Fahrtkosten zum Arbeitsamt
Wie sieht es aus? Muss das Arbeitsamt einer Empfängerin von ALG 1 (nicht Hartz4) die Fahrtkosten zum Amt oder zu Vorstellungsgesprächen erstatten.? Eine Freundin bekam eine mündliche Ablehnung. Sie ist neu im Amtsbusiness. Eine Ablehnung ist normalerweise nur die Ouvertüre...:-)) Ich denke sie hat ein Recht auf die Erstattung. Stimmts?
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Wenn überhaupt, dann nur auf Antrag (Fahrschein beifügen) :-)
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Ab 6,00 Euro Fahrtkosten wird es erstattet
Kommentar von SchnuffduffSchnuffduff 04.04.2009das ist falsch
Kommentar von 369874369874 04.04.2009Das ist richtig. Alles ab 6.00 Euro wird erstattet. Ich habe es schriftlich. Schnuffduff, ich weiß, dass Du sehr kritisch bist, aber manchmal bist Du zu voreilig.
Kommentar von SchnuffduffSchnuffduff 04.04.2009Es ist nicht richtig.Du hast es schriftlich...mit dem dazugehörigen §??Die Arge macht sich sehr gerne ihre eigenen § die sie dann nicht vorlegen kann. Zitat aus dem Link: Auch geringere Beträge müssen erstattet werden, wenn die Behörde den Leistungsempfänger vorgeladen hatte und hier der Link dazu http://www.400-euro.de/Fahrtkosten.html
Kommentar von 369874369874 04.04.2009Es geht doch in der Frage nicht um die Arge ,sondern um die Argentur für Arbeit. Steht extra mit bei ,,nicht Hartz 4 ". Argentur füre Arbeit erstattet ab 6 Euro
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Schau mal hier... http://www.400-euro.de/Fahrtkosten.html
Kommentar von SchnuffduffSchnuffduff 04.04.2009und hier kannst du dich auch erkundigen http://www.elo-forum.org/forum.php
Kommentar von Siam1Siam1 04.04.2009bin selbst überrascht.
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wenn du zu einem Termin beim A amt vorgeladen wirst, kannst du die Erstattung der Fahrtkosten beantragen, bei mir ging das problemlos, Formular kam aus dem Drucker des Arbeitsberaters, ich habe unterschrieben warum ich die Fahrtkostenerstattung brauche und los ging die Post.
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Es steht im Kleingedruckten auf dem Schreiben der Arge, dass Fahrkosten unter 6 Euro nicht erstattet werden. ( Weder zum Weg zur Arbeisagentur noch zum Vorstellungsgespräch um die Ecke kann man Kosten geltend machen) Ebenso ist zwischen Übernahme der "Bewerbungskosten" und Übernahme der "Reisekosten" zu unterscheiden, Es können für Bew.kst. 260 Euro pro Kalenderjahr geltend gemacht werden, in der Regel pauschal 5 Euro pro Bewerbung. Bei Übernahme von Reisekosten muss ein Antrag gestellt werden, nachträglich werden sie nicht übernommen.
Kommentar von Siam1Siam1 05.04.2009aufgrund des Hinweises von Schnuffduff Korrektur:
Fahrkostenübernahme für Vorsprache beim Jobcenter
(08.12.2007) In einem Urteil befasste sich das BSG mit der Fahrtkostenerstattung. Die Richter urteilten, dass Job-Center Arbeitslosen, die sie zum Beratungstermin vorladen, auch geringe Fahrtkosten erstatten müssen. Bei der Festlegung einer Bagatellgrenze sei zu berücksichtigen, dass ALG-II-Empfänger nur sehr wenig Geld zur Verfügung hätten. Das Gericht gab einem Mann recht, der binnen eines Monats zweimal in die Behörde gebeten worden und dafür Reisekosten von jeweils 1,76 Euro geltend gemacht hatte - für Autofahrten von acht Kilometern. Die Behörde wollte dagegen grundsätzlich keine Beträge unter sechs Euro auszahlen.
( Az.: B 14/7b AS 50/06 R http://www.sovd-bbg.de/alg.html (Tja, da frag ich mich jetzt wirklich was das Kleingedruckte soll?, )
siehe auch div. Links: http://lmgtfy.com/?q=Muss+das+Arbeitsamt+Fahrtkosten+erstatten... :-)