olivenoel am 03.03.2008 um 8:42 Uhr
Wenn ich meine Benzin- und Telefonkosten abrechne, ist das eine Rechnung, die man numeriert? Oder ist es sozusagen eine Rückerstattung, die nicht versteuert wird? blöde frage?

Keine blöde Frage, aber unglücklich gestellt-daher unverständlich. Rechnungen und Telefonkosten zu nummerieren macht doch Sinn, wenn man sie beim Finanzamt bei der Einkommensteuer geordnet vorlegen möchte. Ob dann eine Rückerstattung erfolgt entscheidet das Steuergesetz.
Wenn Fahrzeuge über die Firma laufen, sind Tankquittungen Einzelbelege. Wenn Du beruflich gefahrene Strecken abrechnen wilsst, solltest Du prüfen, ob nicht eine Pauschalisierung (0,30 EUR /km) günstiger ist. Wenn Du Quittungen zu einer (monatlichen) Reisekostenabrechnung zusammenfasst, macht es natürlich Sinn, sie zu nummerieren, damit man den Bezug der Einzelbelege zu den Reisetagen herstellen kann. Ich überlasse das aber auch immer dem Buchenden ;-)

Unglücklich formuliert. Wo rechnest Du denn ab, beim Arbeitgeber oder für die jährlche ESt.-Erklärung?