Das Abzugsverbot für die ersten 20 Kilometer hat ja irgendein Finanzgericht als verfassungswidrig erkannt.
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Noch ist diese Sache nicht abschließend geklärt.
Gebe die ersten 20 km in deiner Steuererklärung an. Bei Verweigerung des Abzuges durch das Finanzamt, Einspruch einlegen und das Ruhen des Verfahrens beantragen.
Dann in Ruhe abwarten, wie entschieden wird.

Für 2006 kannst du die Entferungspauschale auf jeden Fall noch ansetzen. Die 20 km gelten erst ab 2007, und das ist noch nicht wirklich klar. wie marxx schon geschrieben hat. Lieben Gruß Lotusblume

Wenn dir meine Vorgehensweise hilft: Ich habe die Angabe "gesplittet". Einmal in die Angabe ohne erste 20 km und in einer anderen Rubrik die Gesamt-Km. Somit kann der jeweilige Mitarbeiter beim Finanzamt selbst nach der momentanen Rechtslage entscheiden. Das gilt natürlich erst für die Steueerklärung 2007.
Für 2006 werde ich die ersten 20 km angeben und abwarten was danach passiert.Bei einer Ablehnung wird Einspruch erhoben
Die Frage lautet vermutlich weiterhin sinngemäß: 'Wie weit ist Ihr täglicher Weg zur Arbeit?' Wer jetzt in vorauseilendem Gehorsam schon mal 20km abzieht, dem ist nicht mehr zu helfen.
Wie bereits von Anderen beantwortet: für 2006 gelten die Kilometer von Anfang an. 2007 greift die Neuregelung, wenn sie nicht noch gekippt wird durch entsprechende Klagen. Eintragung Freibetrag nur gegen Vorbehalt.
Du gibst wie gewohnt Deine gefahrenen Kilometer (einfache Strecke) an und wenn das Gesetz mal durch ist wird das automatisch abgezogen. Genau wie bei allen anderen Sonderausgaben die Du angibst, zieht das Finanzamt automatisch die ab, die es nicht als abzugsfähig anerkennt.
Klar. Wenn das Finanzamt dir die Kosten nicht zurückerstattet, werden sie sich schon melden.
Nachtrag:
Ist meine Meinung