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Fahrtkostenerstattung zu erkrankten Angehörigen

gefragt von PingukikiPingukiki am 09.03.2008 um 18:30 Uhr

Kann ich Fahrtkosten zu erkrankten Angehörigen bei der Steuererstattung geltend machen? Wie sieht es aus, wenn ich die erkrankten Angehörigen zum Arzt bzw. Krankenhaus gefahren habe? Welche Belege sind ggf. erforderlich?


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dragon100
beantwortet von dragon100 am 9. März 2008 18:43
2x
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Bei Deinen Eltern geht das nicht,wenn es Deine eigenenKinder sind (schwerwiegende Krankheit vorausgesetzt),geht das als außergewöhnliche Belastung.Eigene Erfahrung,ist allerdings schon ein paar Jahre her.

Kommentar von Simple_avatar2smallPingukiki am 9. März 2008 18:44

Vielen Dank dragon, dass hilft mir weiter. Endlich jemand, der die Frage versteht! DH!


mitra54
beantwortet von mitra54 am 9. März 2008 18:33
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Nein, geht nicht.


Wolfi0410
beantwortet von Wolfi0410 am 9. März 2008 19:22
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Bei der Steuererklärung ist das so nicht vorgesehen, nur eine andauernde Belastung, z.B. Pflege..
Versuch es mal bei der KK Deiner Eltern. wenn Du sie gefahren hast brauchten sie schließlich keinen Krankentranport oder Taxe.
Mach eine genaue Auflisteung, wann warum, wohin. Ich erinnere mich von der KK meiner Eltern dafür Ersatz bekommen zu haben. Ist aber schon 10 Jahre her und seitdem hatten wir ja schon einige "Gesundheitsreformen". ich weiß nicht, wie hoch heute der zumutbare Eigenanteil ist.

Kommentar von Simple_avatar2smallPingukiki am 10. März 2008 08:53

Vielen Dank!


anonym
beantwortet von harry5262 am 11. März 2008 20:29
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Die Definition: Aufwendungen erwachsen dem StPfl. zwangsläufig, wenn er sich nicht ihnen aus rechtlichen, tatsächlichen oder sittlichen Gründen entziehen kann. Die Fahrtkosten erfolgen aus sittlichen Gründen und sind daher im Rahmen der außergewöhnlichen Belastungen absetzbar.

Kommentar von Simple_avatar2smallPingukiki am 12. März 2008 14:02

Das ist ja ein ganz neuer Aspekt, vielen Dank!


anonym
beantwortet von pascual am 9. März 2008 18:34
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Nein.








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