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Fahrtkosten: Soll man nun doch auch die ersten 20 Kilometer in der Steuererklärung angeben?

gefragt von summer am 02.06.2007 um 20:30 Uhr

Das Abzugsverbot für die ersten 20 Kilometer hat ja irgendein Finanzgericht als verfassungswidrig erkannt.


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marxx
beantwortet von marxx am 2. Juni 2007 20:36
14x
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Noch ist diese Sache nicht abschließend geklärt.
Gebe die ersten 20 km in deiner Steuererklärung an. Bei Verweigerung des Abzuges durch das Finanzamt, Einspruch einlegen und das Ruhen des Verfahrens beantragen.
Dann in Ruhe abwarten, wie entschieden wird.

Kommentar von Simple_avatar1smallmarxx am 4. Juni 2007 17:50

Nachtrag:
Ist meine Meinung


Lotusblume12
beantwortet von Lotusblume12 am 2. Juni 2007 20:57
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Für 2006 kannst du die Entferungspauschale auf jeden Fall noch ansetzen. Die 20 km gelten erst ab 2007, und das ist noch nicht wirklich klar. wie marxx schon geschrieben hat. Lieben Gruß Lotusblume


Knowledge
beantwortet von Knowledge am 1. Oktober 2007 19:03
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Wenn dir meine Vorgehensweise hilft: Ich habe die Angabe "gesplittet". Einmal in die Angabe ohne erste 20 km und in einer anderen Rubrik die Gesamt-Km. Somit kann der jeweilige Mitarbeiter beim Finanzamt selbst nach der momentanen Rechtslage entscheiden. Das gilt natürlich erst für die Steueerklärung 2007.


juekor
beantwortet von juekor am 2. Juni 2007 21:17
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Für 2006 werde ich die ersten 20 km angeben und abwarten was danach passiert.Bei einer Ablehnung wird Einspruch erhoben


FabersIllegalePolnischeHaushaltsHilfe
beantwortet von FabersIllegalePolnischeHaushaltsHilfe am 2. Juni 2007 21:54
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Die Frage lautet vermutlich weiterhin sinngemäß: 'Wie weit ist Ihr täglicher Weg zur Arbeit?' Wer jetzt in vorauseilendem Gehorsam schon mal 20km abzieht, dem ist nicht mehr zu helfen.





anonym
beantwortet von Margotronja am 2. Juni 2007 23:40
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Wie bereits von Anderen beantwortet: für 2006 gelten die Kilometer von Anfang an. 2007 greift die Neuregelung, wenn sie nicht noch gekippt wird durch entsprechende Klagen. Eintragung Freibetrag nur gegen Vorbehalt.


anonym
beantwortet von Franzjaeger39 am 16. August 2007 22:36
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Du gibst wie gewohnt Deine gefahrenen Kilometer (einfache Strecke) an und wenn das Gesetz mal durch ist wird das automatisch abgezogen. Genau wie bei allen anderen Sonderausgaben die Du angibst, zieht das Finanzamt automatisch die ab, die es nicht als abzugsfähig anerkennt.


anonym
beantwortet von USmart am 10. Februar 2008 15:39
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Klar. Wenn das Finanzamt dir die Kosten nicht zurückerstattet, werden sie sich schon melden.



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