gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ

Fahruntüchtig - anonyme Anzeige?

gefragt von niawegerniaweger am 22.10.2009 um 2:19 Uhr

Ich kenne eine Person, deren Namen und deren Verhältnis zu mir ich hier nicht weiter beschreiben möchte. Nur so viel: die Person ist 63 Jahre alt und hat vor einigen Jahren einen schweren Schlaganfall gehabt. Durch die Folgen dieses Schlaganfalls ist sie meines Erachtens nicht mehr in der Lage, ein Auto sicher zu steuern. Ich bin in letzter Zeit ein paar Mal kurze Strecken mit ihr gemeinsam gefahren - und sie hat das Auto gefahren. Ich selbst bin wirklich kein ängstlicher Typ - aber neben ihr auf dem Beifahrersitz wurde mir Angst und Bange! Ich habe die Person auch schon ein paar Mal ganz behutsam darauf angesprochen, dass sie in meinen Augen besser nicht mehr selbst Auto fahren sollte - aber davon will sie nichts wissen. Nun denke ich darüber nach, ob ich sie anonym anzeigen soll. Wenn ich diese Anzeige nicht anonym mache, würde diese Person sich sehr durch mich angegriffen fühlen - daher kommt das für mich nicht in Frage. Aber ich bin unbedingt der Meinung, dass von entsprechender Stelle überprüft werden muss, inwieweit sie tatsächlich noch fahrtüchtig ist, und dass danach gegebenenfalls entsprechende Maßnahmen eingeleitet werden, bevor sie sich und andere Verkehrsteilnehmer in wirkliche Gefahr bringt. Ich weiß, dass dieser Person die Tatsache, dass sie noch im Besitz eines Führerscheins und eines Autos ist, ausgesprochen wichtig ist. Was soll ich tun?


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Auto (21865)
Führerschein (2481)
Anzeige (666)
ähnliche Fragen
Frage beantworten


Vom Fragesteller als hilfreichste Antwort ausgezeichnet


ReinerUnsinn
beantwortet von ReinerUnsinn am 22. Oktober 2009 02:23
3x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!
Hilfreichste Antwort

Ich denke mal, hier besteht tatsächlich Handlungsbedarf. Gehe einfach zur Polizei und frage danach. ich denke, die werden wissen, was zu tun ist.

Möglicherweise eine ärtzliche Untersuchung, die über alles weitere entscheidet.

Ich persönlich glaube, daß nach dem Krankenhausaufenthalt auf das Autofahren hingewiesen wurde. Sowas wird nämlich dokumentiert. Und dann ist nix mit Versicherungsschutz, wenn was passiert.

Was ist, wenn sie jemand totfährt? Kannst Du damit leben?

Kommentar von 68eb6c41e2eb03b6183a5b688050d5a3smallniaweger am 22. Oktober 2009 02:40

Wenn ich die Sache bei der Polizei vortrage, dann nehmen die auch gleich meine Personalien auf - dann ist es vorbei mit anonym...

Kommentar von Benny27 am 22. Oktober 2009 15:46

Geh einfach hin, sag ihr dass du sie nicht anzeigen willst aber dass die Polizei diese Person mal unter die Lupe nehmen soll und d anonym bleiben möchtest. Vielleicht können die ja mal in ihrer Gegend Streife fahren, und wenn sie dann losfährt mal eine Kontrolle machen.

Kommentar von D72e703338dc0c5910ea1b3e001f4ba2smallnightblue am 22. Oktober 2009 20:16

Dann mach das ganze doch einfach telefonisch. Du kannst ja sagen, dass du dich nur allgemein erkundigen und daher deinen Namen nicht nennen möchtest. Die Polizei sollte dir Auskunft geben was in so einem Fall zu tun ist. Oder zumindest einen Ansprechpartner dafür wissen.


Weitere gute Antworten


romeo27
beantwortet von romeo27 am 22. Oktober 2009 02:20
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

sprich doch mit ihr - warum willst du sie anschwärzen ?

Kommentar von 68eb6c41e2eb03b6183a5b688050d5a3smallniaweger am 22. Oktober 2009 02:25

Lies doch meine Frage - ich habe bereits mit ihr gesprochen. Und anschwärzen will ich sie schon mal gar nicht - ich will nur nicht, dass ihr was passiert, oder dass andere durch sie zu Schaden kommen.

Kommentar von 0b1a0edfacc8e26cb5bce52ae8aa54a7smallromeo27 am 22. Oktober 2009 02:32

dann sprich eben nochmal nachhaltiger mit ihr !

