Fahrtkostenerstattung bei kostspieligen Entfernungen zur Wohnungsbesichtigungen

6 Antworten

Kosten der Wohnungssuche sind Umzugskosten.. Diese Kosten muss das Jobcenter übernehmen, wenn ein Grund für den Umzug besteht...

Beim zuständigem Jobcenter Übernahme der Umzugskosten beantragen. Hier mit Begründung der Arbeitsaufnahme...

Umzugskosen sind unter anderem: Transporter unter umständen sogar Umzugsfirma Maklergebühren etc.

Das gilt auch für die Besichtigung einer Wohnung. Hier solltest Du aber mehrer Besichtigungstermine haben....

Kosten der Wohnungssuche sind Umzugskosten.

Wohnungssuchkosten sind weder Umzugs-, noch Wohnungsbeschaffungskosten, die von den Jobcenter zu tragen sind.

@VirtualSelf

Natürlich gelten diese Kosten als Umzugskosten. ich kann ja nicht blind eine Wohnung anmieten. Wenn der Umzugsgrund also solcher akzeptiert wurde, sind auch die Kosten der Wohnungssuche zu übernehmen... Maklergebühren Wohnungsbesichtigungen Kosten einer Kleinanzeige etc.

Wenn der Arbeitsvertrag steht, muss die ARGE die Kosten für die Wohnungssuche ggf. und den Umzug zahlen. Was anderes wäre wenn Du umziehen möchtest um Dir da ne Arbeit zu suchen. Ist aber bei Dir nicht der Fall

Geh hin zum Amt und stell den Antrag.

Irrtum.

Wenn der Arbeitsvertrag steht, braucht das JobCenter gar nichts mehr zu zahlen. Diese Anträge sind zu stellen, BEVOR irgendwelche Verträge unterschrieben werden.

Die Verwaltung reagiert äußerst kritisch, wenn man sie mit vollendeten Tatsachen konfrontieren will.

@DerHans

FALSCH! Ich muss jegliche Möglichkeit wahrnehmen um Arbeit zu bekommen.. Wenn der Arbeitsvertrag steht, sind die Kosten des Umzuges erst recht zu übernehmen, da hier ein klarer Grund besteht.... vor allem wenn er durch die Arbeitsaufnahme aus dem Leistungsbezug rausfällt. Die Umzugskosten sind nur vor Enstehung zu beantragen.

Deine Aussage beißt sich mit dem Grundsatz, dass ich zumutbare Arbeit annehmen muss... wäre ja noch schöner, wenn mir das Amt vorschreibt, welchen Vertrag ich unterschreiben darf... Arbeitgeber hat zwei zur Auswahl.. Entscheidet sich für A und B sitzt noch vor der Tür. Arbeitgeber legt A einen Arbeitsvertrag vor bei dem nix zu beanstanden ist und bittet A um eine Entscheidung innerhalb drei Tagen. A darf nicht unterschreiben und bekommt erst einen Termin beim Amt in 4 Tagen. Arbeitsplatz geht an B! Demnach völlig sinnfrei!

Bei Mietverträgen wird das so gehandhabt... dass der Unterschrieben werden darf wenn die Wohnung genehmigt ist.

@Svegolas

FALSCH! Ich muss jegliche Möglichkeit wahrnehmen um Arbeit zu bekommen.. Wenn der Arbeitsvertrag steht, sind die Kosten des Umzuges erst recht zu übernehmen, da hier ein klarer Grund besteht..

Vollkommen korrekte Argumentation.

Das bekommst Du,musst nur vor Reisebeginn Fahrkostenerstattung beantragen ! So weit mir Bekannt ist,würde Dir sogar ein Übergangsgeld zustehen,z. B. wenn Du Deine Wohnung hier noch nicht Aufgeben willst und Du keinen festen Arbeitsvertrag nach der Probezeit bekommst,könntest Du wieder in Deine alte Wohnung zurück . ( Glaube max.6 monate Übergangsgeld )

Das JobCenter unterstützt BEWERBUNGEN in anderen Städten, wenn sie jeweils vor der Reise beantragt werden. Die Firma muss dann auf einem Formblatt bestätigen, dass sie keine Fahrtkosten erstattet.

Reisekosten für Wohnungsbesichtigungen sind reine Privatsache. Die kann man nur im Rahmen der Werbungskosten bzgl. beruflich bedingtem Umzug steuerlich geltend machen.

Das bringt natürlich nur etwas, wenn man tatsächlich Steuern zahlt.

Reisekosten für Wohnungsbesichtigungen sind reine Privatsache.

Genau das.
DH .. vielleicht ist der Arbeitgeber bei der Wohnungssuche behilflich ...

Versuchen kannst du es ja mal, ob die ARGE es erstatten muss, glaube ich nicht. Aber warum machst du denn da so einen Film von ? Such dir doch eine Wohnung zb. von Immonet, da hast du schon sämtliche Bilder von der Wohnung, die Lage schaust du dir bei Google Erth an und der Rest ergibt sich. wenn es dir da überhaupt nicht gefällt, suchst du dir eben was anderes, aber musst da nicht 100 KM dafür hin und her fahren.