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Fahrtkostenabrechnung

gefragt von olivenoelolivenoel am 03.03.2008 um 8:42 Uhr

Wenn ich meine Benzin- und Telefonkosten abrechne, ist das eine Rechnung, die man numeriert? Oder ist es sozusagen eine Rückerstattung, die nicht versteuert wird? blöde frage?


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1loth1
beantwortet von 1loth1 am 3. März 2008 08:49
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Keine blöde Frage, aber unglücklich gestellt-daher unverständlich. Rechnungen und Telefonkosten zu nummerieren macht doch Sinn, wenn man sie beim Finanzamt bei der Einkommensteuer geordnet vorlegen möchte. Ob dann eine Rückerstattung erfolgt entscheidet das Steuergesetz.


anonym
beantwortet von dolabella am 3. März 2008 09:56
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Wenn Fahrzeuge über die Firma laufen, sind Tankquittungen Einzelbelege. Wenn Du beruflich gefahrene Strecken abrechnen wilsst, solltest Du prüfen, ob nicht eine Pauschalisierung (0,30 EUR /km) günstiger ist. Wenn Du Quittungen zu einer (monatlichen) Reisekostenabrechnung zusammenfasst, macht es natürlich Sinn, sie zu nummerieren, damit man den Bezug der Einzelbelege zu den Reisetagen herstellen kann. Ich überlasse das aber auch immer dem Buchenden ;-)


Wolfi0410
beantwortet von Wolfi0410 am 3. März 2008 12:10
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Unglücklich formuliert. Wo rechnest Du denn ab, beim Arbeitgeber oder für die jährlche ESt.-Erklärung?



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