Kommentar von 68eb6c41e2eb03b6183a5b688050d5a3smallniaweger am 22. Oktober 2009 02:39

Geht nicht!


anonym
beantwortet von Wolff966 am 22. Oktober 2009 02:21
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Die Frage ist,gibt es überhaupt eine anonyme Anzeige?

Kommentar von 68eb6c41e2eb03b6183a5b688050d5a3smallniaweger am 22. Oktober 2009 02:30

Offiziell natürlich nicht - aber wenn im Briefkasten der Polizei ein Schreiben liegt, dass den Fall beschreibt, und da ist kein Absender drauf - dann müssen die der Sache nachgehen und überprüfen, ob da was dran ist...

Kommentar von Wolff966 am 22. Oktober 2009 02:38

Nein,eine Pflicht diesem Hinweis nachzugehen besteht nicht!

Kommentar von 68eb6c41e2eb03b6183a5b688050d5a3smallniaweger am 22. Oktober 2009 03:08

Nimm's nicht persönlich - aber ich zweifle daran, dass die dem nicht nachgehen müssen.
.
Wenn da ein anonymes Schreiben ankommt mit haltlosen Vermutungen, oder wenn man sich ausrechnen kann, dass der Nachweis nicht möglich sein wird - klar, dann dürfen die das in den Reisswolff966 geben. Aber wenn in dem Schreiben ausreichend Fakten stehen, die leicht zu überprüfen sind, dann bin ich überzeugt dass die was unternehmen müssen...
.
Wenn du das besser weißt, verrätst du mir woher?

Kommentar von Wolff966 am 22. Oktober 2009 03:40

Es besteht keine Pflicht wegen der Nachweisbarkeit.Schutz vor Willkür und Denuzination.Frage doch einen Polizeibeamten er gibt Dir die richtige Antwort.


Elster79
beantwortet von Elster79 am 22. Oktober 2009 02:22
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

delikate situation.. kennst du vielleicht jemanden, auf den diese person eher hört?

Kommentar von 68eb6c41e2eb03b6183a5b688050d5a3smallniaweger am 22. Oktober 2009 02:28

Von denen traut sich niemand, das Thema anzusprechen - die wissen alle, dass diese Person sehr schnell so etwas persönlich nimmt und als Eingriff in ihre Intimsphäre betrachtet.

Kommentar von Aae55b89c3f266f73ba2d36f48e932b3smallElster79 am 22. Oktober 2009 07:53

ja nu.. was istr wichtiger, diese person vor einem unfall zu schützen, eventuell auch unbeteidigte? oder lieber nichts zu sagen um die gefühle nicht zu verletzten...? manchmal muss man auch mal der überbringer schlechter nachrichten sein. so leid es mir tut


kochstuebchen
beantwortet von kochstuebchen am 22. Oktober 2009 02:22
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

spreche ernsthaft mit ihr. wenn sie es nicht einsieht, zeige sie an. das ist dann deine pflicht. oder willst du als mitwisser einen menschen auf dem gewissen haben?



anonym
beantwortet von FinaaaL am 22. Oktober 2009 02:23
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

ja,klar gibt es eine anonyme Anzeige, das ist nicht das Problem. Aber ich denke dass sie nach der erhaltenen Anzeige dich drauf ansprechen wird und du dann lügen musst. Das fände ich unangenehm!

Kommentar von Wolff966 am 22. Oktober 2009 02:28

Echt?Aber nicht bei der Polizei.Beim Finanzamt gibt es das.Eine Anzeige muss immer klar definiert sein und wird mit Unterschrift bestätigt.Personalausweis zur Identitätsüberprüfung ist Pflicht.Der/Die Betroffene muss sich gegen Anwürfe zur Wehr setzen können(juristisch).

Kommentar von 68eb6c41e2eb03b6183a5b688050d5a3smallniaweger am 22. Oktober 2009 02:38
@FinaaaL am 22. Oktober 2009 02:23

.
>"Aber ich denke dass sie nach der erhaltenen Anzeige dich drauf ansprechen wird und du dann lügen musst."<
.
Stimmt - und lügen kann ich gar nicht...


chaostheorie68
beantwortet von chaostheorie68 am 22. Oktober 2009 02:34
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ist natürlich eine schwere Entscheidung...allerdings sollte man sich vor Augen halten, dass man durch eine Überprüfung nicht nur andere sondern auch die Person selbst schützt... denke daher wäre die richtige Entscheidung!


Shantikarana
beantwortet von Shantikarana am 22. Oktober 2009 03:06
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Kennst Du einen Arzt, bei dem sie in Behandlung war oder ist? Vielleicht kannst Du Dir da Rat holen. Er hat ja Schweigepflicht. Wenn nicht, würde ich das wahrscheinlich mit der anonymen Anzeige machen. Du machst Dir ewig Vorwürfe, wenn was passiert!

