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Fahrtkosten steuerfrei erstattet erscheinen nicht auf Einkommensbescheinigung 2007

gefragt von stefa3 am 13.01.2009 um 4:16 Uhr

Hallo, wie werden die vom Arbeitgeber erstatteten Fahrtkosten für Einsatzwechseltätigkeit bei der Steuererklärung angegeben? Kann man diese Spesen so angeben, daß diese dem höheren (wegen Spesen) Jahresbruttogehalt entgegenwirken?

Hintergrund: die Fahrtkosten erscheinen monatlich in der Gehaltsabrechnung und dementsprechend auch am Ende des Jahres in der Einkommensbescheinigung (leider) als Bruttolohn. Auf meiner Gehaltsabrechnung erscheinen diese als Steuerfrei, aber auf der Einkommensbescheinigung erscheinen die erstatten Fahrtkosten nicht steuerfrei. Die Verpflegungskosten die ich steuerfrei 6€ pro Tag steuerfrei auf meine Gehaltsabrechnung ersehen kann sind auch bei der Einkommensbescheinigung unter "steuerfrei vom Arbeitgeber ersetzt" vermerkt.

Wie gehe ich vor ? Was kann ich bei der Steuererklärung geltend machen?

Für die Antworten bedanke ich mich im Voraus!


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andreas48
beantwortet von andreas48 am 13. Januar 2009 07:57
1x
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nach den persönlichen Angaben komt ja der Übertrag der Lohnsteuerkarte auf die Maske und dort musst du alles auf Cent und euro übernehmen...

trägst du Einsatzwechseltätigkeit ein, dann kommt auch der Passus: vom AG erstattet und dort MUSST du ebenfalls diese Werte eintragen

da du aber alles erstattest bekommst, brauchst du dir diese Mühe eigentlich gar nicht zu machen..denn es fährt auf Null


anonym
beantwortet von koenigstiger25 am 13. Januar 2009 08:21
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Frag Deinen Chef, ob das so richtig ist. So, wie Du es erklärst und ich es verstehe ist die Lohnsteuerbescheinigung falsch.

Wenn Du auf der Gehaltsabrechnung etwas steuerfrei bekommst, dann muss es auch in der Lohnsteuerbescheinigung steuerfrei sein!


eizzim
beantwortet von eizzim am 13. Januar 2009 04:32
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frag morgen nochmal^^


anonym
beantwortet von stefa3 am 13. Januar 2009 23:18
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Vielen Dank für die Antworten. Ich werde bei meinen Arbeitgeber nachfragen, warum die steuerfreien Fahrtkosten nicht auf der Lohnsteuerbescheinigung ersichtlich sind.

Danke, für Eure Hilfe!


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