Fahrtkosten zur Berufsschule - erstatten?

8 Antworten

Bei uns in Bayern ist es möglich einen Teil der Fahrtkosten vom Landratsamt erstattet zu bekommen. Bayern erstattet Fahrtkosten die pro Familie über 420 Euro im Jahr liegen. Der Antrag ist spätestens bis 31.10.2013 für das vergangene Schuljahr einzureichen.

Der Arbeitgeber hat keine Verpflichtung zur Übernahme der Fahrtkosten. Aber frag doch mal ob dein Chef nicht eine Möglichkeit sieht.

Lohnsteuer bezahlst du erst, wenn dein zu versteuerndes Einkommen über 8.130 Euro (ab 2013) liegt. Hier würden sich natürlich die Fahrten zur Berufsschule als Werbungskosten bemerkbar machen. Die anderen Varianten, Chef und LRA, Wären selbstverständlich besser.

Fahrten von und zur Arbeitsstätte kannst du von der Steuer absetzen. Dein Chef zahlt dir weder die Fahrt zum Betrieb noch zur Berufsschule, damit hat er keinen Vertrag. Lohnsteuer zahlst du, sobald du über den 8004,- Euro-Satz bist. Das hat nichts mit Fahrten zu tun.

Fahrtkosten zur Berufsschule braucht der Ausbildungsbetrieb grundsätzlich nicht zu zahlen (LAG München v. 17.1.1990;EzB Nr. 2 zu § 12 Abs. 1 Nr. 2a BBiG).

Etwas anderes gilt nur dann, wenn der Betrieb diese Kosten bislang ständig übernommen hat (BAG v. 11.1.1973, BB 1973, 566).

Bei überregionaler Berufsschule (Bezirks-, Landes- oder Bundesfachklassen) kann der Auszubildende über die Berufsschule Landeszuschüsse zu Fahrtkosten, Unterkunft und Verpflegung beantragen. Nähere Informationen erteilt die zuständige Berufsschule.

Im Ausbildungsvertrag oder im Tarifvertrag kann aber eine entsprechende Kostenübernahme vereinbart sein.

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Fahrtkosten im Zusammenhang mit der Zwischenprüfung sind vom Betrieb zu erstatten, da die Zwischenprüfung eine Ausbildungsveranstaltung (verpflichtende Lernstandskontrolle) ist.

Fahrtkosten im Zusammenhang mit der Gesellen-/Abschlussprüfung muss der Ausbildungsbetrieb dagegen nicht zahlen, da diese Prüfung keine Ausbildungsveranstaltung ist (BAG v. 14.12.1983, EzB § 31 HwO nr. 1).

Kommt auf deinen Arbeitgeber an. Soweit das vertraglich geregelt ist, bekommst du die Kosten erstattet. Meistens sind das dann aber nur Fahrtkosten die für öffentliche Verkehrsmittel anfallen.

Sollte dies nicht geregelt sein, kannst du auch keine Erstattung verlangen. Und die Lohnsteuer hat nichts mit den Fahrtkosten zu tun.

Gruß FeX

Das mit den Kosten sollte in deinem Arbeitsvertrag geregelt sein, einfach mal nachschauen. Verpflichtet ist der Arbeitgeber aber nicht dazu, du verdienst ja dein eigenes Geld.. Wie das mit den Steuern in Deutschland ist, weiss ich leider nicht genau, bei uns in der Schweiz müssen Lernende aber keine Steuern bezahlen..