
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Ich mag keine Raser die Denken sie können sich alles rausnehmen.

Im Grunde solltest Du froh sein, daß nicht noch viel härter bestraft wird.


krauthexe
beantwortet von krauthexe am 3. Dezember 2007 18:23
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Doch,Du hast die Nachtruhe der Anwohner gefährdet.Ich bin auch manchmal ein kleiner Verkehrsrowdy (zwinker),aber ich stehe wenigstens zu meinen Fehlern und jammer hinterher nicht rum.Also,da musst Du durch!

Kommentar von Simple_avatar2smallratpacker am 3. Dezember 2007 18:27

durch isser doch schon, zumindest bei mir - unten durch!


koira1975
beantwortet von koira1975 am 3. Dezember 2007 18:20
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Natürlich ist so ein Tempolimit richtig. Wenn man in Deiner Argumentation bleibt, würde man ansonsten das Schild ja nur aufstellen und sich freuen , wenn sich dann jemand dran hält.


manni1937
beantwortet von manni1937 am 3. Dezember 2007 18:21
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Du wirst nicht darum herumkommen , denn bei Geschwindigkeitsbegrenzungen wird niemals vor Gericht nach dem "Warum Begrenzung" gefragt.Selbst Durchfahrverbote wegen Krötenwanderung haben Gültigkeit auch wenn keine Kröte in dieser Zeit wandert und werden bei Zuwiderhandlung geahndet.





ratpacker
beantwortet von ratpacker am 3. Dezember 2007 18:17
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schön, dass es dir egal ist, dass leute, die an der autobahn wohnen auch mal schlafen wollen... und ja - der lappen ist weg - hoffentlich lange!!!


Szintillator
beantwortet von Szintillator am 3. Dezember 2007 18:22
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Man kann sich doch nicht darauf berufen, weil niemand gefährdet wird, kann ich so schnell fahren wie ich möchte. Auf Autobahnen stehen auch manchmal Geschwindigkeitsbegrenzungsschilder, z.B. 100, da kann man doch nicht einfach sagen, das interessiert mich nicht, ich fahre trotzdem 250 km/h, ich bin hier allein unterwegs, also gefährde ich niemanden, das ist eine egoistische Einstellung. Freie Fahrt für freie Bürger.


luckytess
beantwortet von luckytess am 3. Dezember 2007 18:57
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Ich wundere mich auch über die Nichtbeachtung von Verkehrsschildern. Dreimal in der Woche benutze ich die B45 und hier gibt es Tempolimit von 100 und 120, was ich versuche einzuhalten. Aber bestimmt 80 % der Autofahrer ignorieren das, so dass man sich wie ein Schleicher vorkommt und ist froh, dass nicht noch der berühmte Vogel gezeigt wird. Oft wünsche ich mir, dass dort mehr kontrolliert wird.


Wenne
beantwortet von Wenne am 3. Dezember 2007 19:04
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Geschwindigkeitsbegrenzung ist Geschwindigkeitsbegrenzung!

Warum und wieso die an der betreffenden Stelle verhängt wurde ist doch völlig unerheblich. Du hast sie missachtet und musst dafür gerade stehen!


Mismid
beantwortet von Mismid am 3. Dezember 2007 19:17
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das ist vollkommen gerechtfertigt! Die Geschwindiskeitsbegrenzung ist grunsätzlich dort 80 km/h und es wird nur die Ausnahme gemacht, daß sie nur zischen 22h und 6 h gilt. Wenn z.B ein Wort als Ausnahme dabei steht wie "nur bei Nässe" könnte sich ja auch jemand rausreden daß er kein Deutsch kann. Aber dann gilt eben die angegebene Geeschwindigkeit und keine beliebige


niki01
beantwortet von niki01 am 28. Dezember 2007 12:11
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sei froh das nur ein zeitliches Fahrverbot ist.In anderen Ländern wirst du sofort aus dem Verkehr gezogen (sofort Führerschein beschlagnahmung) und dies nicht nur bei 40km/h sondern bereits ab 10km/h mit null toleranzen ! wer anstatt 80 neunzig fährt macht dies nicht zufällig ! das ist Vorsatz genau wie auf der Autobahn 100 erlaubt und 130 gefahren tja 10 km Tolleranz auf Tacho,messtoleranz 7 km7h na ja 10km zu schnell kostet nur eine kleinigkeit ... bei überschreitung von 10 Km7h führerschein entzug an Ort und stelle das wirkt !




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