hallo
in einem Monat muss ich für drei wochen jeweils über 100 km in eine ambulante Klinik fahren. werde dort nochmals eingehend untersucht und anschliesend werden therapien eingeleitet. es handelt sich dabei um die diagnose Fibromyalgie. meine frage nun: wer bezahlt die fahrtkosten?
danke vorab!
Isalein

die Fahrtkostenerstattungen stehen doch auf dem Reha-Bescheid drauf.. bzw. das erhälst du bei den Unterlagen der Klinik..rufe sie einfach mal an, die sagen dir dann , wie dies geregelt wird..

Frage mal bei der KK nach. Mach dir aber keine großen Hoffnungen.
Die sagen, sie zahlen das nicht, aber was machen den abeitslose, die soch sowas nicht leisten können? wenn ich bedenk das mich das jede woche 100 Euro kostet....
wolle59 am 14. Oktober 2008 22:50 Die bekommen das bezahlt wenn sie sich freigestellen haben lassen.
Du mußt Dir von dem behandelnden Arzt oder der Klinik bescheinigen lassen, daß das die nächst erreichbare Klinik für diese speziellen Untersuchungen ist. Dann übernimmt die Krankenkasse die Transportkosten. Dabei zahlen die immer den preiswertesten zumutbaren Fahrtweg. Also z.B. Zugfahrkarte - wenn eine Fahrt mit dem Zug möglich ist. Wichtig ist die Bescheinigung. Geh am Besten folgendermaßen vor: kläre zuerst mit dem überweisenden Arzt oder der Klinik, ob die diese Bescheinigung ausstellen. Wenn ja, dann stelle vor dem Termin einen Antrag bei der Krankenkasse und verweise darauf, daß es die nächste erreichbare Klinik ist. Dann bekommst Du von dort die Fahrtkostenübernahme zugesagt. Bei mir war es so, daß aufgrund von Behinderung und seltener Erkrankung eine Fahrt von Dortmund nach Lübeck (im Norden) per axi gezahlt wurde, da es keine andere Möglichkeit gab. Wobei sich die Krankenkasse da ausgebeten hat, das Taxiunternehmen selbst zu bestimmen, denn die haben diverse Unternehmen, mit denen die Rabatte ausgehandelt haben.
Du siehst, der Weg ist zwar vielleicht ein wenig "umständlich", aber die Kosten werden übernommen (müssen übernommen werden), wenn das die nächst erreichbare Stelle für diese spezielle Untersuchung/Behandlung ist. Viel Glück und gute Besserung.
Dreh- und Angelpunkt bei weiten Entfernungen ist die schriftliche Aussage von Arzt/Klinik, daß das die nächste erreichbare Stelle ist. Dann müssen die die Kosten laut gesetzlicher Regelung übernehmen. Verweise auf diese notwendige Bescheidigung.
Vielen dank für deine ausführliche Antwort, werde gleich morgen mal den Artz oder die Klinik fragen! es ist tatsächlich so das dies die nächstgelegene Klinik für nicht entzündliches Rheuma ist... Danke euch für die antworten!!
bekomme keine Reha, kostenträger ist die Krankenkasse.