Kommentar von 68eb6c41e2eb03b6183a5b688050d5a3smallniaweger am 22. Oktober 2009 03:11

Der Arzt ist absolut dagegen, dass sie weiter Auto fährt - aber da er der Schweigepflicht unterliegt, darf er keine Anzeige machen...


anonym
beantwortet von wwwvphhde am 22. Oktober 2009 09:22
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

In diesem Falle rate ich dazu, entweder direkt und offen mit der Fahrerlaubnisbehörde ein Gespräch zu führen oder wenn das nicht gewollt wird, dort durch einen -anonymen- Hinweis den Umstand der vermuteten "Ungeeignetheit" bekannt zu geben. Der/ die Sachbearbeiter/in wird diesem Hinweis dahingehend nachgehen müssen, dass die betroffenen Person angeschrieben wird und dazu Stellung beziehen muss. Des weiteren ist eine medizinische / medizinisch-psychologische Untersuchung dann von der FEB angeordnet das probate Mittel, um die Zweifel zu bestätigen oder auszuräumen. In jedem Falle kann die FEB den Hinweis nicht unbeachtet lassen, sondern muss ihm nachgehen. Wäre interessant zu erfahren, was aus der Geschichte wurde. Gruss aus dem bewölkten HH


nightblue
beantwortet von nightblue am 22. Oktober 2009 20:19
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ich würde mal bei der Polizei anrufen und mich erkundigen, was in diesem Fall zu tun ist. Vorbeigehen willst du ja sicher nicht - wie du gesagt hast werden sie dann sicher gleich deine Daten aufnehmen. Aber wenn du einfach dort anrufst und gleich sagst du möchtest nur allgemeine Information was in diesem Fall zu tun ist oder an wen du dich wenden kannst...ich denke das wird problemlos möglich sein. Am telefon musst du deinen (richtigen) Namen ja dann auch nicht nennen.

So wirst du zumindest Information bekommen wohin du dich wenden kannst denke ich.

Aber etwas tun solltest du auf jeden Fall. Und wenn du keine Möglichkeit mehr siehst, die Person selbst zu überzeugen, dann musst du eben auf Dritte zugehen. Auch wenn es für die Person sicher nicht schön ist, aber letztendlich ist das einfach zu gefährlich sonst. Für sie und andere.


Leon97531
beantwortet von Leon97531 am 25. Oktober 2009 01:41
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Solange derjenige im Strassenverkehr nicht auffällig wird, kann die Führerscheinstelle nichts unternehmen.

Die Polizei kann erst Recht nichts machen, auch bei einer Anzeige. Was soll denn die Polizei unternehmen solange derjenige nicht auffällig wird ?

Solange die Person dessen Namen du nicht weiter beschreiben möchtest nicht freiwillig auf das Fahren verzichtet oder nicht verkehrsrechtlich in Erscheinung tritt, solange gibt es keine gesetzlichen Bestimmungen welche ihm im Vorfeld das Fahren verbieten kann.

Und ich glaube kaum das der Arzt dir verraten hat, dass derjenige gesundheitlich kein Auto fahren kann, denn DIESE Information würde gegen die Schweigepflicht verstoßen.

Wenn es so einfach wäre rechtsgültig die Fahreignung anzuzweifeln, dann wären die Strassen viel leerer :-)

Kommentar von 68eb6c41e2eb03b6183a5b688050d5a3smallniaweger am 2. November 2009 07:26

>"Und ich glaube kaum das der Arzt dir verraten hat, dass derjenige gesundheitlich kein Auto fahren kann, denn DIESE Information würde gegen die Schweigepflicht verstoßen."<
.
Natürlich hat er damit gegen seine Schweigepflicht verstoßen - aber er hat sich halt auch nicht anders zu helfen gewusst, und wenn Leben und Gesundheit anderer Menschen auf dem Spiel stehen, dann tritt die Schweigepflicht in den Hintergrund...

Kommentar von Ab8bfeb26cfc7933381db48391885fa3smallLeon97531 am 2. November 2009 20:04

> und wenn Leben und Gesundheit anderer Menschen auf dem Spiel stehen, dann tritt die Schweigepflicht in den Hintergrund... <

aber nicht Dir gegenüber, komische Ärzte kennst Du, vielleicht solltest du den Arzt stattdessen lieber anzeigen ?


Frage beantworten

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Verwandte Fragen

Verwandte Fragen


Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen
Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.