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Fahrtkosten - Weg zur Arbeit

gefragt von banelka am 27.08.2008 um 11:33 Uhr

Hallo zusammen,

ich stehe in einem unbefristeten Arbeitsvertrag und meine Firma ist letzten Monat umgezogen. Nun fahre ich jeden Tag 22 km (einfache Strecke) von zuhause zur Firma.... Da ich nächste Woche ein Personalgespräch habe, würd ich gerne das Tehma Fahrtkosten ansprechen, mir fehlen aber noch Informationen dazu. Kann ich Fahrtkosten verlangen und wieviel???

Danke


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RBMannheim
beantwortet von RBMannheim am 27. August 2008 11:34
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Verlangen kann man da nichts! Wie er zu seiner Arbeitsstelle kommt, ist Sache des AN!


juezi
beantwortet von juezi am 27. August 2008 11:35
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nee, verlangen kannst du das nicht. Aber ansprechen würde ich es auf jeden Fall mal. Je nach dem wie gross die Firma ist, vielleicht ist ja die Möglichkeit eines Job-Tickets gegeben.


Senselessways
beantwortet von Senselessways am 27. August 2008 11:35
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Nichts kannst du verlangen. Dem AG ist es egal, wie du zu seiner Firma kommst. Wenn der Weg für dich ein Problem darstellt, hättest du dich da gar nicht erst bewerben sollen. (So wird der AG kommentieren.)

Kommentar von 06bfae7f485c331637156f22b5adcda0smallStarbuck am 27. August 2008 11:37

Seine Firma ist doch umgezogen!

Kommentar von 484ee5192fe50e3beb52a405e9df6ae6smallSenselessways am 27. August 2008 11:41

Dann muss er die Firma eben wechseln wenn die Strecke so ein Problem für ihn darstellt. (Ist nicht meine Meinung, aber so wirds der AG sehen!)

Man kann es sicher ansprechen und um eine Gehaltserhöhung bitten, aber "verlangen" kann man rechtlich gesehen gar nix.


Mismid
beantwortet von Mismid am 27. August 2008 11:35
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wenn deine Firma umgezogen ist, kannst du wohl keine Fahrtkosten verlangen. Etwas anderes wäre es wenn du in einer anderen Filiale eingesetzt worden wärst und diesbezüglich nichts im Arbeitsvertrag steht. Ab nächstes Jahr kannst du ja wahrscheinlich die Strecke wieder von der Steuer absetzen


Mietnormade
beantwortet von Mietnormade am 27. August 2008 11:36
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Fahrtkosten lohnen nicht, nimm lieber einen Firmenwagen dann sparst Du Dir das Auto.





Suicune33
beantwortet von Suicune33 am 27. August 2008 11:40
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Oder du fährst mit Zug/Bus/Straßenbahn


Wolfi0410
beantwortet von Wolfi0410 am 27. August 2008 12:30
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Sprich es an. Einen Rechtsanspruch hast Du zwar nicht und 22 km einfacher Weg ist durchaus eine zumutbare Wegstrecke. Es liegt im Ermessen des AG, er hat die Möglichkeit Dir einen steuerfreien Zuschuß zu geben wenn er die Lohnsteuer übernimmt dafür.
Aber wie gesagt, kein Rechtsanspruch.
In 2009 kannst Du es bei der ESt.-Erklärung geltend machen wenn Du noch weitere Werbungskosten geltent machen kannst, sonst erreicht Du wohl den Freibetrag nicht.


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