emjay am 03.08.2009 um 11:59 Uhr
Können die Eltern von Kindern, die sich in der Ausbildung befinden und keine Steuern bezahlen, die Fahrtkosten zur Arbeitsstelle steuerlich absetzen? Falls ja, zu welchem Elternteil wird das angerechnet, wenn beide ein eigenes Einkommen haben?
viele Grüße
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Fahrtkosten werden immer bei dem anerkannt, der sie verursacht. Also die Fahrtkosten der Kinder werden nur bei den Kindern anerkannt. Frage: zahlen die Kinder Einkommenssteuer? Dann wirken sie sich ggfs., wenn damit der AN-Pauschbetrag überschritten wird, stuermindernd aus. Ansonsten können sie nur als besondere Ausbildungskosten geltend gemacht werden (in der Anlage Kinder), aber da greift auch wieder der AN-Pauschbetrag von 920,-- €der überschritten sein muss (sonst ist es schon enthalten) oder es ist nötig Fahrttkosten geltend zu machen um das Kindergeld zu retten (Einkommensgrenze ca. 7380,-- €/Jahr - wenn mich nicht alles täuscht. Wenn auch nur 1,-- € mehr verdient wurde ist das Kindergeld weg. Deshalb können dort Werbungskosten, Versicherungsbeiträge u.ä. die das Kind zahlt sehr nützlich sein, da einkommensmindernd.
Ja, die könnt ihr absetzten oder auf der Stuerkarte direkt einen Freibetrag eintragen lassen
meines wissens geht das nicht, dass die eltern die kosten der kinder ansetzen.
gängig ist es aber, diese als werbungskosten bei der kindergeldfrage geltend zu machen. häufig kommen azubis ja schon in der ausbildung über den kindergeldfähigen satz.

fahrkosten ist eine KANN bestimmung! sie können aber müssen nicht zahlen
emjay am 3. August 2009 12:02 schon mal was von der Pendlerpauschale gehört?
Vielen Dank! Super Antwort